# taz.de -- Niedersachsen will Integration stärken: Staatsvertrag für Muslime?
       
       > Sollen die muslimischen Verbände ähnliche Rechte erhalten wie die
       > christlichen Kirchen - oder sind nicht vielmehr die Sonderrechte der
       > Kirchen obsolet?
       
 (IMG) Bild: Informationsbesuch: Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zu Gast in einer Moschee.
       
       ## Ja
       
       Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages werden die islamischen
       Religionsgemeinschaften den etablierten gleichgestellt. Die jahrzehntelange
       Zwei-Klassen-Behandlung wird beendet.
       
       Es wurde immer bemängelt, dass es seitens der Muslime keinen festen
       Ansprechpartner für das Land Niedersachsen gebe. Mit der Unterzeichnung
       wäre auch dieses Problem gelöst. Ditib und Schura sind seit Jahren
       verlässliche Ansprechpartner. Sie haben viele Projekte bundesweit zuerst in
       Niedersachsen mitgetragen und vorangetrieben – wie zum Beispiel den
       islamischen Religionsunterricht.
       
       Mit der Gleichstellung durch den Vertrag fühlen sich die islamischen
       Religionsgemeinschaften anerkannt und in der Gesellschaft akzeptiert.
       
       Die verhandelten Inhalte schaffen klare Linien, die sowohl das Alltagsleben
       der Muslime in Niedersachsen regeln als auch das Zusammenleben mit den
       Nichtmuslimen. Vor dem Vertrag gab es Unklarheiten wie etwa die
       Feiertagsregelung für Schüler. Mit der Unterzeichnung wird es transparente
       Strukturen geben, die für alle gleichermaßen gelten.
       
       Der Vertrag bringt auch Pflichten mit, die die Muslime dazu bringen werden,
       ihre inneren Strukturen besser zu ordnen und zu organisieren. So wird auch
       die Arbeit der islamischen Religionsgemeinschaften professioneller werden.
       Dadurch werden sie für das Land als verlässliche Partner nützlich.
       
       Viele Leistungen der islamischen Religionsgemeinschaften – wie die
       Flüchtlingshilfe in den Moscheen – kannten die zuständigen Stellen bislang
       nicht. Nun wird die ehrenamtliche Arbeit der Muslime transparenter
       beziehungsweise von ihr wird überhaupt erst Notiz genommen. In vielen
       Bereichen können Kooperationen mit dem Land oder anderen, etablierten
       Religionsgemeinschaften aufgebaut oder ausgeweitet werden.
       
       Schon die Verhandlungen über den Vertrag haben dazu geführt, dass mehr und
       intensiver miteinander gesprochen wird. Dadurch ist ein besserer Dialog
       miteinander entstanden, Vorurteile wurden abgebaut und viele Wissenslücken
       geschlossen.
       
       Neben den Regelungen im Vertrag gibt es viele Absichtserklärungen beider
       Vertragspartner, die zeigen, dass auch die Muslime Teil dieser Gesellschaft
       sind. Diese Symbolik führt zu einer besseren Akzeptanz der Muslime in der
       Mehrheitsgesellschaft, zu einer besseren Willkommenskultur und einem
       Miteinander auf Augenhöhe. Das Zugehörigkeitsgefühl der Muslime wird
       gestärkt
       
       Der Vertrag ist auch ein Signal der Beständigkeit. Wir möchten mit ihm ein
       Zeichen setzen, dass die Muslime, die vor mindestens 50 Jahren hierher
       gekommen sind, auch hier bleiben werden und die Kultur dadurch bereichern.
       
       ERMINE OGUZ 
       
       ## Nein
       
       Der Staat sollte mit den muslimischen Verbänden keine Vereinbarungen über
       die Religionsausübung schließen. Das klingt nach Islamfeindlichkeit. Es
       gibt jedoch gute Gründe, sich generell gegen Religionsverträge
       auszusprechen.
       
       Die Menschen haben in Deutschland das Recht, ihre Religion frei zu wählen
       und auszuüben, die Religionsgemeinschaften können sich frei organisieren.
       Das alles gilt aber laut Verfassung nur „innerhalb der Schranken des für
       alle geltenden Gesetzes“. Von (Staats-)Verträgen ist keine Rede. Aus guten
       Gründen.
       
       Verträge mit Religionsgemeinschaften enthalten in aller Regel keine
       Befristung und keine Kündigungsmöglichkeit. Das bedeutet: die
       Vertragsparteien sind bis in alle Ewigkeit gebunden, das Land auch über die
       Legislaturperiode hinaus. Dieses Verfahren widerspricht den Grundsätzen der
       parlamentarischen Demokratie, die vom öffentlichen Diskurs und von der
       Änderbarkeit getroffener Entscheidungen ausgeht.
       
       Es besteht auch inhaltlich kein Bedarf nach grundsätzlichen Verträgen
       zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften. Die bestehende
       Rechtslage festzuschreiben, ist unnötig. Soweit Rechtsänderungen in
       Aussicht genommen werden, muss ohnehin der Gesetzgeber tätig werden.
       Unverbindliche Unterstützungszusagen der Vertragspartner haben keine
       Rechtswirkung und bedürfen daher ebenso wenig der Vertragsform wie Aussagen
       über die gegenseitige Anerkennung, Wertschätzung und Kooperation.
       
       Der Hinweis auf die zahlreichen, vor allem mit den christlichen Kirchen
       geschlossenen Staatsverträge ist berechtigt, weil sich die Frage nach der
       Gleichbehandlung stellt. Aber: Auch die bestehenden Verträge hätten nicht
       geschlossen werden dürfen, sie sollten aufgehoben werden. Die in ihnen
       enthaltenen Privilegierungen benachteiligen die wachsende Zahl der nicht
       religionsgebundenen Bürger.
       
       Die Ausweitung der Vertragsprivilegien auf die Muslime verbessert nichts.
       Die erstrebten Ziele können auf andere Weise realisiert werden, auch die
       symbolische Anerkennung, dass muslimische Bürger gleichberechtigte
       Mitglieder der Gesellschaft sind.
       
       Wer gleichwohl den Abschluss von Verträgen fordert, sollte bedenken: wen
       die muslimischen Vertragspartner vertreten, ist ungewiss. Nur einen kleinen
       Teil der Muslime kann man verlässlich den Verbänden zurechnen, denen eine
       Mitgliedschaft einzelner Personen ohnehin fremd ist. Dass sie tatsächlich
       „die Muslime“ in Deutschland vertreten, muss bezweifelt werden. Der größte
       Verband, Ditib, ist der Arm der türkischen Religionsbehörde, also
       sicherlich keine Religionsgemeinschaft im Sinne des deutschen
       Verfassungsrechts.
       
       JOHANN-ALBRECHT HAUPT
       
       14 Dec 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Emine Oguz
 (DIR) Johann-Albrecht Haupt
       
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