# taz.de -- Klage gegen Filmemacher bei Waffendoku: Einschüchterung gescheitert
       
       > Der Dokumentarfilmer Daniel Harrich recherchierte zu illegalen
       > Waffenexporten nach Mexiko. Eine Anklage gegen ihn wurde nicht
       > zugelassen.
       
 (IMG) Bild: Daniel Harrich posiert für den Film „Meister des Todes“
       
       Ob und wie frei Filmemacher und Journalisten heutzutage arbeiten können?
       Das ist eine der Fragen, um die es am Dienstag bei zwei Podiumsdiskussionen
       im Bundestag gehen soll.
       
       Die „Bedeutung gesellschaftspolitischer Debatten im öffentlich-rechtlichen
       Fernsehen“ ist das Oberthema der Veranstaltung des Grimme-Instituts – ein
       Teil von deren Reihe „Grimme trifft die Branche“. Ausgangspunkt der
       Diskussion sind Recherchen, die der Filmemacher Daniel Harrich gemeinsam
       mit Kollegen zu illegalen Kriegswaffenexporten in Krisenregionen Mexikos
       angestellt hatte, die schließlich in dem faktengesättigten ARD-Spielfilm
       „[1][Meister des Todes]“ und der TV-Dokumentation „[2][Tödliche Exporte] –
       Wie das G36 nach Mexiko kam“ mündeten.
       
       Auf die eingangs zitierte Frage kann Harrich bei der Diskussion, an der
       auch Vertreter von ARD und Politik teilnehmen, zumindest eine frische
       positive Teilantwort präsentieren. Das Amtsgericht München hat gerade eine
       im Zusammenhang mit den Mexiko-Recherchen stehende Anklage der
       Staatsanwaltschaft München gegen ihn und weitere Kollegen nicht zugelassen.
       Weil die Staatsanwaltschaft sich in der vergangenen Woche entschied, keine
       Revision einzulegen, ist die Entscheidung nun rechtskräftig. Zumindest was
       die Abwehr von rechtlichen Einschüchterungsversuchen gegen investigative
       Journalisten angeht, „funktioniert das Justizsystem“, sagt Harrich.
       
       ## Ein fragwürdiger Paragraf
       
       Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zusammenhang mit den
       Lieferungen von G36-Gewehren nach Mexiko im September 2015 Anklage gegen
       Mitarbeiter der baden-württembergischen Firma Heckler & Koch erhoben. Kurz
       darauf erstattete der auch für die Mexiko-Sache zuständige Stuttgarter
       Staatsanwalt Peter Vobiller eine Strafanzeige gegen Harrich und seine
       Mitstreiter bei der Staatsanwaltschaft München. Dort sitzt der
       Heyne-Verlag, der das Buch zur Dokumentation veröffentlicht hatte. Die
       Journalisten hätten widerrechtlich Dokumente veröffentlicht, die Teil der
       Akten im Verfahren gegen Heckler & Koch seien, hieß es. Befremdlich an
       diesem Vorwurf ist, dass die Journalisten die Dokumente selbst beschafft
       und der Justiz zur Verfügung gestellt hatten.
       
       Die Anklage basierte unter anderem auf dem Paragrafen 353d des
       Strafgesetzbuchs, der es untersagt, „amtliche Schriftstücke eines
       Strafverfahrens“ zu veröffentlichen, „bevor sie in öffentlicher Verhandlung
       erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist“. Dieser Paragraf
       wirkt etwas aus der Zeit gefallen. Harrichs Anwalt Holger Rothbauer
       zweifelte gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht München an,
       dass er überhaupt verfassungskonform ist. Wäre dieser Paragraf etwa bei den
       Panama Papers der Maßstab gewesen, wären die Journalisten, die sie enthüllt
       haben, allesamt Straftäter, sagte Rothbauer der taz.
       
       Zwischenzeitlich, sagt Harrich, hätte die Staatsanwaltschaft München
       angeboten, das Verfahren einzustellen, wenn die Journalisten im Gegenzug
       5.000 Euro an die Kinderkrebshilfe überweisen. Auf den Deal wollten die
       sich aber nicht einlassen, hätte er doch ein Schuldeingeständnis
       impliziert.
       
       ## Mitverantwortung verjährt
       
       Rothbauer spricht nun von einer „schweren Schlappe für Staatsanwalt
       Vobiller“. Dieser hätte, „anstatt Aufklärer von menschenverachtenden
       Waffengeschäften zu inkriminieren“, seine Arbeitszeit besser für die
       „Strafermittlung gegen die Rüstungsexportkontrollbehörden aufwenden
       sollen“. Das bezieht sich darauf, dass Mitarbeiter des
       Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesausfuhramts, die nach den
       Recherchen des ARD-Teams mitverantwortlich sind für die illegalen
       Geschäfte, nichts mehr zu befürchten haben. Ihre Taten sind verjährt.
       
       Peter Vobiller, der die Ermittlungen gegen die Journalisten ins Rollen
       gebracht hat, wurde mittlerweile von Stuttgart zur Staatsanwaltschaft
       Ravensburg versetzt. Als Beförderung muss man das nicht unbedingt
       verstehen.
       
       13 Dec 2016
       
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