# taz.de -- Aus Raider wird Twix: Etwas weniger Generalverdacht
       
       > Nach Niederlage vor Gericht benennt Hamburg die umstrittenen
       > Gefahrengebiete um: Sie heißen jetzt gefährliche Orte. Sonst ändert sich
       > nix.
       
 (IMG) Bild: Die Klobürste darf in Hamburg künftig wieder offen als Accessoire getragen werden
       
       Hamburg taz | Hamburg ändert sein Polizeigesetz, und danach sollte das mit
       der Klobürste auch nicht mehr vorkommen. Der Beschluss des rot-grünen
       Senats sieht konkret vor, die bisherigen Gefahrengebiete im Polizeigesetz
       zu ersetzen: durch „gefährliche Orte“, das sind zum Beispiel Schwerpunkte
       der Drogenkriminalität, und durch „gefährdete Orte“ wie zum Beispiel ein
       Fußballstadion oder das Konferenzhotel, in dem im kommenden Jahr der
       G20-Gipfel in Hamburg stattfinden wird. Der entscheidende Unterschied zur
       bisherigen Regelung: Es wird nicht mehr flächendeckend, dafür aber härter
       kontrolliert werden.
       
       Innensenator Andy Grote (SPD) und Justizsenator Till Steffen (Grüne)
       sprachen am Mittwoch übereinstimmend von einer „sehr guten und sehr klugen
       Lösung“. Auch Polizeipräsident Ralf-Martin Meyer sieht „die
       Rechtssicherheit des polizeilichen Handelns“ gewahrt. „Es darf nicht
       jedermann kontrolliert werden, und das kann ja auch niemand wollen.“
       
       Die alte Regelung zu Gefahrengebieten ließ aber genau das zu und wurde
       deswegen im Mai 2015 vom Oberverwaltungsgericht für verfassungswidrig
       erklärt. Dadurch wurde die Novelle des Polizeigesetzes überhaupt erst
       notwendig, die die Bürgerschaft nun im Laufe des Jahres noch verabschieden
       muss.
       
       Ist das passiert, soll die Polizei in Hamburg nur noch an gefährlichen und
       gefährdeten Orten die Identität von Menschen feststellen und deren Sachen
       durchsuchen dürfen, „wenn auf die Person bezogene Anhaltspunkte für
       mögliche Straftaten vorliegen“, sagte Grote. Flächendeckende Kontrollen von
       Menschen, die sich in einem ausgewiesenen Gebiet aufhalten, soll es nicht
       mehr geben.
       
       Ende 2014 und Anfang 2015 waren nach Demonstrationen in der linken Szene
       weite Teile von St. Pauli und des Schanzenviertels zu Gefahrengebieten
       erklärt worden. Auch Anwohner und Arbeitnehmer wurden kontrolliert und
       durchsucht – dabei wurde auch die zum Symbol gewordene Klobürste
       konfisziert, die ein Anwohner in seinem Rucksack vom Drogeriemarkt nach
       Hause tragen wollte. In mehreren Fällen sprach die Polizei damals
       Platzverweise, auch gegen Anwohner.
       
       Die jetzige Neuregelung sei „schärfer, aber zielgerichteter“, räumten Grote
       und Steffen ein. Dazu gehöre auch, dass die gefährlichen Orte auf einen
       kleinen Raum begrenzt sein werden. „Ein Vergnügungsviertel kann es aber
       schon mal sein“, sagt der in St. Pauli wohnende Grote. Deshalb sollen auch
       zwei Areale rund um die Reeperbahn und in St. Georg östlich des
       Hauptbahnhofs wegen erhöhter Drogenkriminalität weiterhin als Gefahrenorte
       und Waffenverbotszonen ausgewiesen bleiben. „Eine maximale Ausdehnung wie
       2014 wird aber nicht mehr möglich sein“, sagte Justizsenator Steffen.
       
       28 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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