# taz.de -- Umstrittener Brückenbau in Dresden: Gericht entscheidet gegen Batman
       
       > Die Waldschlösschenbrücke in Dresden darf gebaut werden, obwohl noch ein
       > Gerichtsverfahren läuft. Bekommen die Kläger Recht, wird das Bauwerk
       > wieder abgerissen.
       
 (IMG) Bild: Der Autoverkehr kommt: Standort der geplanten Waldschlößchenbrücke
       
       DRESDEN rtr/dpa Der umstrittene Bau der Waldschlößchenbrücke im
       UNESCO-Welterbe Dresdner Elbtal kann beginnen: Das Sächsische
       Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hob einen von Naturschutzverbänden
       im August erwirkten Baustopp auf. Der Senat verfügte in seinem am Mittwoch
       verkündeten Beschluss aber Auflagen zum Schutz der bedrohten Fledermausart
       Kleine Hufeisennase. Mit dem Bau der geplanten Elbbrücke droht der
       Flusslandschaft der Verlust des 2004 verliehenen Welterbetitels. Nach
       Auffassung der UNESCO würde eine vierspurige Flussquerung die reizvolle
       Landschaft des Elbtales bei Dresden verschandeln.
       
       Die Richter änderten einen Beschluss des Dresdner Verwaltungsgerichts, das
       im August den Baubeginn per Eilverfahren gestoppt hatte. Damit gaben sie
       einer Beschwerde des Freistaates Sachsen statt. Ungeachtet dessen geht der
       Rechtsstreit weiter, da über den Brückenbau in der Hauptsache noch nicht
       entschieden ist.
       
       Nach Auffassung des OVG geht von dem Bauwerk zwar selbst keine Gefahr für
       die Kleine Hufeisennase aus. Allerdings konnte nicht abschließend beurteilt
       werden, ob die Tiere bei der Jagd nach Insekten gefährdet seien. Daher
       verfügten die Richter Nachbesserungen in der Brückenbauplanung. So soll
       eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde auf der Brücke
       in den Nächten zwischen April und Oktober verhindern, dass die Tiere von
       Autos erfasst werden. Die Richter sprachen vom sogenannten Falleneffekt -
       dabei lassen sich die von der Brückenbeleuchtung angelockten Insekten
       fallen, um den jagenden Fledermäusen zu entkommen.
       
       Die Naturschutzverbände hoffen nun auf das Hauptsacheverfahren, teilte
       deren Berliner Rechtsanwalt Peter Kremer mit. Er kündigte eine Revision
       beim Bundesverwaltungsgericht an, sollte letztlich das OVG auch im
       Hauptsacheverfahren dem Regierungspräsidium Recht geben. Am Dresdner
       Verwaltungsgericht sind seit 2004 noch 21 Klagen von Naturschützern und
       Anwohnern zum Planfeststellungsverfahren anhängig. Darüber wird 2008 "so
       schnell wie möglich" entschieden, sagte Sprecher Robert Bender. Sollte mit
       rechtskräftigem Urteil das Planfeststellungsverfahren aufgehoben werden,
       dürfte die Brücke nicht weitergebaut werden.
       
       Die Aberkennung des Welterbetitels wäre erst der zweite Fall in der
       Geschichte der Welterbestätten. Im Sommer hatte die UNESCO einem
       Naturschutzgebiet im arabischen Sultanat Oman den Status aberkannt.
       
       14 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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