# taz.de -- Kommentar Urteil Zwangsernährung: Die Menschenwürde muss vorgehen
       
       > Der BGH hat entschieden: Es soll keinen Schadensersatz geben, wenn Ärzte
       > den Tod eines Menschen unnötig hinauszögern. Das Urteil ist einseitig.
       
 (IMG) Bild: Ist das bewusstlose Leben an Maschinen menschenwürdig?
       
       Der Staat soll nicht feststellen, wann Leben „lebensunwert“ ist. Deshalb
       könne es keinen Schadensersatz geben, wenn Ärzte durch künstliche Ernährung
       den Tod eines Sterbenskranken unnötig lange hinauszögern. Das hat jetzt
       [1][der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen]. Das Urteil ist nicht falsch,
       aber es ist einseitig.
       
       Natürlich muss verhindert werden, dass Erben mit Schadensersatzklagen
       drohen können, um schneller an das Vermögen ihres schwerkranken Angehörigen
       zu kommen – oder um weitere Ausgaben für die Pflege und Versorgung zu
       vermeiden, die das Erbe schmälern. Auch den Krankenkassen sollte kein
       Instrument an die Hand gegeben werden, Krankenhäuser und Ärzte davon
       abzuhalten, weitere Behandlungskosten zu verursachen.
       
       Allerdings verwundert es, dass der BGH nur das Leben betont und sogar für
       „absolut erhaltungswürdig“ erklärt. Dagegen wird die Menschenwürde mit
       keinem Wort erwähnt, obwohl sie im Grundgesetz über allem steht und den
       eigentlich „absoluten“ Wert unserer Verfassungsordnung darstellt.
       
       Von den Menschen, die eine Patientenverfügung verfasst haben, weiß man,
       dass sie in aller Regel keine lebensverlängernden Maßnahmen um jeden Preis
       wünschen. Sie wollen nicht bewusstlos dahinvegetieren, nur weil künstliche
       Ernährung und künstliche Beatmung das technisch möglich machen. Es muss
       also auch einen Schutz gegen Ärzte und rechtliche Betreuer geben, die aus
       Bequemlichkeit, aus religiöser Ideologie oder aus finanziellen Interessen
       den Tod eines todkranken Patienten monate- oder jahrelang hinauszögern.
       
       Der beste Schutz ist natürlich, wenn jedeR rechtzeitig eine
       Patientenverfügung erstellt und einer Vertrauensperson eine entsprechende
       Vollmacht gibt. Es kann aber nicht sein, dass diejenigen, die dies
       versäumen, am Lebensende weitgehend rechtlos ihren Ärzten und Betreuern
       ausgeliefert sind. Der Mensch darf am Lebensende nicht zum bloßen Objekt
       einer höchstrichterlichen Lebensschutzideologie werden.
       
       2 Apr 2019
       
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