# taz.de -- Kommentar Rüstungsexportzahlen: Gabriel und die Wummen
> Der Bundeswirtschaftsminister stellt die Exportzahlen zur Rüstung vor.
> Ein Gesetz soll folgen. Die Ankündigungen verheißen nichts Gutes.
(IMG) Bild: Will heraus in die Welt: das Sturmgewehr HK 417-BW in der Firmenzentrale von Heckler&Koch.
Wenn Sigmar Gabriel am heutigen Freitag die neuen Rüstungsexportzahlen
vorstellt, ist eines sicher und eines wahrscheinlich.
Sicher ist: Die Zahl der Ausfuhrgenehmigungen ist im vergangenen Jahr
gestiegen. Schon im ersten Halbjahr 2015 hat die Regierung nämlich mehr
Waffengeschäften zugestimmt als im gesamten Jahr 2014. Wahrscheinlich ist:
Um zu beschwichtigen, wird Gabriel auf sein angekündigtes
Rüstungsexportgesetz verweisen.
Als er vor vier Wochen gestehen musste, dass die Zahl der Exporte nach
Saudi-Arabien gestiegen ist, hat er es schließlich genauso gemacht.
Zumindest teilte der Wirtschaftsminister damals mit, eine
Rüstungsexportgesetzkommission einzuberufen. Verkündet er nun, dass er
damit ernst macht, sind ihm gute Schlagzeilen sicher. Verdient hätte er sie
aber nicht.
Denn wichtig ist nicht, dass ein Gesetz kommt. Wichtig ist, was im Gesetz
steht. Und da verheißen Gabriels Ankündigungen nichts Gutes. Im Januar
dachte er laut darüber nach, alle bestehenden Vorgaben zu Waffenexporten in
einem Gesetz zusammenzufassen. Bisher sind diese Vorgaben über diverse
Gesetze und Richtlinien verteilt.
Dazu gehören unter anderem die „Grundsätze der Bundesregierung für den
Export von Rüstungsgütern“. Diese Grundsätze sind bisher nur eine Art
freiwillige Selbstverpflichtung. Wer vermutet, dass die Regierung gegen sie
verstößt, kann also nicht klagen. Wird die Selbstverpflichtung zum Gesetz,
wäre dies möglich.
## Die vielen Ausnahmefälle
An der Exportpraxis ändert sich dadurch aber noch nichts. Ein Beispiel: In
den Grundsätzen steht, dass die Regierung „grundsätzlich“ die Ausfuhr von
Waffen verbietet, wenn der Käufer damit Menschenrechte verletzten will. Das
Wort „grundsätzlich“ klingt endgültig, in Wahrheit öffnet es aber ein
Schlupfloch. Denn wer nur grundsätzlich keine Genehmigung erteilt, kann in
Ausnahmefällen doch ein Auge zudrücken.
Bundesregierungen handhaben es seit Jahren so, wenn sie von ihren eigenen
Prinzipen abweichen und Waffendeals mit Saudi-Arabien genehmigen – trotz
Menschenrechtsverletzungen. Ob Gerichte diese Auslegung unterbinden würden,
ist zumindest fraglich. Wer wirklich ausschließen will, dass deutsche
Unternehmen Waffen in Diktaturen verkaufen, müsste also ein Gesetz
schreiben, in dem das Wort „grundsätzlich“ gar nicht vorkommt.
Ob Gabriel das will? Unwahrscheinlich. Ob Gabriel das durchsetzen könnte?
Wohl kaum. Der Vizekanzler hat nämlich auch noch einen Koalitionspartner.
Und die Union hat bereits klargemacht , was sie von einem
Rüstungsexportgesetz hält: überhaupt nichts. Und zwar ganz grundsätzlich.
19 Feb 2016
## AUTOREN
(DIR) Tobias Schulze
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