# taz.de -- Auslieferungsersuchen aus Washington: Langes Grübeln über Snowden
       
       > Würde Deutschland Snowden an die USA ausliefern, falls er in die
       > Bundesrepublik einreist? Nach fast vier Jahren hat die Regierung darauf
       > keine Antwort.
       
 (IMG) Bild: Auf der Cebit sprach Snowden im März nur per Videoschaltung – aus gutem Grund
       
       BERLIN taz | Wäre Deutschland zur Festnahme und Auslieferung von Edward
       Snowden verpflichtet, falls dieser nach Deutschland käme? Vier Jahre nach
       Snowdens Flucht aus den USA kann die Bundesregierung diese Frage immer noch
       nicht beantworten. „Die Bundesregierung prüft derzeit, ob ihr alle
       erforderlichen Informationen vorliegen“, lautet die denkwürdige Antwort auf
       eine Anfrage der Linken.
       
       Im Sommer 2013 deckte Whistleblower Edward Snowden ein globales
       Massenüberwachungssystem des US-Geheimdienstes NSA auf. Am 3. Juli 2013
       ersuchte die US-Regierung Deutschland, Snowden sofort festzunehmen und
       auszuliefern, sollte er deutschen Boden betreten.
       
       Zweimal hat das Bundesamt für Justiz im Auftrag der Bundesregierung die USA
       um nähere Informationen über die Vorwürfe gegen Snowden gebeten. Zweimal
       antwortete das US-Justizministerium, doch die Bundesregierung will den
       Abgeordneten den Inhalt der Antwort nicht mitteilen. Die US-Seite habe um
       „Vertraulichkeit“ gebeten.
       
       Entscheidende Frage ist, ob Snowdens Geheimnisverrat als „politisches
       Delikt“ einzustufen ist. Denn im deutsch-amerikanischen
       Auslieferungsvertrag von 1978 heißt es in Artikel 4: „Die Auslieferung wird
       nicht bewilligt, wenn die Straftat, derentwegen sie begehrt wird, vom
       ersuchten Staat als eine politische Straftat (…) angesehen wird.“
       
       Für die linke Innenpolitikerin Martina Renner ist der Fall klar:
       „Zweifelsfrei handelt es sich bei den Vorwürfen gegen Edward Snowden um ein
       politisches Verfahren, sodass ein Auslieferungshindernis vorliegt.“ Dass
       sich die Bundesregierung schon so lange vor der Frage des
       Auslieferungsschutzes drückt, sei ein „Versagen des SPD-geführten
       Justizministeriums“.
       
       Dabei ist es nicht einmal unüblich, dass Deutschland Auslieferungsbegehren
       der USA verweigert. Seit 2005 ist dies bereits zehn Mal geschehen, teilt
       die Bundesregierung mit. Zu den Gründen führe sie aber keine Statistik.
       
       28 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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