# taz.de -- NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe: Völkische Ideologie gerügt
       
       > Das Gericht prüft die Vorstellungen einer rein deutschen
       > „Volksgemeinschaft“ als Argument für ein Verbot. Das Urteil wird für den
       > Sommer erwartet.
       
 (IMG) Bild: NPD-Wahlkampf in Hamburg, 2015.
       
       Karlsruhe taz | Die NPD steht mit ihrer Vorstellung einer ethnisch
       homogenen Volksgemeinschaft im Widerspruch zur „freiheitlich demokratischen
       Grundordnung“. Das zeichnete sich am dritten Tag des NPD-Verbotsverfahrens
       am Bundesverfassungsgericht ab.
       
       Der Bundesrat hatte 2013 beantragt, die NPD zu verbieten. Das wichtigste
       Argument richtete sich gegen die NPD-Konzeption, dass Volksherrschaft eine
       „Volksgemeinschaft“ voraussetze. Die Menschenwürde sei bei der NPD kein
       Wert an sich, sondern verwirkliche sich vor allem in der Volksgemeinschaft.
       Wie die NSDAP habe die NPD einen „rassisch geprägten“ Begriff der
       Volksgemeinschaft, so der Rechtsvertreter des Bundesrats, Christoph
       Möllers. Die NPD wolle letztlich alle Nichtdeutschen aus Deutschland
       vertreiben. Selbst bereits eingebürgerte Migranten hätten kein sicheres
       Bleiberecht in Deutschland.
       
       Doch die NPD hatte gemerkt, dass es den Richtern auf diesen Punkt ankommt
       und versuchte jeweils verfassungsrechtlich korrekt zu antworten. „Auch wenn
       die NPD sich durchgesetzt hat, können Ausländer im Einzelfall nach Ermessen
       eingebürgert werden“, erklärte der NPD-Vorsitzende Frank Franz. Auch bisher
       vollzogene Einbürgerungen würden nicht rückgängig gemacht, ergänzte der
       NPD-Chefideologe Jürgen Gansel. „Alle deutschen Staatsbürger haben gleiche
       Rechte“, betonte Franz, „und zur Volksgemeinschaft gehören alle deutschen
       Staatsbürger“ – also auch die eingebürgerten, nicht nur die
       Abstammungsdeutschen.
       
       Die Richter zeigten sich aber skeptisch. „Die Botschaft höre ich wohl“,
       sagte Richter Herbert Landau, „allein mir fehlt der Glaube.“ Präsident
       Andreas Voßkuhle sah eine „Spannungslage“ zwischen Programm und Karlsruher
       Äußerungen der NPD. Richter Ulrich Maidowski verwies auf das
       NPD-Parteiprogramm, in dem Überfremdung „mit oder ohne Einbürgerung“
       abgelehnt werde.
       
       Vorgehalten wurde der NPD auch, dass sie Deutsche und Ausländer in Schulen
       trennen wolle. Außerdem sollen Deutsche und Ausländer getrennte
       Sozialversicherungssysteme erhalten.
       
       ## Sechs Wochen für Argumente
       
       Das Karlsruher Verfahren läuft nach Beendigung der dreitägigen mündlichen
       Verhandlung auf ein Verbot hinaus. Am ersten Tag war die NPD mit dem Antrag
       gescheitert, den Verbotsantrag wegen Verfahrenshindernissen abzubrechen.
       Sie konnte weder belegen, dass ihre Verteidigungsstrategie vom Staat
       ausspioniert wurde, noch dass die Belege für ihre Verfassungswidrigkeit von
       V-Leuten stammen. Am zweiten Tag zeigte sich, dass Karlsruhe als
       Voraussetzung für ein Verbot nicht verlangen wird, dass die NPD eine
       „konkrete Gefahr“ für die Demokratie sein muss.
       
       Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird erst im Sommer gerechnet.
       Präsident Voßkuhle räumte der NPD noch eine sechswöchige Frist ein, um neue
       Argumente vorzubringen. Er reagierte damit auf die Kritik, die NPD habe
       sich nicht richtig auf den Prozess vorbereiten können.
       
       3 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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