# taz.de -- Reform der Behindertenhilfe: Nachbesserungen am Teilhabegesetz
       
       > Kurz vor der Verabschiedung hat die große Koalition nochmal nachgebesert.
       > Unter anderem wird der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe nicht
       > eingeschränkt.
       
 (IMG) Bild: Gegen das Gesetz wurde vor dem Brandenburger Tor protestiert – ein wenig hat es gebracht
       
       Berlin epd | Nach anhaltender Kritik am Bundesteilhabegesetz hat sich die
       große Koalition kurz vor der geplanten Verabschiedung der Reform der
       Behindertenhilfe auf Änderungen verständigt. Wie Bundestagsabgeordnete von
       Union und SPD am Montag in Berlin mitteilten, werde im Gesetz nochmals
       klargestellt, dass der Zugang zur bisherigen Eingliederungshilfe nicht
       eingeschränkt wird. Verbände hatten befürchtet, dass wegen einer neuen
       Kriterienregelung beispielsweise Blinde, Hörgeschädigte und psychisch
       kranke Menschen aus dem System herausfallen könnten.
       
       Die zunächst geplante Regelung soll nun erst wissenschaftlich evaluiert und
       in den Bundesländern erprobt werden. Auf Grundlage dieser Daten werde dann
       eine neue Regelung geschaffen, hieß es. Die könnte allerdings erst 2023
       inkraft treten. Auf weitere Verbesserungen verständigten sich die
       Fachpolitiker den Angaben zufolge unter anderem im Bereich Pflege und
       Bildung. Zudem wurde der individuelle Wunsch der Betroffenen beim Wohnen
       und bei der Assistenz nochmals gestärkt, hieß es.
       
       Kritik kam von der Opposition. Es sei nur „an den schlimmsten Stellen
       notdürftig geflickt“ worden, erklärte die Grünen-Abgeordnete Corinna
       Rüffer. Der angekündigte Ausstieg aus dem bestehenden Fürsorgesystem sei
       der Koalition nicht gelungen.
       
       Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt (SPD), lobt
       die Modifikationen des geplanten Bundesteilhabegesetzes, auf die sich Union
       und SPD verständigt haben. „Jetzt gibt es Änderungen, die ein
       entscheidender Schritt nach vorne sind“, sagte die Vizepräsidentin des
       Bundestages den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben).
       „Viele unserer Forderungen sind eingeflossen.“
       
       Schmidt verwies darauf, dass zum Beispiel Menschen mit Behinderung, die in
       einer Werkstatt arbeiten, in Zukunft mehr Geld bekommen sollen.
       „Hunderttausende Menschen haben für ein besseres Bundesteilhabegesetz
       gekämpft, haben Unterschriften gesammelt, sind auf die Straße gegangen“,
       sagte die ehemalige Bundesgesundheitsministerin. „Die Basis hat etwas
       bewegt.“
       
       Ziel des Bundesteilhabegesetzes aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin
       Andrea Nahles (SPD) ist es, die Selbstbestimmung von Menschen mit
       Behinderungen zu stärken. Die Reform sieht unter anderem vor, dass
       Behinderte mehr Geld sparen und mehr von ihrem Einkommen behalten können.
       Zudem soll der Wechsel von Behindertenwerkstätten in den normalen
       Arbeitsmarkt erleichtert werden, indem Arbeitgeber Zuschüsse beantragen
       können.
       
       Derzeit beziehen rund 700.000 Menschen Eingliederungshilfe, wofür Länder
       und Kommunen pro Jahr rund 17 Milliarden Euro ausgeben. Die Reform führt
       nach Schätzungen des Bundesarbeitsministeriums zu zusätzlichen jährlichen
       Ausgaben von rund 700 Millionen Euro im Jahr. Das Gesetz soll am Donnerstag
       abschließend im Bundestag beraten werden.
       
       29 Nov 2016
       
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