# taz.de -- Handelspolitik und Menschenrechte: EU stoppt den Folter-Export
       
       > Die Ausfuhr von Fußfesseln und Reizgas wird strenger reglementiert. Auch
       > Medikamente für Giftspritzen sind betroffen – Kriegswaffen jedoch nicht.
       
 (IMG) Bild: Auch elektronische Fußfesseln können ein Folterwerkzeug sein
       
       Brüssel taz | Giftspritzen aus Deutschland, Fußfesseln aus Frankreich oder
       Reizgas aus Rumänien: Bisher konnten Hersteller aus der EU mit diesen
       Produkten weltweit Handel treiben, auch wenn sie von den Käufern zu
       Folterinstrumenten umfunktioniert wurden. Doch damit soll nun Schluss sein.
       
       Das Europaparlament stimmte mit überwältigender Mehrheit einer Verordnung
       zu, die den Export einschlägiger Güter verbietet, wenn der Verdacht auf
       Missbrauch besteht. Ein Ausfuhrverbot soll auch für Pharmazeutika gelten,
       die etwa in den USA für Hinrichtungen verwendet werden.
       
       „Das Europäische Parlament zeigt eindrücklich, dass Menschenrechte und eine
       kohärente Handelspolitik kein Widerspruch sind“, sagte die grüne
       Europaabgeordnete Barbara Lochbihler. Das „zynische Geschäftsmodell“
       einiger Pharmahersteller und Waffenhändler werde durchkreuzt.
       
       Erfreut war auch die EU-Kommission, die die Verschärfung vorgeschlagen
       hatte. Handelskommissarin Cecilia Malmström sprach von einer
       „bahnbrechenden Verordnung“. Allerdings hat es lange gedauert, bis Brüssel
       das liberale Dogma des freien Handels einschränkte. Obwohl die EU die
       Todesstrafe abgeschafft hat und sich als Champion des Humanismus
       präsentiert, wurden Giftspritzen und Daumenschrauben made in Europe lange
       Zeit frei gehandelt.
       
       ## Sogenannte „Sicherheitsgüter“
       
       Erst 2005 wurde der Handel mit Gütern verboten, die ausschließlich für
       Folter oder zur Vollstreckung von Todesurteilen eingesetzt werden. Nun
       folgt der zweite Akt, bei dem auch die Werbung für die sogenannten
       Sicherheitsgüter verboten wird. Zudem wird der Export einer strikten
       Kontrolle unterworfen. Wer weiter mit zweifelhaften Instrumenten handeln
       will, braucht dafür eine Ausfuhrgenehmigung.
       
       Vorgesehen ist zudem ein Dringlichkeitsverfahren: Die EU-Kommission erhält
       die Möglichkeit, kurzfristig ein Produkt auf die Liste
       genehmigungsbedürftiger Ausfuhren zu setzen – wenn der Verdacht besteht,
       dass es zu Folterzwecken oder für Hinrichtungen missbraucht werden könnte.
       
       Ausdrücklich nicht von der Verordnung betroffen sind Kriegswaffen, wie sie
       etwa von Deutschland nach Saudi-Arabien geliefert werden. Zudem dürfte es
       den Behörden auch künftig schwerfallen, autoritäre Regimes am Einsatz von
       Schlagstöcken oder Pfeffersprays gegen Regimegegner zu hindern.
       
       Immerhin soll der Informationsaustausch unter den zuständigen nationalen
       Stellen der EU-Staaten verbessert werden. Ob das ausreicht, um die
       Grauzonen zu beseitigen und Missbrauch zu verhindern, muss sich aber erst
       noch zeigen.
       
       4 Oct 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eric Bonse
       
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