# taz.de -- Streit um Flugobjekte: Der Himmel voller Drohnen
       
       > Flugzeuge, Vögel, Drohnen: Es ist viel los in der Luft. Deshalb will der
       > Verkehrsminister die Gesetze überarbeiten. Das sorgt für Ärger.
       
 (IMG) Bild: Drohne in freier Wildbahn. Auch viele ihrer Vorfahren sind noch unterwegs – Modellflugzeuge
       
       Berlin taz | Am Abendhimmel schwebt eine orangefarbene Drohne. Sie sieht
       aus wie eine einfach gezeichnete Blume: ein Kreis, aus dem halbrunde
       Blütenblätter wachsen. Surrend gleitet sie nach unten und landet sanft auf
       dem Rasen. Nur Minuten später jagen vier kleine, insektenartige Kopter mit
       150 Stundenkilometern durch einen Hindernisparcours. Während einer der
       Flitzer hart am Boden aufprallt und mucksmäuschenstill liegenbleibt, geht
       langsam die Sonne unter.
       
       Zu dem Treffen der [1][Gruppe Dronemasters] im brandenburgischen Wildau
       sind diesmal rund 60 Menschen gekommen. Sie wollen sich die Flugshow
       ansehen und über Neues aus der Welt der unbemannten Luftfahrzeuge (UAVs)
       reden: technische Details, Forschung, Drohnenrennen. Es ist ein wenig wie
       eine Reise in die Zukunft, dabei ist vieles, über das gesprochen wird,
       längst Gegenwart. Doch die Gesetzeslage ist unklar – das sorgt für Ärger.
       
       In Deutschland sind rund 400.000 private und gewerbliche Drohnen im Umlauf.
       Im Elektroladen ist zwischen 20 und 7000 Euro alles zu haben – kaufen darf
       sie jeder. Gleichzeitig häufen sich die Berichte über Beinah-Kollisionen
       mit Menschen oder Vögeln, während Videos im Internet riskante Manöver am
       Flughafen oder über Wohngebieten aus Drohnensicht zeigen. Deshalb hat
       Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt angekündigt, die
       Luftverkehrsordnung zu ändern. Unter anderem sollen [2][private
       Drohnenflüge in einer Höhe von mehr als 100 Metern verboten] werden.
       
       Der lauteste Widerstand kommt von der [3][Initiative Pro Modellflug]. Eine
       Petition des Deutschen Modellfliegerverbands (DMFV) haben bisher knapp
       70.000 Personen und mehr als 120 Unternehmen unterzeichnet. Die neue
       Gesetzgebung, heißt es darin, könne dazu führen, dass dem Modellflug in
       seiner jetzigen Form das Aus droht. Denn die 100-Meter-Regel soll pauschal
       für alle UAVs gelten – also für Modellflugzeuge und für Drohnen.
       
       Der Präsident des Verbands, Hans Schwägerl, hat sich deshalb Anfang Mai mit
       politischen Beamten des Verkehrsministeriums getroffen. „Sicherheit ist
       wichtig, aber das darf unser Hobby nicht beeinträchtigen“, sagt er. Wenn
       bei 100 Metern Ende wäre, könnten manche Sparten wie Segelhochflug nicht
       mehr ausgeübt werden. Doch ihn stört noch etwas anders. Mit der neuen
       Luftverkehrsordnung werde kaum Neues geregelt, meint er. Stattdessen würden
       [4][bereits bestehende Gesetze] oft schlicht nicht angewendet und
       kontrolliert.
       
       ## Vieles ist schon gesetzlich geregelt
       
       Wer ein unbemanntes Luftfahrzeug privat nutzt und das Gerät nicht mehr als
       fünf Kilogramm wiegt, darf ohne Erlaubnis bis zu 30 Meter aufsteigen, bis
       25 Kilogramm höchstens 50 Meter. Für alles, was darüber hinausgeht, müssen
       die Luftfahrtbehörden der Länder eine Genehmigung ausstellen; grundsätzlich
       darf nur in Sichtweite und ohne die Privatsphäre anderer zu stören geflogen
       werden. Das gilt genauso für Sportwettbewerbe auf dem Flugplatz wie für
       Menschen, die ihr Fluggerät im Park oder im Garten aufsteigen lassen.
       
       Rund um Flughäfen ist das [5][noch strenger geregelt]. In den dort
       festgelegten Kontrollzonen dürfen UAVs gar nicht geflogen werden, ab einem
       Abstand von eineinhalb Kilometern muss eine Freigabe bei der Flugsicherung
       beantragt werden. Trotzdem hat die Deutsche Flugsicherung im vergangenen
       Jahr zwölf Drohnen in der Nähe von Flugzeugen registriert, in diesem waren
       es bisher drei. Das Problem: Für die Radare der Flughafentowers sind sie
       unsichtbar. Sie sind zu klein und bieten keine Fläche, um die Wellen zu
       reflektieren – und der Lotse hat keine Möglichkeit, den Piloten frühzeitig
       zu informieren.
       
