# taz.de -- Verfassungsgericht zu Kachelmann: Freispruch schützt nicht vor Vorwürfen
       
       > Erlaubter Vergewaltigungsvorwurf: Auf diffamierende Äußerungen
       > Kachelmanns musste seine Ex-Geliebte nicht neutral und sachlich
       > reagieren.
       
 (IMG) Bild: Der frühere Wettermoderator musste vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage einstecken
       
       KARLSRUHE taz | Claudia D., die Ex-Geliebte von Wettermoderator Jörg
       Kachelmann, durfte ihre Vergewaltigungsvorwürfe auch noch nach Kachelmanns
       Freispruch öffentlich wiederholen. Das entschied jetzt das
       Bundesverfassungsgericht.
       
       Anfang 2010 hatte D. ihren langjährigen Freund Jörg Kachelmann wegen
       Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung angezeigt. Kachelmann
       wurde verhaftet, saß monatelang in U-Haft, wurde aber im Mai 2011 vom
       Landgericht Mannheim freigesprochen – weil die Beweislage nicht eindeutig
       genug war.
       
       Kurz darauf gab Kachelmann der Zeit ein großes Interview. Darin bezeichnete
       er Claudia D. als „lügende Zeugin“. Sie habe sich die Vergewaltigung
       „ausgedacht“, das sei „kriminell“.
       
       Eine weitere Woche später reagierte Claudia D. mit einem Interview in der
       Bunte. Dort betonte sie: „Es war aber so.“ Außerdem: „Wer mich und ihn
       kennt, zweifelt keine Sekunde daran, dass ich mir diesen Wahnsinn nicht
       ausgedacht habe.“ Und: „In seinen Augen hat er in der besagten Nacht ja
       nichts falsch gemacht. Er hat nur die Machtverhältnisse wieder so
       hergestellt, wie sie seiner Meinung nach richtig sind.“
       
       ## Meinungsfreiheit zählt
       
       Kachelmann klagte auf Unterlassung dieser Äußerungen und bekam beim
       Landgericht Köln ebenso Recht wie beim dortigen Oberlandesgericht (OLG).
       Zwar habe D. auf den Vorwurf der Falschaussage reagieren dürfen, aber nicht
       so „emotional“. Dadurch habe sie die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns
       verletzt. Claudia D. erhob dagegen Verfassungsbeschwerde und berief sich
       auf die Meinungsfreiheit.
       
       Die Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Die Karlsruher Richter werteten
       Claudia D.s Äußerungen nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als
       Meinungsäußerungen. Es handele sich um „subjektive Bewertungen eines nicht
       aufklärbaren Geschehens“. Die Meinungsfreiheit schütze nicht nur den
       gesellschaftlichen Diskurs, sondern auch das subjektive Bedürfnis, sich zu
       äußern.
       
       Dazu gehöre auch „die Freiheit, die persönliche Wahrnehmung von
       Ungerechtigkeiten in subjektiver Emotionalität in die Welt zu tragen.“ Auf
       D. habe nach dem Freispruch ein starker „Druck“ gelastet, der sie zur
       „öffentlichen Verarbeitung“ veranlasste.
       
       ## Reaktion auf Diffamierung
       
       Wegen des Freispruchs dürfe sie ihre Vorwürfe zwar „nicht unbegrenzt“
       wiederholen, so die Verfassungsrichter. In unmittelbarer zeitlicher Nähe
       zum für sie aufwühlenden Freispruch könne dies aber durchaus möglich sein.
       Die Richter gaben auch zu bedenken, dass Claudia D. in ihrem Interview auf
       „diffamierende“ Äußerungen Kachelmanns reagierte, der sich ebenfalls
       „emotionalisierend“ geäußert habe. Ein Gegenschlag ihrerseits müsse daher
       nicht neutral-sachlich bleiben.
       
       In Karlsruhe entschied eine mit drei Richtern besetzte Kammer. Ihr gehörten
       der konservative Senatspräsident Ferdinand Kirchhof, der Liberale Johannes
       Masing und die Feministin Susanne Baer an. Das Oberlandesgericht Köln muss
       über den Fall nun neu entscheiden.
       
       Az.: 1 BvR 2844/13
       
       29 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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