# taz.de -- Strafe wegen Spendenaffäre der FDP: Möllemanns Erbe
       
       > Erneut müssen die Liberalen eine Millionenstrafe zahlen. Es geht noch
       > immer um rechtswidrig angenommene Spenden in den Jahren vor Möllemanns
       > Tod.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitet der FDP keine Freude
       
       Leipzig/Düsseldorf dpa | Die FDP muss wegen des Möllemann-Spendenskandals
       weitere 1,2 Millionen Euro Strafe und Rückerstattungen an den Bundestag
       zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden.
       
       Die Leipziger Richter hatten den Fall zum zweiten Mal auf dem Tisch.
       Bereits 2013 hatten sie geurteilt, dass die Spenden rechtswidrig angenommen
       wurden. Damals musste die FDP rund zwei Millionen Euro zahlen.
       
       In der Verhandlung am Mittwoch ging es noch um die Frage, ob die FDP
       Spenden aus den Jahren 1999, 2000 und 2002 so rechtzeitig von sich aus
       offengelegt hatte, dass sie einer Strafe entgehen könnte. Das sei jedoch
       nur 1999 der Fall gewesen. Über die in den beiden anderen Jahren
       angenommenen Spenden hätten Medien bereits berichtet, als die Partei ihre
       Selbstanzeige erstattet hatte. „Die Anzeige der Partei kann in einem
       solchen Fall ihre Anstoßfunktion nicht mehr erfüllen“, teilte das Gericht
       mit.
       
       Jürgen Möllemann, der 2003 gestorbene ehemalige FDP-Vorsitzende in
       Nordrhein-Westfalen, hatte seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002
       Sach- und Geldspenden über rund 2,2 Millionen Euro zukommen lassen. Die
       Herkunft wurde jedoch über Stückelungen und Strohmänner verschleiert.
       
       (Az.: BVerwG 6 C 5.15)
       
       27 Apr 2016
       
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