       Dem Piloten-Verband [6][Vereinigung Cockpit] reicht der neue
       Gesetzesvorschlag deshalb nicht. Fast täglich würden mittlerweile
       gefährliche Annäherungen von Drohnen an bemannte Flugzeuge gemeldet, heißt
       es dort. Gerade unter 150 Metern sei die Gefahr eines Zusammenstoßes hoch:
       Bei Rettungs- und Polizeieinsätzen mit dem Hubschrauber etwa helfe die
       Höhenbegrenzung nicht. Ein Flugverbot über Menschenansammlungen, Unfällen
       und anderen Einsatzorten der Polizei will das Verkehrsministerium aber
       erlassen.
       
       Mit Modellfliegern hat es solche Probleme bisher nicht gegeben, weder an
       Unfallorten noch an Flughäfen. Deshalb ist Minister Dobrindt bereit, mit
       der Initiative Pro Modellflug über die 100-Meter-Regel zu verhandeln. Auf
       die Frage, ob Drohnenpiloten grundsätzlich risikofreudiger seien, antwortet
       Flugmodell-Präsident Schwägerl verhalten. Es sei eben eine neue Mode, die
       sich weniger über das Vereinswesen organisiere. Zudem seien die neuen
       Geräte reizvoll, weil sie einfacher zu steuern sind als Flugmodelle und
       aufgrund der Kameras neue Möglichkeiten bieten. Er klingt ein bisschen
       wehmütig. Begrüßenswert sei aber am Vorstoß des Verkehrsministers, alle
       unbemannten Luftfahrzeuge ab 500 Gramm künftig kennzeichnen zu lassen.
       
       Das sieht man beim Treffen der Dronemasters ähnlich. Die Flugregeln kennen
       hier alle. Einige haben früher selbst Modellflugzeuge zusammengeschraubt,
       heute bauen und fliegen sie Drohnen. Sie haben auch die Petition des DMFV
       unterschrieben. „Kopter ist Kopter“, heißt es, der Unterschied sei gar
       nicht so groß. In einem Punkt jedoch sind sich alle einig: Wichtiger als
       die Flughöhe zu begrenzen sei es für den Gesetzgeber, Standards für die
       technische Ausstattung festzulegen und diese auch durchzusetzen.
       
       ## Technisch geht noch einiges – theoretisch
       
       Was in diesem Bereich [7][alles möglich ist], weiß Arno Fischer. Er forscht
       an der Technischen Hochschule Brandenburg an Drohnen, die autonom fliegen
       können. Zur Debatte um die Sicherheit im Luftraum sagt er: „Die Lage ist
       übel.“ Dabei seien technische Lösungen durchaus vorhanden. Bedarf sieht er
       vor allem bei leichten Transpondern, also Funkgeräten, über die Flugzeuge
       nicht nur untereinander, sondern auch mit Drohnen über Höhen und Routen
       kommunizieren können. „Dass die Drohne sicher neben dem Flugzeug fliegt,
       ist dann ein realistisches Szenario“, sagt er. Für sinnvoll hält er auch
       eine standardmäßig eingebaute Blackbox: Dann könnte abgelesen werden, was
       bei einem Absturz oder einem Zusammenstoß wirklich passiert ist.
       
       Bisher ist es allerdings allein den Herstellern überlassen, was davon
       tatsächlich eingebaut wird. Einige von ihnen sorgen zwar dafür, dass die
       Fluggeräte nicht in Flugverbotszonen gesteuert werden können. Dann
       blockiert die Drohne den Weiterflug von allein. Doch selbst in teureren
       Modellen ist das Kartenmaterial manchmal veraltet. Das müsse sich ändern,
       meint Fischer. Den Menschen hinter dem Gerät schenkt er nur wenig
       Vertrauen. Die meisten Unfälle von Piloten seien menschlichem Fehlverhalten
       geschuldet, sagt er: „Drohnen sind sicherer, wenn sie sich komplett autonom
       verhalten“.
       
       Bis es soweit ist, werden wohl noch ein paar Jahre vergehen. Es ist
       wünschenswert, dass die Frage nach der [8][Überwachung durch
       Kamera-Drohnen] schneller geklärt wird. Das gilt auch für die Regeln im
       Luftraum – auch wenn sich manche Meldung bei der Deutschen Flugsicherheit
       als falscher Alarm entpuppt hat. Ähnlich wie bei dem vermeintlichen Unfall
       zwischen einer Drohne und einem Flugzeug in London im April, bei dem sich
       zwei Wochen später herausstellte: Es war [9][wahrscheinlich nur eine
       Plastiktüte].
       
       13 May 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.dronemasters.berlin/de/
 (DIR) [2] http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/151108-drohnen.html?linkToOverview=js
 (DIR) [3] http://www.pro-modellflug.de/
 (DIR) [4] http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile
 (DIR) [5] https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/
 (DIR) [6] http://www.vcockpit.de/themen-und-positionen/flugsicherheit/safesky-2016/unbemannte-flugsysteme.html
 (DIR) [7] http://www.drohnen.de/8610/dji-geo-dynamische-luftraumkarten-und-registrierungen-fuer-flugverbotszonen/
 (DIR) [8] /Grundrechte-in-Gefahr/!5286227/
 (DIR) [9] http://www.spiegel.de/panorama/london-heathrow-flugzeug-kollidierte-doch-nicht-mit-drohne-a-1089839.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Pütz
       
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