# taz.de -- Volksentscheide in Berlin: Der Senat tritt auf die Bremse
       
       > Für die Volksentscheide „Fahrrad“ und „Volksentscheide retten“ wird es
       > eng: Die Innenverwaltung braucht länger als gewöhnlich für die rechtliche
       > Prüfung.
       
 (IMG) Bild: Beim Radentscheid hat der Senat auf Rot geschaltet
       
       Die Initiatoren von „Volksentscheid Fahrrad“ und „Volksentscheide retten“
       beklagen, die Senatsinnenverwaltung lasse sich zu zu lange Zeit für die
       rechtliche Prüfung ihrer Gesetzesvorhaben. „Wir glauben, dass hier
       absichtlich verzögert wird, um unseren Zeitplan zu kippen“, sagte Heinrich
       Stößenreuther von Volksentscheid Fahrrad am Freitag der taz. Beiden
       Initiativen würden gerne zeitgleich mit der Bundestagswahl 2017 über ihre
       Vorhaben abstimmen lassen, da Entscheide abseits von Wahlterminen zumeist
       am erforderlichen Quorum von 25 Prozent aller Wahlberechtigten scheitern.
       
       Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hatte Mitte Juni 2016 ihren Antrag
       auf Einleitung eines Volksbegehrens mit über 100.000 Unterschriften
       eingereicht, Volksentscheide retten am 7. Juli mehr als 70.000
       Unterschriften für ihr Begehren. Seither warten beide, dass die
       Innenverwaltung die rechtliche Zulässigkeit ihrer Gesetzesvorhaben prüft.
       Eine gesetzliche vorgeschriebene Frist dafür gibt es nicht, erfahrungsgemäß
       dauere diese Prüfung jedoch vier bis acht Wochen, erklärt der Verein „Mehr
       Demokratie“ in seinem Leitfaden zur Durchführung von Volksinitiativen und
       Volksbegehren im Land Berlin.
       
       Man sei „überrascht“, das ihr Begehren nun schon länger als zwei Monate
       geprüft werde, sagt Kerstin Meyer von „Volksentscheid Retten“: „Es ist ein
       überschaubarer Entwurf, und die Regelungen, die wir vorschlagen, sind in
       anderen Bundesländern bereits in Kraft.“
       
       Die Initiative will Volksentscheide verbindlicher, machbarer und fairer
       machen und insbesondere das so genannte Einspruchsreferendum einführen:
       Wenn das Abgeordnetenhaus ein per Volksentscheid verabschiedetes Gesetz
       ändert, wie im Winter mit den Tempelhof-Gesetz geschehen, können Bürger
       innerhalb von vier Monaten mit 50.000 Unterschriften einfordern, dass über
       diese Änderung per Volksentscheid entschieden wird.
       
       Bei Volksentscheid Fahrrad dauert die Prüfung nun sogar schon drei Monate.
       Zwar hat die Initiative Mitte Juli noch Ergänzungen zu ihrem Antrag
       eingebracht, „aber die wurden schon längst geprüft und als rechtlich
       zulässig beurteilt“, erklärt Stößenreuther – so schwer könne die Prüfung
       des Rests also nicht sein. Die Initiative will, dass bis 2025 an allen
       1.600 Kilometern Hauptstraßen Radwege entstehen und auch sonst erheblich
       mehr Geld in die Radverkehrinfrastruktur investieren als dies der Senat
       bislang plant.
       
       Der weitere Zeitplan für beide Initiativen ist ohnehin eng steckt. Nach der
       rechtlichen Prüfung durch die Innenverwaltung müssen die inhaltlich
       zuständige Senatsverwaltung sowie der Senat Stellung nehmen. Dann hat das
       Abgeordnetenhaus vier Monate Zeit, über das jeweilige Gesetz zu
       entscheiden. Lehnt es ab, muss die Initiative Fahrrad binnen vier Monaten
       180.000 gültige Unterschriften für das Volksbegehren sammeln,
       Volksentscheid retten sogar rund 500.000, weil es sich hier um eine
       Änderung der Landesverfassung handelt.
       
       Einen kleinen Lichtblick sieht Stößenreuther: Wenn binnen der nächsten zwei
       Wochen ein positiver Entscheid käme, könnten sie es bis zur Bundestagswahl
       im September kommenden Jahres schaffen. „Wenn nicht, ist der Senat
       verantwortlich für weitere zehn Verkehrstote pro Jahr“, poltert er.
       
       Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Inneres erklärte, dass die Prüfung
       beider Gesetzentwürfe „komplexe juristische Fragen“ aufwerfen würde. Im
       Fall des Volksbegehrens „Volksentscheid Fahrrad“ finde diese in enger
       Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt statt.
       Grund für die lange Prüfung sei auch, dass die Senatsverwaltung allein die
       Prüfung nicht schaffe: „Da wegen der Tragweite und der Natur der zu
       klärenden Rechtsfragen in beiden Verfahren externe Expertisen eingeholt
       werden, lässt sich der genaue Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung
       gegenwärtig nicht benennen.“
       
       16 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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