# taz.de -- Urteil zur Waldschlösschenbrücke: Dresdner Brücke bleibt stehen
       
       > Ein Gericht urteilt, dass die Umweltverträglichkeit der
       > Waldschlösschenbrücke neu geprüft werden muss. Abgerissen wird sie nicht.
       
 (IMG) Bild: Bleibt, wird aber geprüft: die Brücke an der Elbe
       
       Dresden taz | Die einst schwer umkämpfte Dresdner Waldschlösschenbrücke
       wird nicht wieder abgerissen, muss aber hinsichtlich ihrer
       Umweltverträglichkeit erneut überprüft werden. Das Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Freitag auf eine bis in das Jahr
       2004 zurückreichenden Klage von Naturschutzverbänden kam wie erwartet. Nach
       zweitägigen Verhandlungen erklärte das Gericht den
       Brücken-Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für rechtswidrig.
       
       Nachgeholt werden muss aber die erforderliche Verträglichkeitsprüfung für
       das Flora-Fauna-Habitat (FFH) des Baugebietes an den Elbwiesen. Eine
       Sperrung oder gar einen Wiederabriss der 182 Millionen Euro teuren Brücke
       hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier bereits am Mittwoch
       ausgeschlossen.
       
       Der einmalige Fall, dass über ein seit drei Jahren befahrenes
       Brückenbauwerk zu entscheiden war, hängt mit der Ausweisung des
       FFH-Gebietes erst wenige Monate nach dem Planfeststellungserlass 2004
       zusammen. Das Elbtal wurde von der EU-Kommission außerdem zum
       Vogelschutzgebiet erklärt.
       
       Nach der Klage der Grünen Liga 2004 gegen den Erlass bewertete deshalb die
       Landesdirektion Sachsen als Mittelbehörde 2008 die FFH-Verträglichkeit neu
       und machte dabei von der Möglichkeit einer Ausnahmezulassung nach Absatz 4
       der europäischen FFH-Richtline Gebrauch. Beim Dresdner und beim sächsischen
       Oberverwaltungsgericht waren die Kläger zunächst gescheitert.
       
       ## Verschärfte Auflagen nicht zwangsläufig
       
       Das Bundesverwaltungsgericht rief den Europäischen Gerichtshof zu Hilfe.
       Der stellte im Januar dieses Jahres fest, dass auch ein vor der Ausweisung
       eines Schutzgebietes begonnenes Projekt unter das so genannte
       Verschlechterungsverbot fällt. Die Beeinträchtigung von Lebensräumen und
       die Störung von Arten seien auszuschließen. Deshalb muss nun die
       Landesdirektion die Verträglichkeit in einem ergänzenden Verfahren erneut
       prüfen und festgestellte Mängel beheben.
       
       Nicht zwangsläufig muss dieses zu verschärften Auflagen führen. Stellt sich
       beispielsweise heraus, dass weit weniger Fledermäuse wie die Kleine
       Hufeisennase durch das massive Bauwerk betroffen sind als angenommen,
       könnte das Tempolimit 30 auf der Brücke entfallen. Die Grüne Liga wertet
       das Urteil „als großen Erfolg für den Naturschutz“ Der Verband verbinde
       damit „die Hoffnung, dass andere Träger von Eingriffsvorhaben in Sachsen
       künftig den rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft von
       Anfang an den ihnen gebührenden Respekt erweisen.“
       
       Der über 20 Jahre währende Streit um die ästhetisch, ökologisch, finanziell
       und verkehrspolitisch umstrittene Brücke ist noch nicht beendet. Gegen den
       nun erforderlichen neuen Planfeststellungsbeschluss könnte nämlich erneut
       geklagt werden. Dann stünde der jahrelange Weg durch die Instanzen zum
       zweiten Mal an.
       
       15 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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