# taz.de -- Regelung für Opfer rechter Gewalt: Niemand bleibt wegen Bleiberecht
       
       > Der Innensenator wollte Ausländern, die Opfer rechter Gewalt wurden, ein
       > Bleiberecht einräumen. Doch bisher greift die Regelung nicht.
       
 (IMG) Bild: Innensenator Geisel könnte die Regelung für Opfer rechter Gewalt nachbessern
       
       Berlin taz | Die Neuerung klang sehr gut: „Berlin schafft
       Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität“, verkündete
       Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor einem Jahr. Nun stellt sich heraus:
       Geisels Anweisung an die Ausländerbehörde wurde nie angewandt. Das ergibt
       sich aus der bislang unveröffentlichten Antwort auf eine schriftliche
       Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Taş, die der
       taz vorliegt. Bislang seien „keine Anträge auf Erteilung eines Bleiberechts
       für Opfer von Hasskriminalität gestellt worden“, heißt es darin.
       
       Mit der Regelung sollten eigentlich Ausländer, die „vollziehbar
       ausreisepflichtig“ sind, aber Opfer rechter Gewalt werden, besser geschützt
       werden. Dafür hatte Geisel die Ausländerbehörde vor einem Jahr angewiesen,
       ihnen – und gegebenenfalls ihrer Familie – bis zum Abschluss des
       Strafprozesses gegen die Täter eine Duldung zu geben. Verbunden hatte
       Geisel dies mit einer Botschaft: „Den Tätern muss klar gemacht werden, dass
       ihre Straftaten zu nichts führen und genau das Gegenteil dessen bewirken,
       was sie vielleicht im Kopf haben. Menschen, die durch Gewalt aus unserem
       Land vertrieben werden sollten, können stattdessen bleiben“, erklärte er
       damals.
       
       Die Polizei habe bisher allerdings keinen Fall festgestellt, auf den die
       Regelung anwendbar gewesen wäre, heißt es nun in der Antwort auf die
       Anfrage. Der Senat plane daher, die Regelung zu ergänzen. Künftig solle sie
       auch Personen begünstigen, „die zwar zum Tatzeitpunkt noch im Besitz eines
       Aufenthaltstitels oder einer Aufenthaltsgestattung sind, jedoch
       gegebenenfalls erst Jahre später vollziehbar ausreisepflichtig werden“.
       
       Mitarbeiter der Opferberatungsstelle ReachOut wundern sich nicht, dass die
       Regelung bislang keine Anwendung fand. Sie sei viel zu kompliziert und
       beinhalte „hohe Hürden“ für potenziell Berechtigte, sagt Sabine Seyb. So
       sei die Annahme nicht realistisch, dass sich die Opfer – selbst wenn sie
       die Regelung kennen würden – an die Ausländerbehörde wenden. „Dafür sind in
       jedem Fall ein geschützter Raum und ein Vertrauensverhältnis erforderlich.“
       
       ## Unkenntnis bei Behörden
       
       Auch sei unverständlich, warum die Polizei bestätigen müsse, dass die Tat
       mit „erheblichen Folgen für das Opfer“ verbunden sei. „Dazu ist sie gar
       nicht in der Lage“, so Seyb. Psychische Folgen etwa würden oft erst nach
       Monaten evident. Zudem sei die Einschränkung auf „Gewaltdelikte“ zu groß:
       „Auch eine Nötigung oder Bedrohung kann erhebliche Folgen für das Opfer
       haben.“
       
       Seybs Kollege Biplab Basu nennt ein weiteres Problem. „Einen Klienten von
       uns, auf den die Regelung zutraf, habe ich mal zur Ausländerbehörde
       geschickt. Er wurde abgewiesen, weil niemand Bescheid wusste.“ Er selbst
       habe mehrfach mit verschiedenen Mitarbeitern der Behörde gesprochen –
       keiner habe die Regelung gekannt.
       
       Ohnehin, findet Basu, sei die „Bleiberechtsregelung“ gar keine, da der
       Abschiebeschutz ja nur bis zum Prozess gegen die Täter gilt. „Danach muss
       das Opfer versuchen, über die Härtefallkommission einen Aufenthalt zu
       bekommen.“ Das aber sei ja kein besonderer Schutz von Gewaltopfern – „und
       was für ein Signal an die Täter soll denn das sein?“ Für ihn und Seyb ist
       die sogenannte Bleiberechtsregelung daher ohnehin „eine Mogelpackung“.
       
       So weit würde der linke Abgeordnete Schrader nicht gehen. Aber auch er
       nennt die Regelung im Lichte der neuen Erkenntnisse unzureichend. „Das mit
       der Härtefallkommission ist unglücklich“, gibt er zu. Allerdings sei sie
       gesetzlich oft die einzige Möglichkeit für die Landesbehörden bei
       Ausreisepflichtigen. Grundsätzlich handele es sich um „eine sehr gute
       Initiative“, findet Schröder, die nun nachgebessert werden müsse. Dafür
       will er bei Geisel ein Expertengespräch mit AnwältInnen und Organisationen
       wie ReachOut anregen. „Und natürlich müssen wir das Ganze bei den Behörden
       bekannt machen.“
       
       9 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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