# taz.de -- Streit um Fernsehgebühren: Vielleicht ein bisschen sozialer
       
       > Die AfD würde den Protest gegen die ehemaligen GEZ-Gebühren gerne
       > vereinnahmen. Neben Wutbürgern gibt es aber auch differenziertere
       > Kritiker.
       
 (IMG) Bild: Zahlen sollen alle Haushalte, auch wenn sie gar keinen Fernseher besitzen
       
       Siglinde Baumert ist bereits eine Berühmtheit: Die Thüringerin weigerte
       sich, die seit 2013 geltende „Haushaltsabgabe“ (früher GEZ-Gebühr) für den
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu bezahlen, und ist die erste
       Bundesbürgerin, die deshalb ins Gefängnis musste. Es ging um einen Betrag
       von 191 Euro. Seit Februar saß die Erzieherin dafür in „Erzwingungshaft“,
       bis der MDR jetzt von einem Haftbefehl absah.
       
       Baumert begründete ihre Weigerung damit, dass sie kein Radio oder
       Fernsehgerät nutze. Allerdings verlangen die Länder im Sinne des neuen
       Rundfunkstaatsvertrags für jede Wohnung eine Abgabe. Auch als der
       Gerichtsvollzieher von der Frau eine Vermögensoffenlegung forderte und
       zuletzt mit zwei Polizisten an ihrem Arbeitsplatz erschien, um sie in die
       JVA Chemnitz zu bringen, blieb sie bei ihrer Weigerung. Mittlerweile ist
       die 46-Jährige ihren Job los.
       
       Baumerts „Erzwingungshaft“ bringt auch andere Kritiker und Verweigerer des
       neuen Rundfunkrechts in die Öffentlichkeit. Die AfD will die Thematik
       politisch für sich vereinnahmen. Die stellvertretende Parteivorsitzende
       Beatrix von Storch twitterte jüngst, dass auch ihr die Pfändung drohe.
       
       Bei den etablierten Parteien indes tut sich ein Vakuum auf. Offensichtlich
       haben sie das Thema unterschätzt.
       
       In den neuen Bundesländern mag der Widerstand gegen die Zwangsabgabe für
       einige Kritiker mit Medienschelte, Merkel-Hass und „Systemablehnung“
       zusammengehen. Aber das gilt nicht für die gesamte Bewegung.
       
       Norbert Häring etwa, ein Finanzspezialist und Journalist, liegt mit dem
       Hessischen Rundfunk im Streit. Er will seine Gebühren bar bezahlen, statt
       vom Konto einziehen zu lassen, und sieht nun ebenfalls einer Pfändung
       entgegen. Er hat wiederholt auf die bedenklichen Ansätze des Gesetzes
       hingewiesen, zuletzt in einer Diskussion mit dem Verfassungs- und
       Steuerrechtler Paul Kirchhof an der Heidelberger Universität.
       
       Kirchhof ist der Jurist, der für die öffentlich-rechtlichen Sender jenes
       Gutachten erstellte, auf dessen Basis dann die Länder 2011 die neue
       Rundfunkabgabe durchwinkten. Wie der Journalist Häring auf seiner Webseite
       schildert, ging es ihm in der Diskussion um den Nachweis, dass der Beitrag
       „sachfremd, ungerecht und aus gutem Grund in weiten Teilen der Bevölkerung
       verhasst“ ist.
       
       Es sei unsozial, dass die Gebühr trotz verschiedener Einkommenssituationen
       für alle Bürger in gleicher Höhe gelte und an die Wohnung gekoppelt sei,
       kritisiert er. Zudem wies er auf die vielfache Verquickung von
       Aufsichtsratmandaten mit politischen und juristischen Funktionen hin.
       
       ## 20 Millionen Mahnungen verschickt
       
       In Jena wiederum vertritt der Rechtsanwalt Sascha Giller Tausende
       Mandanten, die sich aus unterschiedlichsten Gründen gegen den
       Rundfunkbeitrag wehren. „Sie besitzen überhaupt kein Empfangsgerät, nutzen
       grundsätzlich keine öffentlich-rechtlichen Sender wegen ihrer Inhalte oder
       lehnen die Rundfunkgebühr in Zeiten neuer digitaler Möglichkeiten aus
       Prinzip ab“, sagt er.
       
       Für die Jahre 2014 und 2015 wurden von der Gebühreneinzugszentrale 20
       Millionen Mahnungen und 900.000 Vollstreckungsbescheide verschickt.
       Rechtsanwalt Giller ist sich sicher, dass mindestens 1,4 Millionen
       BürgerInnen kein Empfangsgerät nutzen, und moniert, dass es keine
       politische Diskussion der Neugestaltung desöffentlich-rechtlichen Rundfunks
       gegeben habe. Er will mit seinen Mandanten bis vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen, um gegen die Gebühr zu klagen.
       
       Dort trifft er auf eine pikante Konstellation, die für Kritiker des
       Rundfunkbeitrags mehr als ein „Gschmäckle“ hat: Bereits seit 2010 amtierte
       bei den ersten Klagen gegen die Neuregelung in Karlsruhe der Tübinger
       Jurist Ferdinand Kirchhof als Vizepräsident des Gerichts und Vorsitzender
       des Ersten Senats. Kirchhof ist der jüngere Bruder des Gutachters Paul
       Kirchhof. Die ersten Klagen wurden durchweg abgelehnt.
       
       11 Apr 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Markus Bauer
       
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