# taz.de -- Bundestag streitet über Teilhabegesetz: Keine Hilfe für Blinde und Gehörlose?
       
       > Aktivisten rügen den Gesetzesplan. Zu selbstständige Behinderte könnten
       > womöglich ohne Leistungen bleiben. Experten versuchen zu beruhigen.
       
 (IMG) Bild: Tausende Menschen mit Behinderung demonstrieren am 22.09.2016 in Hannover während einer Kundgebung zum Aktionstag „Für ihr Recht auf Teilhabe“
       
       Berlin taz | Der Andrang zur Expertenanhörung am Montag im Sozialausschuss
       des Bundestages war so stark, dass viele Menschen draußen vor der Tür
       bleiben mussten. Drinnen ging es um das geplante neue Bundesteilhabegesetz.
       Und Behindertenverbände forderten erneut Nachbesserungen.
       
       Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Gewährung von Eingliederungshilfe,
       Geld- und Sachleistungen, die es behinderten Menschen ermöglichen soll, in
       Arbeit und Freizeit am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Die
       Behinderteninitiativen rügen unter anderem, dass nach dem vorliegenden
       Gesetzentwurf künftig nur jene Betroffenen Eingliederungshilfe bekommen
       sollen, die in mindestens fünf von neun definierten Lebensbereichen
       Unterstützung brauchen.
       
       Gehörlose und Blinde könnten dann möglicherweise nicht mehr unter diese
       Definition fallen, sagte Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und
       Juristen. Die Sorge besteht, dass beispielsweise sehr selbständige Blinde
       künftig keine Vorlesehilfe mehr bekommen.
       
       Matthias Münning von BAGüs, dem Dachverband der Sozialhilfeträger,
       erklärte, diese wenigen Fälle seien durch Ermessensspielräume abgedeckt.
       Das Gesetz sieht zudem ausdrücklich vor, dass niemand eine Verschlechterung
       erleben soll.
       
       Auch die Sorge, dass Behinderte künftig unter Umständen nicht mehr ohne
       Weiteres in Wohngruppen leben dürfen, sondern gezwungen werden könnten, in
       Pflegeeinrichtungen umzuziehen, weil die Eingliederungshilfe gegenüber der
       Pflege nachrangig sein soll, versuchten Sachverständige zu entkräften.
       Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag verwies auf eine spezielle Klausel
       im Gesetzentwurf: Danach müssen Vorgaben aus Kostengründen für die
       Betroffenen „zumutbar“ sein. Dies gilt auch für das „Poolen“, wenn sich
       mehrere Behinderte einen Assistenten teilen sollen.
       
       Eine Koalitionsarbeitsgruppe sitzt derzeit noch an Nachbesserungen. Der
       Gesetzentwurf soll Anfang Dezember im Bundestag abgestimmt werden und 2017
       in Kraft treten.
       
       7 Nov 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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