# taz.de -- Verbot von Kinderehen: Experten zerreißen Gesetzentwurf
       
       > „Man darf hier nicht alle über einen Kamm scheren“: Der Vorschlag aus dem
       > Justizministerium stößt bei einer Kommission auf heftige Kritik.
       
 (IMG) Bild: Ruhig zu, traut euch – aber erst ab 18 Jahren
       
       BERLIN taz | Der Rechtsausschuss des Bundestages hat den umstrittenen
       Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zum Verbot von Kinderehen
       diskutiert. Am Mittwoch hat eine Expertenkommission das Ergebnis im
       Bundestag vorgestellt. Das Fazit der Gutachter: der Entwurf weist noch
       viele Schwachstellen auf, in der vorliegenden Fassung halten sie ihn für
       nicht umsetzbar.
       
       Der Gesetzentwurf sieht vor, Ehen von unter 16-Jährigen künftig pauschal
       für nichtig zu erklären – [1][nach deutschen Recht hätte die Ehe dann nie
       existiert]. Bei 16- und 17-Jährigen sollen Familiengerichte die jungen
       Eheleute anhören und dann ein Urteil fällen. In besonderen Ausnahmefällen
       könnte die Ehe fortgeführt werden. Das betrifft vor allem anerkannte
       Flüchtlinge und Zuwanderer, laut Ausländerzentralregister gelten 1.500
       Minderjährige als verheiratet.
       
       Die Expertenmeinungen gehen auseinander. So sei das eben, sagt Prof. Thomas
       Pfeiffer: „Wenn man Juristen befragt, heißt es meist: Es kommt drauf an. So
       ist es auch in diesem Fall.“ Der Rechtswissenschaftler von der Universität
       Heidelberg ist einer von acht GutachterInnen, denen der Gesetzentwurf zur
       Prüfung vorgelegen worden war. Erst im April war der Entwurf vom Bundestag
       gebilligt worden.
       
       Er bestätigt die geltende Rechtslage, die eine Eheschließung erst ab dem
       18. Lebensjahr erlaubt. Nur in Ausnahmefällen gestatten Gerichte derzeit
       die Ehe unter Minderjährigen kurz vor deren Volljährigkeit. Das passiert
       aber nur äußerst selten. In den aktuellsten Erhebungen aus dem Jahr 2015
       zählte das Statistische Bundesamt nur einen Fall, in dem die Ehefrau jünger
       als 16 Jahre war, in 87 Fällen waren die Frauen zwischen 16 und 17 Jahre
       alt. Im selben Alter haben nur vier junge Männer geheiratet.
       
       ## Gesetzesentwurf widerspricht Genfer Flüchtlingskonvention
       
       Zwar begrüßen die Experten unisono die Bemühungen der Bundesregierung um
       besseren Kinderschutz. Doch der Gesetzesentwurf lasse sich nur schwer in
       der Praxis umsetzen. Etwa weil es, wie Thomas Pfeiffer sagt, sehr
       unterschiedliche Gründe für eine Eheschließung geben kann. „Man darf hier
       nicht alle über einen Kamm scheren.“ Zudem verweist er darauf, dass die im
       Gesetzentwurf stehende „Nichtigkeitslösung“ der Genfer
       Flüchtlingskonvention widerspricht. Diese sieht vor, alle in der Heimat
       geschlossenen Ehen anzuerkennen.
       
       Meike Riebau, Rechtsreferentin für Migration von der
       Nichtregierungsorganisation „Save the Children“, meint, es sei „nicht immer
       im Interesse der Minderjährigen, die Ehe aufzulösen“. Sie spricht sich
       gegen eine „Per-se-Nichtigkeitserklärung“ aus. Grund für Ehen zwischen
       Minderjährigen sei meist die finanzielle und soziale Absicherung in
       patriarchalen Gesellschaften. Riebau ist der Auffassung, dass
       Justizminister Maas' Gesetzesentwurf gegen die UN-Kinderrechtskonvention
       verstößt.
       
       Monika Michell von der Menschenrechtsorganisation „Terre des Femmes“
       plädiert hingegen für die Nichtigkeitslösung. Bei jungen Frauen, die auf
       der Flucht oder in ihrer Heimat verheiratet wurden, sei es schwierig, die
       Hintergründe nachzuvollziehen. Ihre Organisation kümmert sich um Mädchen,
       die – häufig unter dem enormen Druck ihrer Familien – jung heiraten. Um
       nicht von den Angehörigen verstoßen zu werden, würden sie vor Gericht „mit
       aller Überzeugungskraft“ aussagen, dass sie ihre Ehe freiwillig eingegangen
       seien. Michell plädiert dafür, Kinderehen generell als kindeswohlgefährdend
       einzustufen und zu verbieten.
       
       Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund e.V. wiederum verweist
       auf den Unterschied zwischen Kinder- und Zwangsehen. Für Letztere gilt ein
       eigenes strafrechtliches Prozedere. Außerdem sieht Meyer-Wehage massive
       Probleme bei der Umsetzung des vorliegenden Gesetzesentwurfs. Die
       Feststellung des Alters vieler Flüchtlinge sei schon im Asylverfahren
       äußerst schwierig: „Viele geben sich als minderjährig aus, obwohl sie älter
       als 18 sind.“ Wenn dann noch ein deutsches Familiengericht klären müsste,
       ob die Ehe mit der zugewanderten Frau rechtens sei, wäre das eine massive
       Zusatzbelastung für das ohnehin überlastete Rechtswesen.
       
       18 May 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5395746&s/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Milan Panek
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Rechtsausschuss
 (DIR) Minderjährige Geflüchtete
 (DIR) Minderjährige
 (DIR) Ehe
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Uni
 (DIR) Kinderehe
 (DIR) Kinderehe
 (DIR) Hochzeit
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) BGH zu Gesetz gegen Kinderehen: Verfassungsgericht muss prüfen
       
       Der BGH hält das Gesetz gegen Kinderehen für zu einseitig. Es verstoße
       gegen das Grundgesetz. Nun muss das Bundesverfassungsgericht prüfen.
       
 (DIR) Urheberrecht in der Wissensgesellschaft: Der Kampf um das digitale Studium
       
       Verlage und die Union wollen verhindern, dass Dozierende Teile von Büchern
       lizenzfrei in ihren „digitalen Semesterapparat“ stellen können.
       
 (DIR) Gesetzentwurf zu „Kinderehen“: Ehe nur noch ab 18
       
       Kinderehen sollen pauschal für nichtig erklärt werden, so plant es
       Justizminister Maas. Für Betroffene werden auch Nachteile befürchtet.
       
 (DIR) Kommentar Gesetz gegen „Kinderehen“: Regelfall „Ehe-Alptraum“
       
       „Kinderehen“ sind fachlich sehr komplex und deshalb kein gutes
       Wahlkampfthema. Der Gesetzentwurf des Justizministers wird dem nicht
       gerecht.
       
 (DIR) Gesetzentwurf zu „Kinderehen“: Minderjährige Paare werden getrennt
       
       Justizminister Maas will gegen „Kinderehen“ vorgehen. Auch für im Ausland
       geschlossene Ehen sollen nun die deutschen Altersgrenzen gelten.