# taz.de -- Verbotsverfahren in Karlsruhe: NPD kündigt „Knaller“ an
       
       > Der erste Versuch scheiterte. Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht
       > erneut über ein NPD-Verbot. Fragen und Antworten zum Thema.
       
 (IMG) Bild: Könnte bald Geschichte sein: NPD.
       
       Wann kann eine Partei verboten werden? 
       
       Das Grundgesetz erlaubt das Verbot von Parteien, die darauf abzielen, die
       „freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu beeinträchtigen oder zu
       beseitigen.
       
       Was wirft der Bundesrat der NPD konkret vor? 
       
       Die NPD ziele auf Abschaffung der parlamentarischen Demokratie durch einen
       ethnisch reinen „Volksstaat“. Selbst eingebürgerte Deutsche sollen als
       Ausländer behandelt werden und Deutschland verlassen. Die NPD sei
       antisemitisch und mit der NSDAP des Dritten Reichs wesensverwandt. In
       Teilen Deutschlands verbreite die NPD ein Klima der Angst und gefährde
       dadurch unmittelbar die Demokratie.
       
       Wie verteidigt sich die NPD? 
       
       Bisher hat sie sich inhaltlich noch gar nicht zum Verbotsantrag geäußert.
       Sie hat nur die Einstellung des Verfahrens beantragt, weil sie sich nicht
       unbeobachtet auf den Prozess vorbereiten könne. Ihr Anwalt Peter Richter
       hat allerdings für die Verhandlung nächste Woche einige „Knaller“
       angekündigt.
       
       Wie wird die Verhandlung am Bundesverfassungsgericht ablaufen? 
       
       Zunächst geht es um mögliche Verfahrenshindernisse, insbesondere die
       Beeinflussung und Ausspähung der NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes.
       Dann wird diskutiert, welcher Maßstab für ein Parteiverbot zeitgemäß ist,
       ob zum Beispiel eine konkrete Gefahr für die Demokratie erforderlich ist
       oder ob eine abstrakte Gefahr genügt. Abschließend wird geprüft, ob die NPD
       nach diesem Maßstab zu verbieten ist.
       
       Hat der Staat die V-Leute in der NPD abgeschaltet? 
       
       Die Verfassungsschutzämter haben Anfang 2012 die Zusammenarbeit mit allen
       Informanten in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene beendet. Dies
       waren elf Personen. V-Leute ohne Führungsfunktion gibt es aber weiterhin.
       Der Bundesrat garantiert, dass im Verbotsantrag keine Äußerungen von
       NPD-Funktionären zitiert werden, die nach 2003 als V-Leute beim
       Verfassungsschutz unter Vertrag standen.
       
       Werden in der mündlichen Verhandlung Zeugen über ihre Erfahrungen mit der
       NPD befragt? 
       
       Das ist nicht geplant. Das Bundesverfassungsgericht hat aber neun
       „Auskunftspersonen“ geladen, darunter Experten für Rechtsextremismus, aber
       auch ehemalige NPD-Vorsitzende wie Holger Apfel, Udo Voigt und Udo Pastörs.
       Apfel, der seit seinem Parteiaustritt eine Kneipe auf Mallorca führt, soll
       zum Beispiel sein Konzept der „seriösen Radikalität“ erläutern.
       
       Welche Mehrheit ist in Karlsruhe für ein Verbot erforderlich? 
       
       Laut Gesetz müssen mindestens sechs der acht Richter des Zweiten Senats für
       ein Parteiverbot stimmen. Die Amtszeit von Richter Landau endet allerdings
       schon Ende April. Sollte er vor der Abstimmung ausscheiden, müssten sechs
       von dann noch sieben Richtern zustimmen. Schon zwei Richter könnten dann
       also ein Verbot blockieren.
       
       Wird der Verbotsantrag erfolgreich sein? 
       
       Im Moment deutet vieles darauf hin. In einem Vorverfahren haben die
       Verfassungsrichter den Verbotsantrag bereits eingehend geprüft. Mit der
       Ansetzung der mündlichen Verhandlung erklärten die Richter implizit, dass
       der Antrag „hinreichend begründet“, also auf dem Papier plausibel, ist.
       Offensichtlich will das Gericht als Maßstab für ein Verbot keine konkrete
       Gefahr für die Demokratie verlangen.
       
       Kann die NPD gegen ein Verbot Rechtsmittel einlegen? 
       
       Die NPD kann gegen ein Verbot den Europäischen Gerichtshof für
       Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen und hat dies auch bereits
       angekündigt. Der EGMR hat schon viele Parteiverbote, insbesondere in der
       Türkei, beanstandet, weil keine „dringende gesellschaftliche Notwendigkeit“
       hierfür bestand.
       
       Nur zwei Parteiverbote hatten bisher in Straßburg Bestand: das Verbot der
       baskischen Herri Batasuna 2009, die sich nicht ausreichend von der
       baskisch-separatistischen Terrororganisation ETA distanzierte, und das
       Verbot der türkischen Refah-Partei 2003, die für Muslime das islamische
       Rechtssystem einführen wollte und zeitweise sogar an der Regierung
       beteiligt war.
       
       Der EGMR berücksichtigt in seiner Rechtsprechung oft die nationale
       Vergangenheit der Staaten. Dies könnte dafür sprechen, dass er das Verbot
       einer NS-nahen Partei wie der NPD auch ohne das Bestehen einer
       unmittelbaren Gefahr für die Demokratie billigen wird.
       
       Was passiert im Verbotsfall mit den Mandaten der NPD? 
       
       Die NPD hat bundesweit rund 360 Mandate in Stadt- und Gemeinderäten, sie
       sitzt mit fünf Abgeordneten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern und mit
       einem Abgeordneten im Europaparlament. Im Bund und in vielen Bundesländern
       gibt es Gesetze, wonach die Mandate im Falle eines Parteiverbots
       automatisch entzogen werden. In manchen Ländern, wie Baden-Württemberg,
       fehlt allerdings eine derartige Vorschrift für die kommunalen Mandate.
       
       1 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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