# taz.de -- Kabinett billigt neues Mutterschutzgesetz: Weniger Arbeitsverbote, mehr Schutz
       
       > Der Mutterschutz soll künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen
       > gelten, Sonntagsarbeit soll nicht mehr verboten sein. Die Opposition will
       > mehr.
       
 (IMG) Bild: Erste Sitzung nach der Babypause: Manuela Schwesig bringt ein neues Mütterschutzgesetz durchs Kabinett
       
       Berlin dpa/afp/taz | Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig
       Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer
       umfassenden Reform des Mutterschutzes, mit der Familienministerin Manuela
       Schwesig (SPD) die fast 65 Jahre alten Regelungen entstauben möchte. Am
       Mittwoch billigte das Bundeskabinett ihren Gesetzentwurf.
       
       „Mit der Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an“,
       sagte Schwesig, die zum ersten Mal nach ihrer Babypause wieder an einer
       Kabinettssitzung teilnahm. Das derzeitige Gesetz, das im Wesentlichen seit
       1952 in der jetzigen Form gilt, sei „veraltet“. Mit der Reform, der der
       Bundestag noch zustimmen muss, werde der Diskriminierung schwangerer und
       stillender Frauen entscheidend entgegengewirkt.
       
       So soll es künftig keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der
       Schwangeren geben, was in der Vergangenheit vor allem bei Ärztinnen häufig
       vorkam. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um
       eventuelle Gefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit der
       Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte – und ein
       Arzt die Unbedenklichkeit attestiert.
       
       Das Verbot der Nachtarbeit für Schwangere soll hingegen weiter gelten. Bis
       22 Uhr darf sie nur dann eingesetzt werden, wenn sich die Frau dazu
       ausdrücklich bereit erklärt, nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die
       Beschäftigung spricht und Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
       
       Die Schutzfrist, in der grundsätzlich nicht gearbeitet werden darf, beginnt
       unverändert sechs Wochen vor der Entbindung und endet in der Regel acht
       Wochen danach. „Besonders wichtig ist, dass wir den Mutterschutz für Mütter
       von Kindern mit Behinderung verbessern“, sagte Schwesig. So soll für Mütter
       behinderter Kinder die Acht-Wochen-Frist, in der die Frauen nach der Geburt
       grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, auf zwölf Wochen erhöht werden.
       
       Neu geschaffen wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der
       zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt. Ein neu einzurichtender Ausschuss für
       Mutterschutz soll Behörden und Betriebe bei der Umsetzung der Neuerungen
       beraten.
       
       ## Ringen in der Koalition
       
       Nach Angaben des Familienministeriums gibt es in Deutschland jedes Jahr
       rund 20.000 schwangere Studentinnen und Schülerinnen. Das Vorhaben, den
       Mutterschutz auf diesen Personenkreis zu erweitern, war bei
       Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf Widerstand gestoßen. Deshalb
       lagen die Gesetzespläne monatelang auf Eis.
       
       Letztlich verständigte sich die große Koalition darauf, dass Ausnahmen von
       den strengen Mutterschutzregelungen möglich sein sollen – etwa wenn eine
       schwangere Studentin kurz vor der Entbindung freiwillig eine wichtige
       Klausur schreiben möchte.
       
       Der Deutsche Beamtenbund (dbb) begrüßte den Kabinettsbeschluss. Positiv
       hervorzuheben seien insbesondere die verbesserten Regelungen für Frauen in
       besonders sensiblen Lebenslagen. „Mit der Verlängerung der Schutzzeit bei
       Geburten von behinderten Kindern und der Stärkung des Kündigungsschutzes im
       Falle einer Fehlgeburt wird Frauen in einer solch schwierigen Situation
       endlich mehr Respekt gezollt“, sagte Helene Wildfeuer, die Vorsitzende der
       dbb-Bundesfrauenvertretung.
       
       ## Gewerkschaften fordern Nachbesserungen
       
       Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Reformpaket für nicht
       ausreichend. „Nach über sechs Jahrzehnten ist eine Novellierung des
       Mutterschutzes überfällig“, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke
       Hannack. Allerdings fehle eine Verpflichtung der Arbeitgeber, während
       Schwangerschaft und Stillzeit die Arbeitszeiten anzupassen. „Hier muss
       dringend nachgebessert werden“, forderte die DGB-Frau.
       
       Außerdem werde die Bundesregierung dem eigenen Anspruch nicjht gerecht,
       einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. So seien Beamtinnen,
       Richterinnen und Soldatinnen nicht in das bundesgesetzliche
       Mutterschutzrecht einbezogen. „Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom
       einheitlichen Schutzstatus“, sagte Hannack.
       
       Das Familienministerium wies diesen Vorwurf als unberechtigt zurück. Der
       Mutterschutz für die genannten Berufsgruppen werde zwar aus
       gesetzestechnischen Gründen in gesonderten Rechtsverordnungen geregelt,
       doch bei der Umsetzung sei der gleiche Schutz gewährleistet wie für alle
       schwangeren und stillenden Frauen.
       
       Die Gewerkschaft Ver.di forderte, alle erwerbstätigen Frauen müssten in das
       Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur – wie jetzt vorgesehen –
       die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen. Schwesig versicherte, sie wolle in
       den kommenden Jahren auch eine Lösung für selbstständige Frauen finden.
       Dieses Vorhaben werfe allerdings neue Fragen auf.
       
       ## Minijobberinnen weiter benachteiligt
       
       Auch der Linkspartei im Bundestag reichen die Reformen Schwesigs nicht aus.
       „Es ist dringend notwendig, eklatante Gerechtigkeitslücken zu schließen“,
       sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Cornelia Möhring.
       Beispielsweise müsse die Benachteiligung von Minijobberinnen, die anders
       als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte keine Beiträge in die
       gesetzliche Krankenkasse zahlen, beendet werden. „Deshalb fordern wir ein
       Mindestmutterschaftsgeld, das werdenden Müttern und Stillenden einen
       Anspruch unabhängig von ihrem Erwerbsarbeitsstatus zusichert“, sagte
       Möhring.
       
       Die Grünen kritisierten, bei der Reform blieben die Väter auf der Strecke.
       „Denkbar wäre deshalb eine einwöchige Vaterschaftszeit direkt nach der
       Geburt zur Unterstützung der Mutter“, sagte die familienpolitische
       Sprecherin Franziska Brantner.
       
       4 May 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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