# taz.de -- Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Traurige Gesichtswahrung
       
       > Jedes Parteiverbot beschädigt die Demokratie. Die NPD zu verbieten, ist
       > inzwischen überflüssig: Das Sprachrohr des rechten Randes ist längst die
       > AfD.
       
 (IMG) Bild: „Sprachrohr des Volkes“? Wohl kaum. NPDler im Verfassungsgericht
       
       Das Verbot der NPD dürfte wohl nicht mehr aufzuhalten sein. Die von der NPD
       angekündigten „Knaller“ haben sich als feuchte Knallfrösche entpuppt. Kein
       NPD-Vorstandsmitglied konnte als V-Mann enttarnt werden. Kein Beleg für die
       Verfassungswidrigkeit der NPD stammt von einem Spitzel. So wie es derzeit
       aussieht, wird das neue NPD-Verbotsverfahren ohne Verfahrenshindernis zu
       Ende gehen.
       
       Auch bei der Prüfung der inhaltlichen Argumente ist im Lauf der Woche wohl
       nicht mehr mit großen Überraschungen zu rechnen. Das
       Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren eröffnet, das heißt, es hält die
       Argumente des Bundesrats für ausreichend. Selbst wenn die NPD einzelne noch
       entkräften könnte, wird sie das negative Gesamturteil kaum noch verhindern
       können.
       
       Ein großer Erfolg wäre das allenfalls für den Bundesrat, der das NPD-Verbot
       beantragt hat. Die Demokratie ist immer beschädigt, wenn den Bürgern gesagt
       wird, wen sie zu wählen haben beziehungsweise nicht wählen dürfen. Ein
       Parteiverbot ist in der Demokratie ein Fremdkörper, der vor allem
       autoritäres Verbotsdenken hoffähig macht.
       
       Besonders absurd ist das NPD-Verbot in dieser Zeit. Die NPD versucht zwar
       einen Zusammenhang zur aktuellen Flüchtlingsdiskussion herzustellen und
       behauptet, hier werde das „Sprachrohr des Volkes“ verboten. Was für ein
       Quatsch. Selten war die NPD am rechten Rand so irrelevant wie jetzt. Das
       Sprachrohr der Flüchtlingsfeinde ist längst die AfD, die bislang niemand
       verbieten will und die – erstaunlicherweise – nicht einmal von den
       Verfassungsschutzbehörden beobachtet wird.
       
       Anlass für den NPD-Verbotsantrag war das Versagen der Sicherheitsbehörden
       beim NSU-Terror. Die Idee, die NPD zu verbieten, sollte damals
       Entschlusskraft und Handlungsfähigkeit demonstrieren. Heute geht es nur
       noch darum, das Gesicht zu wahren. Ein demokratisches Trauerspiel.
       
       2 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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