# taz.de -- Berliner Jobcenter und Geflüchtete: Der Hunger kommt
       
       > Berliner Jobcenter kürzen immer mehr Geflüchteten, die noch in einer
       > Unterkunft leben, die Leistungen für Essen und Strom.
       
 (IMG) Bild: Was bleibt, wenn man weder Verpflegung bekommt noch Geld für Selbstverpflegung?
       
       Eigentlich sollte die Gesetzesänderung eine Ungerechtigkeit beseitigen.
       Stattdessen führt sie in Berlin aber aktuell zu Not und Entsetzen bei
       vielen Flüchtlingen, die plötzlich kein Geld für Lebensmittel mehr
       bekommen. Denn immer öfter, klagen diese und ihre UnterstützerInnen,
       kürzten Jobcenter Hartz-IV-Leistungen Geflüchteter, deren Asylanträge
       anerkannt sind, die aber mangels Wohnungen noch in Flüchtlingsheimen
       untergebracht sind.
       
       Ursache ist eine im vergangenen Jahr beschlossene und zum 1. August 2016 in
       Kraft getretene Änderung des Paragrafen 65 im bundesweit geltenden
       Sozialgesetz SGB II. Die sieht vor, dass Flüchtlingen die ihnen zustehenden
       Leistungen um die Anteile für Ernährung und Energiekosten gekürzt werden
       können, wenn sie in Unterkünften mit Vollverpflegung wohnen. Damit sollte
       verhindert werden, dass diese ebenso viel Geld erhalten wie Geflüchtete,
       die sich selbst versorgen.
       
       Laut dem Berliner Flüchtlingsrat und ehrenamtlichen HelferInnen gehen
       Flüchtlingen in Berlin in den vergangenen Wochen deshalb vermehrt Bescheide
       zu, in denen ihnen die Unterstützung, die sie bislang erhalten haben,
       gekürzt wird. Die Kürzungen liegen je nach Alter der Betroffenen bei um 40
       Prozent – beim Hartz-IV-Höchstsatz von 409 Euro sind es 170 Euro.
       
       ## Fehlinformation vom Amt
       
       Grundlage dieser neuen Bescheide ist eine Liste der Berliner
       Flüchtlingsunterkünfte, die das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
       (LAF) den Jobcentern übermittelt hat. Diese verzeichne, „welche
       Wohnheime/Erstaufnahmeeinrichtungen Vollverpflegung anbieten und welche
       nicht“, heißt es in der Antwort eines Jobcenters auf die Beschwerde einer
       Unterstützerin über die neue Praxis, die der taz vorliegt.
       
       Der Flüchtlingsrat bezweifelt aber den Gebrauchswert dieser Liste. Denn es
       würden auch solchen Flüchtlingen Leistungen gekürzt, „in deren Unterkünften
       Möglichkeiten zum Selbstkochen vorhanden sind und die diese bislang auch
       genutzt haben“, so Georg Classen vom Flüchtlingsrat. Etwa in einer von der
       Arbeiterwohlfahrt (AWO) betriebenen Einrichtung in Lichtenberg. Dort seien
       Küchen, in denen die BewohnerInnen selbst kochen könnten, vorhanden: „Die
       AWO bietet dort gar keine Verpflegung mehr an.“
       
       Manfred Nowak, Vorsitzender des AWO-Kreisverbands Berlin-Mitte, bestätigt
       das – und mehr: Nicht nur in Lichtenberg, in sechs der insgesamt sieben von
       der AWO betriebenen Unterkünften mit insgesamt etwa 2.600 BewohnerInnen
       seien Küchen zur Selbstversorgung vorhanden und das Catering deshalb
       abgeschafft worden. Wie viele der BewohnerInnen der AWO-Unterkünfte von den
       Leistungskürzungen betroffen sind, konnte Nowak Ende vergangener Woche noch
       nicht beziffern. Aber für die Betroffenen sei das „ein ganz, ganz großes
       Problem“. Konkret: Sie müssen weiterhin selbst für ihre Lebensmittelkosten
       aufkommen – allerdings mit erheblich weniger Geld.
       
       Die Jobcenter sparen dabei selber keinen Cent: Denn die den Flüchtlingen
       gekürzten Gelder für die Kosten für Essen und Strom würden ja an die
       Betreiber weitergereicht, so der Pressesprecher der Berliner Jobcenter. Wie
       viele Geflüchtete in Berlin bereits von den Kürzungen betroffen sind,
       darüber lägen „keine auswertbaren Daten vor“, heißt es in der schriftlichen
       Antwort der Pressestelle auf eine entsprechende taz-Anfrage.
       
       Liste sei bindend 
       
       Selber ändern können die Jobcenter die Vorgehensweise nicht: Die vom LAF
       gelieferte Liste sei „bindend für uns“, heißt es in der bereits zitierten
       Antwort eines Jobcenters auf die Beschwerde einer Unterstützerin. Die
       Aktualisierung der Listen „obliegt dem Landesamt für
       Flüchtlingsangelegenheiten und der zuständigen Senatsverwaltung“, ergänzt
       die Pressestelle.
       
       Wie es zu der fehlerhaften Liste kommt, das konnten bislang weder das LAF
       noch die übergeordnete Senatsverwaltung für Integration auf taz-Anfrage
       erklären. Es sei bei einem Gespräch mit Verantwortlichen des LAF am
       vergangenen Freitag, an dem VertreterInnen der AWO teilnahmen, aber „die
       Bereitschaft gezeigt worden, das Problem rasch einer Lösung zuzuführen“, so
       der AWO-Kreisverbandsvorsitzende Nowak gegenüber der taz.
       
       Und auch die zuständige Sozialsenatorin Elke Breitenbacch (Linke) ließ auf
       taz-Anfrage über ihre Pressestelle mitteilen, man werde „mit Nachdruck auf
       eine schnellstmögliche Lösung im Sinne der Betroffenen“ hinarbeiten. Bis
       dahin arbeiten die Jobcenter mit den bisherigen fehlerhaften Listen weiter.
       
       20 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alke Wierth
       
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