# taz.de -- Steuertricks vermutet: EU nimmt McDonald‘s unter die Lupe
       
       > Die Burgerbräter-Kette soll in Luxemburg illegale Steuervorteile genossen
       > haben. Deshalb ermittelt jetzt die EU. Es könnte teuer werden.
       
 (IMG) Bild: Da könnte ein Sümmchen auf die goldene Möwe zukommen.
       
       Brüssel dpa | Der US-Fastfood-Konzern McDonald‘s profitiert nach
       Ermittlungen der EU-Kommission in Europa von illegalen Steuervorteilen. Das
       Unternehmen habe in Luxemburg Absprachen treffen können, die es ihm
       ermöglichten, in dem Land trotz hoher Gewinne keine Körperschaftsteuer zu
       entrichten, [1][teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit]. Allein im
       Jahr 2013 habe die Tochtergesellschaft McDonald‘s Europe Franchising in
       Luxemburg einen Überschuss in Höhe von mehr als 250 Millionen Euro
       ausgewiesen.
       
       Wegen der eindeutigen Ermittlungsergebnisse leiteten die Brüsseler
       Wettbewerbshüter nun ein eingehendes beihilferechtliches Prüfverfahren ein.
       Es könnte theoretisch damit enden, dass McDonald‘s die zu wenig gezahlten
       Steuern nachzahlen muss.
       
       Nach im Februar veröffentlichten Gewerkschaftsinformationen sollen
       EU-Staaten von 2009 bis 2013 Steuereinnahmen von mehr als einer Milliarde
       Euro entgangen sein.
       
       In einer Stellungnahme betonte McDonald‘s am Donnerstag, das Unternehmen
       halte sich in Europa an alle geltenden Gesetze und Regeln und zahle
       Körperschaftssteuern in „beträchtlicher Höhe“. Allein zwischen 2010 und
       2014 seien in EU-Staaten mehr als 2,1 Milliarden Dollar (rund 2 Mrd Euro)
       abgeführt worden, was einem durchschnittlichen Steuersatz von rund 27
       Prozent entspreche. „Wir sind zuversichtlich, dass die Untersuchung positiv
       endet“, hieß es.
       
       ## Kaum Steuer auf Lizenzgebühren
       
       Die Burgerkette dementierte allerdings nicht, dass auf in Luxemburg
       einlaufende Lizenzgebühren, die Betreiber (Franchisenehmer) von
       McDonald‘s-Restaurants in Europa und Russland für die Nutzung der Marke
       McDonald‘s und damit verbundene Dienstleistungen zahlen müssen, „praktisch
       keine Körperschaftsteuern“ gezahlt wurden. Genau das ist der Vorwurf der
       EU-Kommission.
       
       Die EU-Kommission vermutet konkret, dass die luxemburgischen Steuerbehörden
       von Steuerrechtsvorschriften und Bestimmungen eines zwischen Luxemburg und
       den USA geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens abgewichen sind und der
       Burger-Kette dadurch einen Vorteil verschafft haben. Hintergrund könnte
       gewesen sein, das Unternehmen an Luxemburg zu binden.
       
       „Wenn McDonald‘s per Steuervorbescheid bestätigt wurde, dass das
       Unternehmen weder in Luxemburg noch in den USA Steuern auf seine
       europäischen Lizenzeinnahmen zahlen muss, müssen wir diesen Bescheid einer
       genauen beihilferechtlichen Prüfung unterziehen“, erklärte die für
       Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
       Doppelbesteuerungsabkommen dürften nicht als Rechtfertigung für „doppelte
       Nichtbesteuerung“ genutzt werden.
       
       ## Apple, Amazon, Fiat und Starbucks
       
       Neben McDonald‘s hat die EU-Kommission bereits seit längerem
       Steuerabsprachen Irlands mit Apple und Luxemburgs mit Amazon im Visier. Im
       vergangenen Monat abgeschlossen wurde die Prüfung von sogenannten
       Steuervorbescheiden (tax rulings) für die Kaffeehauskette Starbucks und
       eine Tochter des Autobauers Fiat. Sie sollen Nachzahlungen von jeweils bis
       zu 30 Millionen Euro leisten, weil sie von dem Niederlanden beziehungsweise
       wiederum Luxemburg bevorzugt wurden.
       
       Auf den Fall „McDonald‘s waren die Brüsseler Wettbewerbshüter nach eigenen
       Angaben durch Medienberichte aufmerksam geworden. Daraufhin forderten sie
       im Sommer 2014 Informationen über Steuervorbescheide an. Angaben zur
       voraussichtlichen Dauer der jetzt eingeleiteten Prüfverfahrens machte die
       EU-Kommission nicht.
       
       3 Dec 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6221_de.htm
       
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