# taz.de -- Strafe für Möllemann-Spende: Partei der Besserverdiener wird arm
       
       > Die FDP muss wegen illegaler Parteispenden des ehemaligen
       > NRW-Vorsitzenden Möllemann 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen. Das ist
       > mehr, als die Partei erwartet hat.
       
 (IMG) Bild: Beschäftigt seine Partei auch noch Jahre nach seinem Tod: Jürgen Möllemann.
       
       BERLIN tazAuf die Freidemokraten kommt mitten im Bundestagswahlkampf eine
       riesige finanzielle Last zu. Insgesamt mehr als 4,3 Millionen Euro muss die
       Partei an die Verwaltung des Bundestages zahlen. Dazu hat
       Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) die FDP am Donnerstag
       verpflichtet. Das ist die zweithöchste je von der Bundestagsverwaltung
       verhängte Strafzahlung.
       
       Hintergrund ist der Skandal um illegale Parteispenden in den Jahren 1996
       bis 2000 und 2002. In dieser Zeit übergab Jürgen Möllemann, damals
       FDP-Landesvorsitzender in Nordrhein-Westfalen, laut Bundestag "Bargeld in
       beträchtlicher Höhe" persönlich an den damaligen Landesschatzmeister seiner
       Partei. Die Gelder wurden gestückelt, unter falschen Spendernamen auf
       Konten des Landesverbands eingezahlt und verbucht. So verschleierte
       Möllemann die wahre Herkunft des Geldes.
       
       Sieben Jahre nach Bekanntwerden des Skandals steht nun das Strafmaß fest.
       Über dessen Höhe zeigte sich FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms
       überrascht: "Mit dem heutigen Sanktionsbescheid wird die FDP höher als
       bisher veranschlagt belastet. Die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit der
       Partei ist dadurch jedoch nicht gefährdet." Bereits Ende 2002 hinterlegte
       die FDP vorsorglich 873.000 Euro bei der Bundestagsverwaltung. Diese Summe
       reicht nun bei weitem nicht aus. Laut Bundestag entsprechen die 4,3
       Millionen Euro Strafzahlung dem Dreifachen der illegal angenommenen
       Parteispenden.
       
       Solms wundert sich darüber, dass der Bundestagspräsident "fünf Jahre nach
       Vorlage aller Fakten und drei Monate vor der Bundestagswahl" die Verstöße
       gegen das Parteiengesetz ahnde. "Nicht nur in einem Wahljahr, sondern
       generell kommt dem Grundsatz der Chancengleichheit zentrale Bedeutung zu."
       
       Solms will nun gemeinsam mit dem betroffenen NRW-Landesverband "sorgfältig
       prüfen", ob er gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen will. Die
       nordrhein-westfälischen Mitglieder müssen für die Strafzahlungen in
       Millionenhöhe aufkommen.
       
       2 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Matthias Lohre
       
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 (DIR) FDP
       
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