# taz.de -- Kommentar Endlagergesetz im Bundestag: Chance für eine Lösung
       
       > Ideal ist der neue Gesetzentwurf leider nicht. Für einen Neustart hätte
       > Gorleben als Standort ausgeschlossen werden müssen.
       
 (IMG) Bild: Wohin mit dem Atommüll: Das Lager in Morsleben. Bis 1998 wurden in dem ehemaligen Salzbergwerk 37.750 Kubikmeter schwach- und mittelaktiver Atommuell eingelagert
       
       Dass Vertreter*innen von Grünen und CDU einmal so einmütig ein Gesetz zur
       Endlagersuche verteidigen, wäre über viele Jahrzehnte undenkbar gewesen.
       Der Kampf für oder gegen die Atomkraft hat die Gesellschaft lange
       gespalten. [1][Damit ist es nun vorbei.] Nach dem Beschluss über den
       Atomausstieg bis zum Jahr 2022 und der Neuregelung der Endlagerfinanzierung
       sind sich Union, SPD und Grüne nun auch über die Suche nach einem Endlager
       einig.
       
       Ideal ist der Gesetzentwurf, auf den sie sich geeinigt haben, leider nicht.
       Für einen wirklichen Neustart der Suche hätte der Standort Gorleben
       ausgeschlossen werden müssen. Denn sonst besteht stets die Gefahr, dass er
       aufgrund der dort bereits investierten Gelder am Ende ausgewählt wird,
       obwohl andere Orte besser geeignet sind.
       
       Ein solcher Gorleben-Ausschluss war mit der Union nicht zu machen. Doch es
       ist immerhin gelungen, dafür zu sorgen, dass eine (Fehl-)Entscheidung für
       Gorleben weniger wahrscheinlich ist. Die Kriterien für den künftigen
       Endlagerstandort schließen den Salzstock im Wendland zwar nicht aus; aber
       wenn sie ernst genommen werden, wird sich zeigen, dass andere Standorte
       besser geeignet sind. Zudem wurde verhindert, dass auf Wunsch von Bayern
       Granitformationen als Endlager ausgeschlossen werden und dass potenzielle
       Standorte vorab sabotiert werden können.
       
       Auch die bereits beschlossene Neuregelung der Endlagerfinanzierung macht
       eine Alternative zu Gorleben wahrscheinlicher. Dass für Mehrkosten künftig
       der Staat aufkommen muss, mag ungerecht sein – aber es sorgt zumindest
       dafür, dass die Energiekonzerne nicht klagen können, wenn ein neuer
       Standort ausgewählt wird, der höhere Kosten bedeutet.
       
       Dass eine vernünftige Lösung gefunden wird, ist mit dem nun vorliegenden
       Gesetz keineswegs sicher. Es ist aber zumindest möglich – sofern die
       Öffentlichkeit ihre Mitwirkungsrechte nutzt und weiterhin Druck auf die
       Politik macht.
       
       9 Mar 2017
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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