# taz.de -- Kommentar AfD in Baden-Württemberg: Nicht gerade sympathisch, aber okay
       
       > Die gespaltene BaWü-AfD nutzt ihre zwei Fraktionen, um einen U-Ausschuss
       > zu beantragen. Schön ist das nicht, aber der Landtag muss es dulden.
       
 (IMG) Bild: Jörg Meuthen (links) und Emil Sänze, AfD-Abgeordnete in Baden-Württemberg, breit grinsend vereint
       
       Kaum hatte der Landtag in Baden-Württemberg akzeptiert, dass es nach einer
       Spaltung zwei AfD-Fraktionen gibt, machen diese beiden Fraktionen auch
       schon gemeinsame Sache. Sie beantragen einen Untersuchungsausschuss zum
       Thema Linksextremismus – wozu zwei Fraktionen erforderlich sind.
       
       Breit grinsend erklärten die angeblich verfeindeten Fraktionsvertreter
       dabei, man mache nur von den parlamentarischen Möglichkeiten Gebrauch.
       Jetzt wollen sich die Fraktionen wiedervereinigen – aber erst nachdem der
       beantragte Untersuchungsausschuss eingerichtet ist. Muss der Landtag so
       etwas dulden?
       
       Ja, das muss er und das sollte er. Denn es liegt kein offensichtlicher
       Missbrauch von parlamentarischen Rechten vor. Die Aufspaltung der Fraktion
       ist nicht erfolgt, um mehr Einfluss und Geld im Landtag zu bekommen.
       Vielmehr gab es einen ernsthaften Konflikt – über den Umgang mit
       Antisemiten – und einen damit verbundenen Machtkampf. Die AfD büßte bei der
       Spaltung sogar den prestigeträchtigen Status als stärkste
       Oppositionsfraktion ein.
       
       Auch die Wiedervereinigung der Fraktionen verzögert sich nicht nur wegen
       des Untersuchungsausschusses, sondern vor allem weil man noch hart um
       Posten feilscht und an einer für die künftige AfD-Fraktion finanziell
       möglichst günstigen Lösung bastelt.
       
       Wäre die AfD an der Macht, wäre von ihr kein fairer Umgang mit ihren
       Gegnern zu erwarten. Aber die AfD ist nicht an der Macht. Und ihre Existenz
       sollte auch nicht dazu führen, dass sich nun alle auf AfD-Niveau begeben.
       Es ist eine Stärke des Rechtsstaats, dass nicht die Mehrheit entscheidet,
       wer Rechte wahrnehmen darf, und dass diese Rechte auch für Unsympathische
       gelten.
       
       So gesehen gibt es sogar ein Recht, unsympathisch zu sein. Die AfD hat in
       dieser Sache ausgiebig davon Gebrauch gemacht – auch jenseits ihrer
       Inhalte. Davon würde eine juristische Auseinandersetzung nur ablenken.
       
       20 Sep 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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