# taz.de -- Gewehrbauanlage für Mexiko: Export am Gesetz vorbei?
       
       > Eine deutsche Maschinenfabrik will ohne Genehmigung eine Gewehrbauanlage
       > nach Mexiko liefern. Nun prüft die Staatsanwaltschaft den Fall.
       
 (IMG) Bild: Sollte mit der Anlage genau diese Waffe hergestellt werden? Das FX05, Standardgewehr des mexikanischen Militärs
       
       Berlin taz | Wieder gerät ein deutsches Unternehmen wegen eines
       Rüstungsexports nach Mexiko in die Kritik. Die
       Heinrich-Müller-Maschinenfabrik GmbH (HMP) plant, ohne Genehmigung eine
       Anlage zur Herstellung von Gewehrläufen in das Land zu exportieren. Der
       Anwalt Holger Rothbauer hat deshalb jetzt bei der Mannheimer
       Staatsanwaltschaft Anzeige gegen die Pforzheimer Firma erstattet.
       
       Rothbauer beschuldigt HMP, gegen das Kriegswaffenkontroll- und
       Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. „Es handelt sich bei der Anlage
       um eine Kriegswaffe“, erklärt der Jurist, der das Netzwerk „Aktion
       Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“ vertritt. Er fordert, dass der Export
       gestoppt wird. Die Strafverfolger prüfen die Vorwürfe.
       
       Die HMP hat im August 2015 mit der Firma Distribuciones y Proyectos einen
       Vertrag über den Verkauf einer Rundknetmaschine unterzeichnet, die Rohre
       für Gewehre produzieren soll. Das bestätigen interne Dokument mexikanischer
       Behörden, die der taz und dem SWR vorliegen. Distribuciones y Proyectos
       untersteht dem Verteidigungsministerium, unter dessen Kontrolle auch das
       FX05 hergestellt wird. Dabei handelt es sich um das Standard-Sturmgewehr
       des mexikanischen Militärs, das dem G36 der Oberndorfer Waffenschmiede
       Heckler & Koch (H & K) sehr ähnlich ist.
       
       Rothbauer geht davon aus, dass die Läufe für das FX05 produziert werden,
       zumal HMP ein Zulieferer der Schwarzwälder Gewehrbauer sei. „Hier geht es
       um das Leben von Tausenden von Menschen“, bekräftigt er mit Blick auf die
       schwierige Menschenrechtssituation in Mexiko. Die Ausfuhr einer solche
       Anlage müsse von den Behörden geprüft werden. Das Bundesausfuhramt erklärt,
       diese Frage könne nur nach Vorlage umfassender Angaben zu technischen
       Parametern und zur beabsichtigten Endverwendung entschieden werden.
       
       Die HMP-Geschäftsführung ist jedoch davon überzeugt, dass ein solches
       Verfahren nicht nötig ist, und hat darauf verzichtet. „Uns ist zwar
       bekannt, dass die Maschine zur Produktion von Gewehrläufen vorgesehen ist“,
       erklärt sie auf Anfrage. Daraus begründe sich aber keine
       Genehmigungspflicht.
       
       ## Auch zivil verwendbar?
       
       Das Unternehmen kann sich auf die Dual-Use-Verordnung der EU beziehen, die
       den Export von Gütern regelt, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar
       sind. Diese Regelung schafft eine Grauzone, die es Firmen ermöglicht, die
       restriktiveren Vorgaben für Rüstungsexporte zu umgehen. So werden zum
       Beispiel Motoren aus Deutschland in chinesische Panzer eingebaut, erklärt
       der Linken-Abgeordnete Jan van Aken. „Und weil sie eben auch mal anders
       genutzt werden, sind sie keine Rüstungsgüter mehr.“
       
       Der Fall von HMP liege jedoch anders, ist Anwalt Rothbauer überzeugt. „Wenn
       die Firma bestätigt, dass mit der Maschine nur Gewehrläufe gebaut werden
       sollen, ist es im Sinne des Gesetzgebers, dass die Exportbehörden über die
       Ausfuhr entscheiden.“ Sollte die Lieferung genehmigungsfrei durchgehen, sei
       das Ausdruck völligen Versagens dieser Behörden.
       
       Die Anlage sollte in den nächsten Wochen Deutschland verlassen. Nun aber
       prüft die Staatsanwaltschaft, ob dafür eine Genehmigung nötig ist. Und die
       könnte angesichts der Verhältnisse in Mexiko auch untersagt werden.
       
       13 Feb 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf-Dieter Vogel
       
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