# taz.de -- Kommentar Handys von Flüchtlingen: Prüfen? Ist doch nur legitim
       
       > Die Identität von Flüchtlingen über ihr Handy zu überprüfen, ist weder
       > neu noch verfassungswidrig – sondern kann helfen.
       
 (IMG) Bild: Informationen über Name und Herkunft gehören kaum zum Kern der Intimsphäre
       
       Ein noch nicht veröffentlichter Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht
       vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Telefone,
       Tablets und Laptops von Asylantragstellern untersuchen darf, wenn diese
       (wie häufig) keinen Pass vorlegen können oder wollen. So soll deren
       Identität und Staatsbürgerschaft festgestellt werden.
       
       Ganz neu ist die Maßnahme nicht: Ausländerbehörden dürfen das schon heute,
       um Abschiebungen zu erleichtern. Künftig soll das BAMF aber gleich bei der
       Registrierung der Flüchtlinge zugreifen. Man hofft, dass auf den Geräten
       dann noch eher Informationen zum Reiseweg und zu Kontakten in der Heimat zu
       finden sind. So soll erschwert werden, dass sich Nordafrikaner und andere
       als Syrer, Iraker oder Ägypter ausgeben.
       
       Verfassungsrechtlich ist dagegen nichts einzuwenden. Telefone und Computer
       dürfen schon immer beschlagnahmt werden. Wenn dies offen und nicht heimlich
       geschieht, hat auch das Bundesverfassungsgericht keine Probleme damit. Bei
       der Auswertung der Daten muss zwar der Kernbereich privater
       Lebensgestaltung beachtet werden. So steht es auch im Gesetzentwurf.
       Informationen über Name und Herkunft gehören allerdings wohl kaum zum Kern
       der Intimsphäre.
       
       Ob die geplante Bestimmung praktisch relevant wird, wird sich erst zeigen.
       Von großen Erfolgen der Ausländerbehörden bei der Handy-Auswertung hat man
       bisher aber noch nichts gehört. Beim BAMF stellt sich die Situation
       insofern etwas anders dar, als hier der Asylantragsteller etwas von der
       Behörde will, nämlich seine Anerkennung als Flüchtling. Wer dann zur
       Registrierung ohne Handy erscheint oder mit einem frisch gekauften
       Ersatzhandy, macht sich bei der Identitätsprüfung nicht glaubwürdiger.
       
       Der tunesische Berlin-Attentäter Anis Amri hatte sich zunächst als Ägypter
       ausgegeben. Das fiel auf, ohne dass dafür eine Handyprüfung nötig war.
       
       20 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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