# taz.de -- AfD-Richter in Dresden diszipliniert: Nur noch für Unfälle zuständig
       
       > Gegen einen Dresdener Richter, der auch AfD-Mitglied ist, wird wegen
       > Volksverhetzung ermittelt. Nun hat das Gericht ihm mehrere
       > Zuständigkeiten entzogen.
       
 (IMG) Bild: Darf nicht mehr übers Presserecht und zum Schutz der persönlichen Ehre richten: Jens Maier
       
       Dresden epd | Einem stark für die AfD engagierten Dresdner Richter ist die
       Zuständigkeit [1][für bestimmte Rechtsgebiete entzogen worden]. Durch diese
       Verlagerung der Zuständigkeiten solle jeder Zweifel an einer Unbefangenheit
       des Gerichtes vermieden werden, teilte das Landgericht Dresden am Dienstag
       mit. Konkret geht es um den 54-jährigen Richter am Landgericht, Jens Maier,
       der für die AfD in den Bundestag einziehen will. In der Vergangenheit waren
       von Verfahrensbeteiligten Zweifel an der Unbefangenheit des Richters in
       stark politisch geprägten Fragen geäußert worden.
       
       Der Zivilrichter hatte jüngst den „Schuldkult“ für „endgültig beendet“
       erklärt und sich gegen die „Herstellung von Mischvölkern“ gewandt. Auf
       derselben Veranstaltung hatte der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke mit
       seinen Äußerungen zum Berliner Holocaust-Mahnmal bundesweit für Entsetzen
       gesorgt. Gegen ihn wird [2][wegen Volksverhetzung ermittelt].
       
       Wie das Landgericht Dresden am Dienstag weiter mitteilte, ist Maier künftig
       für Verfahren aus dem Bereich des Presse- und Medienrechts und des Schutzes
       der persönlichen Ehre nicht mehr zuständig. Das sei im Einvernehmen mit ihm
       vom Gerichtspräsidium beschlossen worden. Zuletzt hatte sich der Richter im
       Verfahren eines AfD-Landtagsabgeordneten gegen das Kulturbüro Sachsen
       selbst für befangen erklärt. Mit der beschlossenen Änderung der
       Zuständigkeit würden diese Probleme künftig vermieden, hieß es.
       
       Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Presse- und
       Medienrecht und zum Schutz der persönlichen Ehre wurde einer anderen, neu
       gegründeten Zivilkammer übertragen. Maier bleibt Mitglied der 3.
       Zivilkammer, die Verfahren aus diesen Bereichen an die neue Kammer abgeben
       werde. Die 3. Kammer bearbeite weiterhin alle Berufungen in
       Verkehrsunfall-Sachen und allgemeine Zivilsachen.
       
       31 Jan 2017
       
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