# taz.de -- Verbotsverfahren gegen NPD: Parteizentrale bleibt verpfändet
       
       > Mögliche finanzielle Rückforderungen: Die Bundestagsverwaltung darf
       > Sicherheiten verlangen, für den Fall, dass die NPD verboten wird.
       
 (IMG) Bild: Die Parteizentrale in Berlin-Köpenick ist schon lange Ziel öffentlich geäußerter Kritik
       
       Freiburg taz Die Parteizentrale der NPD bleibt verpfändet. Die
       rechtsradikale Partei scheiterte jetzt mit einem Eilantrag beim
       Bundesverfassungsgericht.
       
       Gegen die NPD läuft seit 2013 auf Antrag des Bundesrats ein
       Verbotsverfahren. Im März 2016 fand beim Bundesverfassungsgericht die
       mündliche Verhandlung statt. Bis Ende des Jahres wollen die Richter das
       Urteil verkünden. Da die Partei noch nicht verboten ist, bekommt sie noch
       Gelder aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Höhe bemisst sich nach
       Wahlergebnissen und Spendenaufkommen. Als Abschlag für 2016 stehen ihr pro
       Quartal derzeit rund 280.000 Euro zu.
       
       Die Bundestagsverwaltung behauptet, dass die NPD ihren Anspruch auf Gelder
       für das ganze Jahr 2016 verliert, falls sie noch im Laufe dieses Jahres
       verboten wird. Sie will die Abschlagszahlungen dann zurückfordern – und
       zahlt die Abschläge jetzt auch nur gegen Hinterlegung von Sicherheiten aus.
       
       So musste die NPD, um im Februar Geld zu bekommen, für das Grundstück ihrer
       Parteizentrale in Berlin-Köpenick eine erstrangige Grundschuld zugunsten
       des Staates eintragen lassen.
       
       ## Unklarheiten über Finanzaustattung
       
       Dagegen wehrte sich die NPD. Sie habe keine weiteren Sicherheiten, deshalb
       sei ihr Parteileben gefährdet. Das Parteigrundstück solle wieder
       freigegeben werden.
       
       Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag nun aber ab. Die NPD habe
       nicht genau genug vorgetragen, wie viel Geld sie noch habe und wie viel sie
       brauche, um ihre Aufgaben als Partei zu erfüllen. Daneben verwiesen die
       Verfassungsrichter aber auch auf einen Beschluss des
       Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Danach könne die NPD notfalls
       auch ohne Sicherheitsleistung Geld bekommen.
       
       Inzwischen hat die NPD doch noch Sicherheiten aufgetrieben, die
       Bundestagsverwaltung will nun 365.000 Euro auszahlen. Daneben hatte die NPD
       auch geltend gemacht, ihre Rechtsvertretung im Parteiverbotsverfahren sei
       in Gefahr, wenn sie kein Geld mehr habe. Die Richter erklärten, dass die
       NPD in diesem Falle ja Prozesskostenhilfe beantragen könne.
       
       27 Jul 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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