# taz.de -- AfDlerin wettert gegen Rundfunkbeitrag: Beatrix von Storch ganz aufgebracht
       
       > Die Landesvorsitzende der Berliner AfD will nach eigenen Angaben keinen
       > Rundfunkbeitrag bezahlt haben. Ihr Konto sei gepfändet worden.
       
 (IMG) Bild: Auf dem Landesparteitag Anfang April in Berlin: Beatrix von Storch
       
       BERLIN/CHEMNITZ taz/dpa | Die stellvertretende Bundessprecherin und
       Berliner Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Beatrix
       von Storch, inszeniert sich als Opfer der Systems. Weil sie den
       Rundfunkbeitrag nicht gezahlt habe, sei ihr Konto gepfändet worden. [1][Das
       bekundete sie im Online-Netzwerk Twitter]. Zwar schreibt sie in ihrem Tweet
       von der „GEZ“, der Gebühreneinzugszentrale, die nur bis Ende 2012
       existierte. Es ist aber davon auszugehen, dass sie den Rundfunkbeitrag
       meint.
       
       Damit steht sie ganz im Kurs ihrer Partei. In ihrem Grundsatzprogramm
       spricht sich die AfD gegen eine verbindliche Gebührenregelung für die
       Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Und generell will
       sie die Anzahl der Öffentlich-Rechtlichen verringern.
       
       Zuvor twitterte Storch [2][„Freiheit für GEZ-Gefangene“] und retweetete
       einen Medienbericht, in dem es um die Geschichte einer 46-jährigen Frau aus
       Chemnitz ging, die wegen ihrer Verweigerungshaltung ins Gefängnis musste.
       Die Nachrichtenagentur dpa bestätigte den Fall: Der Aussage einer
       Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen in Thüringen zufolge sei die
       46-Jährige am 4. Februar verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz
       gebracht worden.
       
       Zuerst hatte die Welt am Sonntag berichtet, die vom ersten Fall dieser Art
       in Deutschland sprach. Demnach hatte die Frau aus dem thüringischen Geisa
       seit 2013 keinen Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender gezahlt,
       weil sie weder Fernseher noch Radio habe und das System zur
       Rundfunkfinanzierung für verfassungswidrig halte, erklärte sie in einem
       Interview mit der Welt am Sonntag. [3][Das Bundesverwaltungsgericht hatte
       den Rundfunkbeitrag im März für verfassungsgemäß erklärt].
       
       Zudem habe sich die Frau geweigert, eine vom Gerichtsvollzieher geforderte
       Vermögensauskunft abzugeben. Daher sitzt die Frau seit Anfang Februar in
       Erzwingungshaft. Diese dauert laut Polizei maximal ein halbes Jahr. „In
       dieser Zeit muss sie die Vermögensauskunft abgeben oder Gebühren zahlen“,
       so die Polizeisprecherin. Wenn sie das nicht tut, wird sie zwar entlassen.
       „Aber das Verfahren geht weiter, sie kann dann wieder eingesperrt werden.“
       
       Wie die Welt [4][in einem späteren Beitrag] berichtete, musste die Frau
       kein halbes Jahr warten. Sie wurde schon am Montag aus der Haft entlassen.
       
       5 Apr 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://twitter.com/Beatrix_vStorch/status/716929610471104512
 (DIR) [2] https://twitter.com/Beatrix_vStorch/status/716912148472061952
 (DIR) [3] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5287956
 (DIR) [4] http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article154009198/Rundfunkbeitrag-Verweigerin-aus-Haft-entlassen.html
       
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