# taz.de -- Klage gegen Atomausstieg: Wohl keine Enteignung
       
       > Das Verfassungsgericht macht den AKW-Betreibern nur wenig Hoffnung auf
       > Schadenersatz für das Abschalten ihrer Reaktoren.
       
 (IMG) Bild: Ein Stopp mit Folgen: Auch gegen die Abschaltung des AKW Biblis klagen die Betreiber.
       
       Karlsruhe taz | Der Verfassungsstreit über den Atomausstieg läuft für die
       Bundesregierung bisher recht positiv. Am Mittwoch zeichnete sich ab, dass
       das Bundesverfassungsgericht den beschleunigten Ausstieg nicht beanstanden
       wird.
       
       Im Wesentlichen ging es um den Schutz des Eigentums der Atomkonzerne. Diese
       wollen die vom Staat gewährten Reststrommengen der AKWs als Eigentum
       geschützt sehen. Diese Reststrommengen seien 2011 nach Fukushima teilweise
       „enteignet“ worden, als der Bundestag die 2010 gewährte
       Laufzeitverlängerung zurücknahm, sagte RWE-Anwalt Benedikt Wolfers.
       
       „Das wirkt etwas konstruiert, die Reststrommengen als Eigentum zu
       betrachten“, gab Verfassungsrichterin Gabriele Britz zu bedenken. „Der
       Staat wollte sich die gestrichenen Strommengen nicht beschaffen, um sie
       selbst zu nutzen“, sagte Richter Johannes Masing. „Wenn die Polizei Kokain
       beschlagnahmt, ist das auch keine entschädigungspflichtige Enteignung“,
       erklärte Richter Reinhard Gaier. Die Richter tendierten offensichtlich
       nicht dazu, die Änderung des Atomgesetzes 2011 als Enteignung anzusehen.
       
       Das Gesetz wäre dann nur eine Inhaltsbestimmung des Eigentums. Eine solche
       Inhaltsbestimmung ist nur ausnahmsweise entschädigungspflichtig. Kernfrage
       des Verfahrens ist daher, ob der beschleunigte Atomausstieg verhältnismäßig
       war. Die Bundesregierung bejahte dies. Fast alle AKWs können oder konnten
       mindestens 32 Jahre Strom liefern.
       
       Die beim rot-grünen Atomausstieg von 2002 gewährten Reststrommengen, zu
       denen die Bundesregierung 2011 zurückkehrte, können bis 2022 zum
       allergrößten Teil produziert werden. „Soweit ein kleiner Teil der
       Reststrommenge entgegen den Prognosen übrig bleibt, liegt das im
       Wesentlichen an der gesunken Stromerzeugung durch die AKWs“, betonte
       Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Dafür sei der Staat nicht
       verantwortlich.
       
       17 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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