# taz.de -- Verfahren nach Vergewaltigungsprozess: Kachelmanns Ex-Geliebte muss zahlen
       
       > Wettermoderator Jörg Kachelmann hat Schadenersatz von seiner Ex-Geliebten
       > gefordert. Sie habe ihn bewusst falsch angezeigt. Das OLG Frankfurt gibt
       > ihm Recht.
       
 (IMG) Bild: Im Gerichtssaal in Frankfurt: Jörg Kachelmann zwischen seinen zwei Anwälten
       
       Frankfurt/Main dpa | Fünf Jahre nach dem Freispruch im
       Vergewaltigungsprozess hat Wettermoderator Jörg Kachelmann im
       Zivilverfahren gegen seine Ex-Geliebte einen großen Erfolg errungen. Das
       Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschied am Mittwoch, dass Claudia D.
       Anfang 2010 ihren einstigen Liebhaber „vorsätzlich und wahrheitswidrig“ der
       Vergewaltigung bezichtigt habe. Die Journalistin wurde daher rechtskräftig
       dazu verurteilt, Kachelmann medizinische Gutachten in Höhe von rund 7.100
       Euro zu erstatten.
       
       Diese waren für seine Verteidigung angefallen, nachdem Kachelmann im März
       2010 nach der Strafanzeige von Claudia D. am Frankfurter Flughafen
       festgenommen und in Untersuchungshaft gekommen war.
       
       Das OLG zeigte sich überzeugt, dass sich Claudia D. die Verletzungen durch
       die angebliche Vergewaltigung selbst zugefügt habe. Der Senat stützte sich
       dabei auf das Gutachten des Frankfurter Rechtsmediziners Marcel Verhoff.
       
       Claudia D. hatte angegeben, ihr Ex-Geliebter habe sie in der Nacht zum 9.
       Februar 2010 mit dem Messer am Hals ins Schlafzimmer gezerrt und
       vergewaltigt. Das Bild der Verletzungen spreche insgesamt dafür, dass
       Claudia D. sich diese selbst zugefügt habe, heißt es im Urteil. Beim
       angeblich benutzten Küchenmesser sei auch keine DNA von Kachelmann gefunden
       worden. Hinweise auf Abwischspuren gebe es auch nicht.
       
       ## Viele Widersprüche
       
       Claudia D. habe sich in ihren Aussagen in viele Widersprüche verstrickt,
       stellte das OLG fest. Eine „Autosuggestion“ – die Einbildung einer
       Vergewaltigung – schloss das OLG bei Claudia D. aus. Dies hatte das
       Landgericht Frankfurt in erster Instanz noch für denkbar gehalten und daher
       die Klage Kachelmanns abgewiesen.
       
       Kachelmanns Ex-Geliebte habe mit ihrer falschen Strafanzeige „rechtswidrig
       und schuldhaft“ gehandelt, stellte das OLG in der 33 Seiten langen
       Urteilsbegründung weiter fest. Sie sei mit „direktem Vorsatz“ und
       „krimineller Energie“ vorgegangen. Als Motiv komme Rache in Frage, da
       Kachelmann auch andere Frauen hatte und die Beziehung habe beenden wollen.
       
       ## „Armselige, feige Frauenverächter“
       
       Nach der Entscheidung zeigte sich Kachelmann „dankbar“ für das Urteil. Es
       stehe nun zweifelsfrei fest, dass er wegen der falschen Beschuldigungen
       „Opfer eines Verbrechens“ geworden sei. Nach dem Freispruch in Mannheim im
       Mai 2011 seien Restzweifel geblieben. Nun habe er das Vertrauen in die
       deutsche Justiz zurückerhalten. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn wies
       darauf hin, dass wegen der Falschaussage, die zur U-Haft für Kachelmann
       führte, die Staatsanwaltschaft Mannheim oder Frankfurt aktiv werden
       könnten.
       
       Claudia D. sprach von einem „Justizskandal“. Ihr vorzuwerfen, sie habe die
       Vergewaltigung nur erfunden, sei „ein katastrophales Fehlurteil“ eines
       „rein männlich besetzten Senats“, sagte sie in einer Erklärung, die sie
       verlas. Mit dem Urteil solle im „männerbündischen Täterstaat Deutschland“
       ein Exempel statuieret werden, da Frauen im Kampf gegen sexuelle
       Gewaltattacken mutiger geworden seien. Die Richter nannte sie „armselige,
       feige Frauenverächter“.
       
       28 Sep 2016
       
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