# taz.de -- Drohnen fliegen lassen in Deutschland: Bedrohnung von oben
       
       > Am Himmel wird es eng: Etwa 400.000 Drohnen wurden 2016 in Deutschland
       > verkauft. Damit fliegen kann jeder. Aber was ist erlaubt, was verboten?
       
 (IMG) Bild: Drohnen machen sehr genaue Fotos von oben, auch die Feuerwehr nutzt sie. Hier bei einem Brand in Straubing
       
       Sie müssen sich Trendaktivitäten widmen, um nicht zu frösteln. Zum
       Rumliegen und Überetwasreden und Warmesbiertrinken ist es auf dem
       Tempelhofer Feld in Berlin inzwischen zu kalt. Also bewegen sich die Leute:
       Sie boarden und surfen, segwayen und kiten, inlinern und pokémongoen.
       Traditionsbewusste wagen den schnöden Spaziergang auf der äußeren
       Asphaltbahn.
       
       Und dann gibt es doch noch ein paar wenige, die regungslos in den
       wolkenverhangenen Herbsthimmel starren. Hoch konzentriert verfolgen sie die
       untertassenmäßigen Bewegungen blinkender Flugobjekte. Es sind Quadrocopter,
       Hexacopter, einige wenige Oktocopter sogar. Allesamt ferngesteuerte
       Drohnen, die sich mit einer Vielzahl von batteriebetriebenen Rotorblättern
       in luftige Höhen abstoßen, um surrend und brummend über den Köpfen der
       Feldbesucher zu schweben und dabei an den Panik verursachenden Sound in der
       Nähe von Bienenstöcken erinnern.
       
       Nicht jeder ist von den Multicoptern so fasziniert wie ihre Piloten. Bei
       überambitionierten Tiefflugmanövern verschuldet der Hightechspaß zuweilen
       Beulen, Platzwunden, fiese Frisuren. Kennt man aus Pannenvideos. Das
       Grünflächenamt verweist die Amateurflieger darum häufig des Feldes – auch
       wenn die Regelung zum generellen Flugverbot über Berlin inzwischen
       gelockert wurde. 1,5 Kilometer um Flughäfen darf nicht geflogen werden,
       rund um den Reichstag gilt gar eine 5,5-Kilometer-Sperrzone.
       
       Außerdem dürfen keine Krankenhäuser, Naturschutzgebiete, Kraftwerke oder
       Gefängnisse in der Nähe sein, und auch über Menschengruppen bleibt Fliegen
       untersagt. Ansonsten dürfen Modelle bis 5 Kilogramm in einer Höhe von bis
       zu 30 Metern fliegen.
       
       ## Flugzeugen gefährlich nahe
       
       Über den 30 Metern beginnt laut Deutscher Flugsicherung der kontrollierte,
       lizenzierte und genehmigungspflichtige Luftraum. In den kann allerdings
       auch die billigste Spielzeugdrohne eindringen, mal versehentlich von der
       Thermik, mal von der bloßen Neugier ihrer Piloten angetrieben. Größere
       Modelle steigen kilometerweit auf – und könnten dort natürlich
       Hubschraubern und Flugzeugen zu nahe kommen. Abstürze und Todesfälle hat es
       zwar noch keine gegeben, ebenso wenig wie Terroranschläge durch gehackte
       oder mit Sprengstoff bestückte Drohnen.
       
       Die Deutsche Flugsicherung zählte in diesem Jahr knapp über 40 Fälle, in
       denen Drohnen Flugzeugen gefährlich nahe kamen – in der Regel innerhalb der
       Sperrzone rund um Flughäfen. Und mit jedem medial erwähnten Zwischenfall
       wächst die Sorge dass es tatsächlich zu einer Kollision kommt. Welchen
       Schaden Drohnen in einer Turbine oder einem Rotor anrichtet, wird noch
       untersucht. Unterdessen wächst in der Luft die Anzahl der Laien, die nicht
       immer mit Flugtalent glänzen.
       
       Am Himmel wird es allmählich eng. Schätzungsweise 400.000 Drohnen wurden
       bislang 2016 in Deutschland verkauft. Tendenz steigend, die Dinger bringen
       schließlich Spaß. Die Geräte sind erschwinglich, ihre Technik übersteht
       Stöße und Abstürze, die Fernsteuerung lässt sich immer intuitiver bedienen.
       Mittlerweile lassen sich Drohnen per App auf dem Smartphone oder mit einem
       Armband am Handgelenk steuern. Fliegen kann im Regelfall jeder. Und dabei
       auch noch spektakuläre Bilder und Videos aufnehmen. Eine Kamera hat
       schließlich so ziemlich jede Drohne an Bord.
       
       ## Persönlichkeitsrechte verletzend
       
       Und das bringt schon die nächsten Drohnengegner auf die Palme: die
       Datenschützer. Die Bilder aus der Vogelperspektive sehen schick aus, geben
       spannende Einblicke – und verletzen schnell mal die Persönlichkeitsrechte.
       Kann ein privater Flug mit einer Drohne schon als Videoüberwachung gewertet
       werden? Und wie oder was kann man mit einer Kamera aus 30 Metern über einer
       Großstadt überhaupt filmen, ohne dabei Personen oder Privatgelände
       aufzunehmen?
       
       Der Gesetzgeber muss sich ein paar Gedanken machen, den Rechtsrahmen zu
       konkretisieren. Gerade verhandelt er ein Positionspapier vom Bundesverband
       der Deutschen Luftverkehrswirtschaft über so genannte unbemannte
       Luftfahrtsysteme. Umgangssprachlich: Drohnen.
       
       Im Frühjahr nächsten Jahres soll dann feststehen, ob Drohnen fortan
       gekennzeichnet werden müssen, ob ihre Besitzer in einer Datenbank
       registriert werden, ob sie eine Art Führerschein machen oder ein paar
       Flugstunden ablegen sollen und in welchen Lufträumen sie unterwegs sein
       dürfen.
       
       Zwangsläufig werden dabei die Rechte derer beschnitten, die sich schon ein
       paar Jahrzehnte länger in der Luft herumtreiben: die Modellflieger. Viele
       von ihnen fürchten, dass der Bundesverkehrsminister den Wildwuchs der
       Drohnen am Himmel begrenzt und die Flughöhe für alle auf 100 Meter
       beschränkt. Auch für diejenigen, die die Luftfahrtsysteme kommerziell
       nutzen oder nutzen wollen, um etwa Gelände zu vermessen, Filme zu
       produzieren, Lagerbestände zu inspizieren, Postsendungen auszuliefern und
       so weiter, könnten dann ein paar mehr Steine in den Weg rollen.
       
       Oder aber die Hersteller selbst reglementieren die Freiheit der
       Laienpiloten. Die Drohnen, die durch Höhenmesser, Stabilisatoren, Barometer
       und sonstige Sensoren immer sicherer fliegen können, ließen sich nämlich
       auch serienmäßig mit Transpondern und Geofencing-Systemen versehen. Dann
       wären die surrenden Spielzeugflieger per Werkseinstellung so programmiert,
       dass sie keinen Privatbesitz überfliegen und in Flugverbotszonen gar nicht
       erst abheben können. So würde die neueste Technik selbst das Problem mit
       der neuesten Technik lösen.
       
       30 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Brandstädter
       
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