# taz.de -- BGH zu Whistleblower-Affäre: NSA-Ausschuss darf Snowden anhören
       
       > Wird Edward Snowden doch noch vor dem NSA-Ausschuss in Berlin befragt?
       > Grüne und Linke haben Rückendeckung vom Bundesgerichtshof bekommen.
       
 (IMG) Bild: In Hamburg auf der Leinwand, irgendwann vielleicht persönlich in Berlin: Ex-NSAler Snowden
       
       Karlsruhe/Berlin afp | Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat
       Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden
       vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine
       Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs (BGH) laut einem am Montag
       veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und
       Grünen im NSA-Ausschuss.
       
       Die Bundesregierung muss dem Beschluss zufolge nun entscheiden, ob sie
       Snowden zusichert, ihn bei einer Einreise nicht an die USA auszuliefern,
       oder aber ob sie rechtlich zu solch einer Auslieferung verpflichtet ist.
       Solch eine „definitive Klärung im Sinne einer verbindlichen Aussage der
       Bundesregierung ist gerade Ziel der durch die Antragsteller erstrebten
       Entscheidung“, heißt es in dem Beschluss.
       
       Die Obleute Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) hatten
       der Union und der SPD im Ausschuss vorgeworfen, die Vernehmung Snowdens im
       Ausschuss verhindern zu wollen. Der NSA-Untersuchungsausschuss hatte im Mai
       2014 grundsätzlich beschlossen, den im russischen Exil lebenden Snowden als
       Zeugen zu vernehmen, wobei der Ort der Befragung offen gelassen wurde.
       
       Von Notz erklärte nun am Montag, der BGH-Beschluss sei „in seiner Klarheit
       hoch erfreulich“. Die Ermittlungsrichterin mache unmissverständlich
       deutlich, dass das bisherige Vorgehen der Ausschussmehrheit, die bis
       zuletzt versucht habe, sich schützend vor die Bundesregierung zu stellen
       und eine eventuell unangenehme Zeugenaussage Snowdens vor dem Ausschuss zu
       verhindern, endgültig gescheitert sei.
       
       Der Grünen-Politiker will die Frage der Zeugenvernehmung Snowdens bereits
       in dieser Sitzungswoche wieder auf die Tagesordnung des
       Untersuchungsausschusses nehmen und einen entsprechenden Beschluss
       herbeiführen. Die Bundesregierung müsse dann umgehend tätig werden und eine
       Vernehmung des Schlüsselzeugen vor dem Untersuchungsausschuss ermöglichen,
       erklärte von Notz.
       
       Mit dem im März 2014 eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte der
       Bundestag auf die Enthüllungen des früheren Geheimdienstmitarbeiters zu den
       massiven Spähprogrammen des US-Geheimdiensts NSA reagiert. Dabei soll
       geklärt werden, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA
       und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden – und ob deutsche
       Regierungsstellen oder Geheimdienste von den Spähaktionen wussten und daran
       beteiligt waren.
       
       21 Nov 2016
       
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