# taz.de -- ARD-Themenabend Rüstungshandel: Planet der Waffen
       
       > Mit dem Spielfilm „Meister des Todes 2“ liefert Regisseur Daniel Harrich
       > hochrelevantes Fernsehen. Es geht um illegale Deals deutscher
       > Rüstungsfirmen.
       
 (IMG) Bild: Szene aus „Meister des Todes 2“: Miguel (Kristyan Ferrer) kommt an ein Gewehr
       
       Die Geschichte, [1][die Regisseur Daniel Harrich] und Drehbuchautor Gert
       Heidenreich in ihrem Spielfilm „Meister des Todes 2“ erzählen, endet wie
       ein schlechter Krimi: In einem Gerichtsverfahren wegen illegaler
       Waffenexporte eines Konzerns wird die Sekretärin verurteilt. Die
       Strippenzieher aus der Firmenspitze hingegen kommen davon.
       
       Harrich und Heidenreich können nichts dafür, dass die Geschichte so
       ausgeht. Ihr Gerichtsdrama beruht auf einem realen Prozess am Landgericht
       Stuttgart gegen Mitarbeiter der Firma Heckler & Koch (H&K). Es ging um den
       verbotenen [2][Export von G36-Gewehren nach Mexiko]. Für den Konzern lief
       es gut – abgesehen davon, dass der Erlös aus dem illegalen Verkauf der
       Waffen (3,7 Millionen Euro) eingezogen wurde. Beim Freispruch für einen der
       Beschuldigten aus der Führungsebene – einem Ex-Präsidenten des
       Landgerichts Rottweil, der zu H&K gewechselt war – berücksichtigte das
       Gericht „seine besondere Lebensleistung als Jurist“.
       
       Es sei „der Skandal schlechthin, dass die Geschäftsführung frei aus diesem
       Saal herausläuft“, sagte der Rüstungskritiker Jürgen Grässlin [3][nach dem
       Urteil im Februar 2019]. Zu hören ist dieser Satz nun in der Doku „Tödliche
       Exporte: Rüstungsmanager vor Gericht“, die mit dem Spielfilm zu einem
       Themenabend gekoppelt ist. Der erste „Meister des Todes“-Film war 2015
       ebenfalls Teil eines Themenabends gewesen.
       
       Im September 2014 überfielen Polizisten im mexikanischen Bundesstaat
       Guerrero einen Bus und ermordeten sechs Studenten. 43 Studenten gelten bis
       heute als vermisst. Verwendet worden waren auch G36-Gewehre von H&K. Das
       zeigten unter anderem 13 Schmauchspuren am Tatort, sagt Daniel Harrich.
       
       ## Wenn Polizei und OG kooperieren
       
       Guerrero gehört zu den nicht genehmigungsfähigen Gebieten Mexikos, weil
       hier Polizei und Organisierte Kriminalität kooperieren. Die Doku
       rekonstruiert, wie das Bundeswirtschaftsministerium H&K empfahl, jene
       Bundesstaaten im Exportgenehmigungsantrag einfach wegzulassen. In den
       Harrich vorliegenden Verträgen, die die Firma mit dem mexikanischen
       Verteidigungsministerium abgeschlossen hat, sind die „verbotenen“
       Bundesstaaten freilich als Lieferort vermerkt. SWR-Redakteur Thomas
       Reutter, verantwortlich für die Doku und seit zehn Jahren mit dem Fall
       befasst, sagt, er sei „immer noch überrascht über die Symbiose zwischen
       Rüstungsexportkontrolle und Rüstungsindustrie“.
       
       Harrich verschafft seinen Filme oft Aufmerksamkeit im Politikbetrieb –
       „Meister des Todes 1“ lief im Bundestag. Zur Fortsetzung sagt der
       CDU-Politiker Frank Heinrich, Mitglied im Bundestagsausschuss für
       Menschenrechte und humanitäre Hilfe: „‚Meister des Todes 2‘ wie auch die
       Dokumentation zeigen eindrücklich, dass es immer noch zu leicht ist, die
       deutschen Gesetze und Regelungen zu umgehen.“
       
       Warum ist das so? Die Recherchen legen als Erklärung nahe:
       Wirtschaftsminister kommen und gehen, aber der Stab bleibt bestehen. Ein
       Ministerialdirigent, der 15 Jahre lang eine zentrale Kontrollfunktion
       bekleidete, begründete im Stuttgarter Prozess seine Kooperation mit H&K mit
       den Worten, er arbeite schließlich beim Bundesminsterium für Wirtschaft.
       
       Der SPD-MdB Frank Schwabe, auch Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte
       und humanitäre Hilfe, betont nach Sichtung der neuen Harrich-Filme, es
       seien „längst nicht alle Fragen an der Mitschuld der Firma Heckler & Koch“
       beantwortet. Das Gerichtsurteil aus dem Februar 2019 sei „vor allem für die
       Familien der Opfer unbefriedigend“. Er könne sich „vorstellen, dass die
       Strafzahlungen der Firma von 3,7 Millionen Euro in einen Opferfonds für die
       Angehörigen in Mexiko fließen“.
       
       Zur Qualität des Urteils passt, dass das Landgericht Stuttgart auch mehr
       als ein Jahr nach Ende des Prozesses noch keine schriftliche Begründung
       vorgelegt hat. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, sagt Daniel Harrich.
       
       1 Apr 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) René Martens
       
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