# taz.de -- Kommentar „Bundestrojaner“: Mehr als Abhören und Mitlesen
       
       > Das BKA darf künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen. Das birgt
       > Missbrauchspotenzial und braucht strenge Regeln – die aber fehlen.
       
 (IMG) Bild: Wer reitet so spät durch Nacht und Wind? Es ist das BKA mit seinem Kind (einem Bundestrojaner)
       
       Mit richterlicher Genehmigung darf die Polizei schon lange zur Verfolgung
       von größeren Straftaten Telefonate mithören und Emails mitlesen. Allerdings
       hat sie technische Probleme, wenn im Internet, etwa via Skype, telefoniert
       wird, denn die übertragenen Daten sind verschlüsselt. Auch wenn
       verschlüsselte Emails versandt werden, kann die Polizei nicht wie sonst
       beim Telefon- oder Internet-Unternehmen die Daten absaugen; die Fahnder
       bekämen nur unverständlichen Datensalat.
       
       Verschlüsselte Kommunikation kann die Polizei nur überwachen, wenn sie
       angreift, bevor die Daten verschlüsselt werden, also direkt in einem der
       beiden beteiligten Computer. Man spricht deshalb von
       Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, kurz „Quellen-TKÜ“.
       
       Hierfür ist eine spezielle Spionagesoftware erforderlich, ein sogenannter
       Trojaner. Er funktioniert ähnlich wie bei der Online-Durchsuchung.
       Allerdings wird dort tendenziell der Inhalt der ganzen Festplatte via
       Internet an die Polizei übertragen, während bei der Quellen-TKÜ nur
       laufende Kommunikation abgegriffen wird.
       
       Ende 2011 hatte die Polizei diese Praxis völlig gestoppt. Denn damals
       stellte der Chaos Computer Club fest, dass die Polizei-Trojaner [1][viel
       mehr können als sie dürfen]. So übermittelte etwa der Bayerntrojaner alle
       30 Sekunden ein Foto des Bildschirms an die Polizei. Außerdem konnte er
       leicht für eine umfassende Online-Durchsuchung nachgerüstet werden. Das
       Bundeskriminalamt brauchte nun vier Jahre, um einen neuen, vermeintlich
       rechtsstaatlich korrekten [2][Trojaner] zu programmieren. Diesmal soll
       technisch sichergestellt sein, dass er nur auf die laufende Kommunikation
       zugreift.
       
       ## Viel heikler als Telefonüberwachung
       
       Ob das Versprechen trägt? Wir werden es wohl erst erfahren, wenn einer der
       neuen Trojaner dem CCC zugespielt wird und dieser ihn testen kann. Dass das
       BKA dem Hacker-Club freiwillig ein Exemplar zur Verfügung stellt, konnte
       man nicht erwarten.
       
       Was aber erstaunt: Nicht einmal die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea
       Voßhoff (CDU) und ihre Leute konnten den Bundestrojaner bislang überprüfen,
       wie sie am Dienstag etwas säuerlich mitteilte. Aber warum gibt
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU) dann schon vorher grünes Licht? Auf
       einen weiteren Monat Wartezeit wäre es nun wirklich nicht mehr angekommen.
       
       Doch auch die rechtliche Situation ist noch völlig unklar. Früher
       genehmigten Gerichte die Quellen-TKÜ wie eine normale Telefonüberwachung.
       Doch die Bundesanwaltschaft hat schon vor Jahren festgestellt, dass dieser
       Eingriff viel heikler ist und eine eigene gesetzliche Grundlage benötigt.
       Das ist nachvollziehbar.
       
       ## In Grundrechte eingreifen
       
       Schließlich hat eine Quellen-TKÜ, die in den persönlichen Computer
       eingreift, ein ganz anderes Missbrauchspotenzial als eine klassische
       Telefonüberwachung. Außerdem muss die Polizei in Grundrechte eingreifen, um
       den Trojaner überhaupt zu installieren: Sie muss manipulierte Emails
       schicken, in die Wohnung einbrechen oder den Rechner bei einer
       Polizeikontrolle verändern.
       
       Bisher gibt es eine spezielle gesetzliche Quellen-TKÜ-Regelung nur für
       präventive Ermittlungen des BKA, nicht aber für die viel wichtigtere
       Strafverfolgung. Federführend wäre hierfür Justizminister Heiko Maas (SPD).
       Bis jetzt hat er sich mit dem Problem offensichtlich noch nicht
       beschäftigt.
       
       Vielleicht will er nach der Vorratsdatenspeicherung kein neues
       Überwachungsgesetz auf den Weg bringen. Was positiv klingt, wäre aber
       kontraproduktiv. Ohne neue strengere Regeln werden Polizei und Gerichte
       vermutlich einfach wieder die geltenden laxeren anwenden. Vier Jahre hatte
       die Politik Zeit, das zu verhindern und nichts ist passiert.
       
       24 Feb 2016
       
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