# taz.de -- Öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren: Nicht gezahlt – Haftbefehl
       
       > Eine Frau aus Brandenburg weigert sich, ihre Rundfunkbeiträge zu leisten.
       > Deshalb droht ihr nun Gefängnis.
       
 (IMG) Bild: Wer hier TV schaut, hat nicht umsonst bezahlt
       
       Eigentlich sollte es Fälle wie den von Kathrin Weihrauch gar nicht mehr
       geben. Anfang August erhielt die alleinerziehende Mutter aus Brandenburg
       Post vom Amtsgericht: ein Haftbefehl, weil sie den Rundfunkbeitrag nicht
       bezahlt hat. Nun drohen ihr sechs Monate Beugehaft. Wegen 309,26 Euro.
       
       Ihre Geschichte erinnert an die der Thüringerin Sieglinde Baumert, [1][die
       Anfang des Jahres als Erste überhaupt im Gefängnis saß], weil sie die
       Rundfunkgebühr nicht gezahlt hatte. Nach 61 Tagen kam sie frei – bundesweit
       sorgte ihr Fall für Diskussionen, Gebührengegner stilisierten sie zur
       Märtyrerin. Die ARD-Vorsitzende Karola Wille stellte vor gut einem Monat in
       Aussicht, dass Beitragsverweigerer zukünftig nicht mehr in Haft kommen.
       Zwangsmaßnahmen im Vollstreckungsverfahren müssten angemessen sein, [2][so
       Wille im Tagesspiegel].
       
       War das zu viel versprochen? Der Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), der für
       den Beitrag von Kathrin Weihrauch zuständig ist, will sich aus
       datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern. Dafür erzählt Kathrin
       Weihrauch gern: „Ich gucke, höre und lese keine öffentlich-rechtlichen
       Medien. Ich besitze weder einen Fernseher noch ein Radio“. Seit gut einem
       Jahr streitet sie nun mit dem rbb.
       
       Im aktuellen Verfahren geht es um ihre Beiträge für 2013. Damals wurde die
       alte GEZ-Gebühr abgeschafft. Seitdem muss jeder Haushalt pauschal 17,50
       Euro im Monat bezahlen. Durch die Umstellung wurden viele Leute erfasst,
       die bislang nicht gezahlt hatten. So wie Kathrin Weihrauch. Sie erhielt
       Zahlungserinnerungen, Mahnungen, schließlich die Aufforderung, eine
       Vermögensauskunft abzugeben.
       
       Weihrauch ist selbstständig, sie arbeitet als Clown. Sie lebe am
       Existenzminimum, sagt sie, erhalte Wohngeld vom Staat. Zu pfänden gibt es
       bei ihr nichts. Die Vermögensauskunft verweigerte sie und bekam dafür einen
       Eintrag ins Schuldnerregister. Postwendend zog ihre Bank die Kreditkarte
       ein, kündigte ihren Dispo.
       
       ## Widerspruch abgelehnt
       
       Kathrin Weihrauch hat versucht, sich beim Amt vom Rundfunkbeitrag befreien
       zu lassen – abgelehnt. Sie hat Widerspruch beim Amtsgericht eingelegt –
       abgelehnt. Sie hat beim rbb darum gebeten, als Härtefall eingestuft zu
       werden – keine Antwort. Den Haftbefehl hat sie an das Landgericht Potsdam
       geschickt. Solange dessen Richter prüfen, sagt Weihrauch, könne sie nicht
       verhaftet werden. Das Landgericht bestätigt allerdings nicht, dass ein
       solches Verfahren läuft.
       
       Auch der Beitragsservice, der für ARD, ZDF und Deutschlandradio den
       Rundfunkbeitrag einzieht, will sich zum Fall Weihrauch nicht äußern. Er
       verschickt die Mahnungen, wenn Leute nicht zahlen. Kommen die Schuldner
       denen nicht nach, wird das Verfahren der zuständigen Vollstreckungsbehörde
       übergeben. 1,4 Millionen Mal ist das 2015 passiert. Wie viele davon auf
       Beitragsverweigerer zurückgehen, wird nicht erfasst.
       
       Das jeweilige Bundesland regelt, wie und wann vollstreckt wird. Insofern
       hat die Aussage von der ARD-Vorsitzenden, Beitragsverweigerer nicht mehr
       ins Gefängnis zu stecken, nur bedingt Bestand. Die Landesrundfunkanstalten
       können höchstens entscheiden, ob ein Haftbefehl verhältnismäßig ist.
       
       Nur: Welcher Haftbefehl ist schon verhältnismäßig, wenn es um ein paar
       Hundert Euro Rundfunkbeitrag geht? Ein Tag in einem Brandenburger Gefängnis
       kostet laut brandenburgischem Justizministerium 146,87 Euro – halb so viel,
       wie Kathrin Weihrauch dem rbb schuldet. Dazu kommt ein immenser
       Imageschaden für die Rundfunkanstalten. Im Falle Baumert bekam der MDR
       wochenlang schlechte Presse. Da braucht es schon sehr viele Beitragszahler,
       um die positive Gegenwerbekampagne zu finanzieren.
       
       ## Je weniger zahlen, desto teurer wird der Beitrag
       
       Doch die Schuld allein den Landesrundfunkanstalten zuzuschieben greift auch
       zu kurz. In Fällen wie dem von Weihrauch stecken sie in der Klemme: Das
       Gremium, das den Rundfunkbeitrag berechnet und offiziell „Kommission zur
       Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten“ heißt, übt Druck auf die
       Landesrundfunkanstalten aus, das Geld einzutreiben. Auch, damit das
       Beitragssystem gerecht bleibt. Würde publik, dass Schuldner davonkommen,
       dürften immer weniger Menschen zahlen. Und je weniger zahlen, desto teurer
       wird der Beitrag.
       
       Weihrauch erhält viel Unterstützung im Netz. Die Thüringer
       Beitragsverweigerin Baumert rief auf ihrer Facebook-Seite dazu auf, sich
       beim rbb zu beschweren. Mehrere, teils recht zweifelhafte Blogs berichten
       über Weihrauch. Die Szene der Beitragsverweigerer zieht auch
       Verschwörungstheoretiker und Rechte an.
       
       Mit denen will sich Weihrauch nicht gemeinmachen, dennoch ist sie
       mittlerweile zur Aktivistin geworden. „Am Anfang habe ich einfach nur nicht
       gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, sagt sie. „Mittlerweile
       geht es mir ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit
       ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem
       vielen Geld, was sie einnehmen.“
       
       Hoffnung, dass sich der Streit bald klärt, hat Weihrauch kaum. Selbst wenn
       der rbb den Haftbefehl zurückzieht, rechnet sie damit, dass das Verfahren
       bald von vorn losgeht. Denn aktuell geht es ja nur um ihre Schulden aus dem
       Jahr 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.
       
       18 Oct 2016
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /!5290380/
 (DIR) [2] http://www.tagesspiegel.de/medien/oeffentlich-rechtliche-sender-fuer-den-rundfunkbeitrag-muss-keiner-mehr-ins-gefaengnis/14539400.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anne Fromm
       
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