# taz.de -- Kommentar Gesetz gegen „Kinderehen“: Regelfall „Ehe-Alptraum“
       
       > „Kinderehen“ sind fachlich sehr komplex und deshalb kein gutes
       > Wahlkampfthema. Der Gesetzentwurf des Justizministers wird dem nicht
       > gerecht.
       
 (IMG) Bild: Würde in Deutschland wohl wieder aufgelöst: Die Ehe zwischen einer 16-Jährigen und einem 26-jährigen in Indonesien
       
       Natürlich können Minderjährige noch kaum die Tragweite einer Eheschließung
       verstehen. Bei Mädchen kommt das erhöhte Risiko einer Jugendschwangerschaft
       hinzu. Ein gewisser Teil der Minderjährigen-Ehen dürften sogar Zwangsehen
       auf Druck der Familien sein. Hier muss der Staat sicher deutliche Angebote
       zum Ausstieg machen.
       
       Allerdings ist die Vorstellung naiv, man müsse minderjährige Ehepartner,
       sobald sie als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, generell aus einem
       „Ehe-Alptraum“ befreien. Nach gemeinsam überstandener Flucht und der
       Ankunft in einem sehr fremden Land wäre eine Zwangstrennung vom Ehegatten
       für die meisten Betroffenen eher ein Schock. Es wäre deshalb fatal, wenn
       der deutsche Staat stets, das heißt ohne Betrachtung des Einzelfalls,
       diesen Weg beschreiten würde.
       
       Justizminister Maas hat nun aber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der leider
       stark in diese Richtung geht. Ehen sollen generell als nicht-existent
       behandelt werden, wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Heirat jünger
       als 16 war. Und wenn einer der Partner bei der Heirat zwischen 16 und 18
       Jahre alt war, soll die Ehe in der Regel vom Familiengericht aufgehoben
       werden.
       
       Positiv ist immerhin, dass Maas sich auf diejenigen konzentriert, die heute
       minderjährig verheiratet sind. Wer vor Jahren oder Jahrzehnten mit 15 oder
       17 geheiratet hat und heute immer noch verheiratet ist, muss keine
       Unwirksamkeit oder Aufhebung seiner Ehe befürchten. Eigentlich ist so etwas
       selbstverständlich, aber auch darüber wurde schon diskutiert.
       
       ## Schwarz-weiße Wohlfühlklientel
       
       Bedauerlich ist aber, dass es bei Ehen, die unter 16 geschlossen wurden,
       gar keine Härtefallklausel gibt. Und bei Heiraten, die zwischen 16 und 18
       erfolgten, ist die Härtefallklausel viel zu streng. Maas will die
       erforderliche Flexibilität nur in Extremfällen erlauben. So könne eine
       Minderjährigen-Ehe laut Gesetzesbegründung etwa dann bestehen bleiben, wenn
       der minderjährige Partner „lebensbedrohlich“ krank ist oder an einer
       „krankheitsbedingten Suizidabsicht“ leidet.
       
       Damit verfehlt Maas den einzigen Maßstab, der wirklich naheliegt: das
       Wohlergehen der betroffenen Jugendlichen. Fast alle Fachverbände sind für
       eine Einzelfallprüfung mit Blick auf das „Kindeswohl“. Doch die Politik
       ignoriert die Stimmen der Fachleute. Ihr geht es eben nicht ums Kindeswohl,
       sondern um schwarz-weiße Wohlfühlpolitik für die eigene Klientel.
       
       Wer für eine (fast) automatische Annulierung und Aufhebung von
       Minderjährigen-Ehen ist, macht Wahlkampf auf dem Rücken derjenigen, die er
       eigentlich schützen will. Minister Maas ist hier keineswegs der Schlimmste.
       Er ist auch nur ein Getriebener der Abgeordneten, und zwar nicht nur
       solcher der CDU/CSU.
       
       24 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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