# taz.de -- Verfassungsklage wegen Bettensteuer: Hoteliers fühlen sich diskriminiert
       
       > Hoteliers in Bremen und Hamburg klagen vorm Bundesverfassungsgericht im
       > Auftrag des Hotel- und Gaststättenverbandes gegen die „Bettensteuer“.
       
 (IMG) Bild: Bettensteuer muss nur zahlen, wer hier privat absteigt: Hotel Atlantic in Hamburg.
       
       HAMBURG taz | Die „Bettensteuer“ genannte Kultur- und Tourismusabgabe in
       Hamburg und Bremen beschäftigt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
       Das Gericht bestätigte den Eingang zweier Verfassungsbeschwerden von
       Hoteliers. „Die Klagen der Hotelunternehmen richten sich sowohl konkret
       gegen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes als auch indirekt gegen die
       erlassenen Gesetze der beiden Stadtstaaten“, sagte der Sprecher des
       Verfassungsgerichts Michael Allmendinger der taz. Der Deutsche Hotel- und
       Gaststättenverband (Dehoga) unterstützt die Klagen der beiden
       Hotelbetreiber. „Wir wollen die Frage einfach höchstrichterlich geklärt
       haben“, sagte ein Dehoga-Sprecher in Berlin.
       
       Seit der Einführung der umstrittenen Bettensteuer am 1. Januar 2013, die
       dem Stadtsäckel jährlich zwölf Millionen Euro an Einnahmen beschert, sorgt
       die Zwangsabgabe in Hamburg für Streit. Ursprünglich wollte der SPD-Senat
       alle Übernachtungen mit der „Kulturtaxe“ belegen, die jedoch nicht nur der
       Kultur-, sondern auch der Sportförderung und dem Tourismusmarketing
       zugutekommen sollte.
       
       Doch da hatte im Juni 2012 das Bundesverwaltungsgericht einen Riegel
       vorgeschoben. Beruflich zwingende Übernachtungen dürfen nicht besteuert
       werden, sagte das Gericht, so dass seitdem zwischen privaten und
       berufsbedingten Aufenthalten unterschieden werden muss. Die Richter zogen
       damals einen Vergleich mit der Hundesteuer, die ja auch nicht für
       Diensthunde gelten würde.
       
       Die Klagen der Hoteliers vor den Finanzgerichten waren erfolglos. Zuletzt
       hatte des Bundesfinanzhof in München im Oktober die Hamburger Bettensteuer
       bei privaten Übernachtungen für zulässig und verfassungsgemäß erklärt. Aus
       Sicht des höchsten deutschen Finanzgerichts ist es nicht zu beanstanden,
       dass die Hotels und nicht die Übernachtungsgäste die Steuer abführen
       müssen. Die Hotels könnten die Steuer ja auf ihre Gäste abwälzen.
       
       Zwar erfordere die Unterscheidung zwischen beruflichen und privaten Gästen
       einen gewissen Aufwand für die Hotels und greife in die Datenschutzrechte
       der Gäste ein, sei aber noch zumutbar, so die Finanzrichter. Schließlich
       müssten die Gäste ohnehin einen Meldezettel ausfüllen.
       
       Doch die Hotelbranche will sich mit der Abgabe nicht abfinden. Die
       Bettensteuer bedeute mehr Bürokratie und Zeitaufwand und mehr Kosten für
       Hotels und Pensionen – und für ihre Gäste. Laut Dehoga ist in rund 60
       Kommunen und Städten die Bettensteuer gerichtlich aufgehoben, ausgesetzt,
       politisch abgelehnt oder wieder abgeschafft worden.
       
       Dass die Hotelbranche separat besteuert werde, sei nach Auffassung eines
       Dehoga-Sprechers „diskriminierend“. Unklar sei auch, ob Hamburg überhaupt
       befugt sei, eine Steuer zu erheben, nachdem mit dem
       Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab 2010 die Mehrwertsteuer für das
       Hotelgewerbe von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden war. Die Klage vor
       dem Bundesverfassungsgericht vertritt die Kanzlei des Staatsrechtlers und
       früheren Bundesverteidigungsministers Rupert Scholz. (CDU).
       
       23 Nov 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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