# taz.de -- Entwurf aus dem Justizministerium: Strafen gegen Wettbetrug geplant
       
       > Schon der Versuch zählt: Justizminister Maas will das Strafgesetzbuch
       > ergänzen, um die „Integrität des Sports“ zu schützen.
       
 (IMG) Bild: Nicht strafbar: Fußballtorwart Bernd Leno nach einem Eigentor.
       
       Berlin taz | Die Bundesregierung will mit neuen Strafnormen den Sport vor
       Manipulationen schützen. Nach dem Entwurf für ein Anti-Doping-Gesetz legte
       Justizminister Maas nun einen zweiten Gesetzentwurf vor, mit dem der
       „Sportwettbetrug“ und die „Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben“
       unter Strafe gestellt werden sollen.
       
       Nach den beiden neuen Strafparagraphen können sich künftig Spieler und
       Trainer strafbar machen, wenn sie die gegnerische Mannschaft begünstigen
       und sich als Gegenleistung Schmiergeld und andere „Vorteile“ versprechen
       lassen.
       
       Strafbar wäre es etwa, wenn ein bestochener Spieler frei vor dem Tor
       absichtlich danebenschießt oder wenn der geschmierte Trainer den besten
       Spieler seines Teams schon nach einer halben Stunde auswechselt. Strafbar
       wäre es zudem, wenn ein korrumpierter Schiedsrichter einen Elfmeter pfeift,
       obwohl das Foul eindeutig außerhalb des Strafraums stattfand.
       
       Natürlich ist der Fehler an sich nicht strafbar. Es muss vielmehr immer
       eine „Unrechtsvereinbarung“ mit dem Vorteilsgeber vorliegen. Es kommt dann
       gar nicht mehr darauf an, ob die Manipulation am Ende zum gewünschten
       Ergebnis führt, ja ob sie überhaupt stattfand. Es genügt, dass sich jemand
       einen Vorteil für eine Manipulation versprechen ließ.
       
       ## Drei Jahre Haft
       
       Die Tat soll mit bis zu drei Jahren Freiheitstrafe oder Geldstrafe bedroht
       werden. Und selbstverständlich gilt die Strafe auch für die Drahtzieher der
       Manipulation, die die Sportler, Trainer und Schiedsrichter bestechen. Wenn
       besonders große Bestechungsgelder fließen oder wenn die Tat als Bande
       verübt wird, drohen sogar Haftstrafen bis zu fünf Jahren.
       
       Die beiden neuen Delikte unterscheiden sich in einem wichtigen Punkt. Beim
       Wettbetrug will sich der Auftraggeber irreguläre Vorteile bei Sportwetten
       verschaffen. Dagegen zielt die sonstige Manipulation von Sportwettbewerben
       auf sportliche Ziele ab, zum Beispiel die Abwendung eines Abstiegs aus der
       jeweiligen Liga.
       
       Und noch ein Unterschied: Der Wettbetrug gilt auch für Amateurspiele,
       während sonstige Manipulationen nur im Profisport strafbar sein sollen.
       
       Der Wettbetrug wurde bisher als normaler „Betrug“ bestraft. Am bekanntesten
       ist der Fall des Fußball-Schiedsrichters Robert Hoyzer, dessen Verurteilung
       der Bundesgerichtshof 2006 bestätigte. Der kroatische Wettpate Ante Sapina
       wurde sogar schon zwei Mal verurteilt.
       
       ## Kein völliges Neuland
       
       Hier wird also kein völliges Neuland betreten, das neue Delikt „Wettbetrug“
       soll künftig aber leichter beweisbar sein, heißt es in der Begründung des
       Gesetzentwurfs. Vor allem aber sollen sich Spieler, Trainer und
       Schiedsrichter künftig als Täter strafbar machen und nicht nur wegen
       Beihilfe zum Betrug des Wettpaten.
       
       Größer ist die Veränderung bei der „Manipulation von Sportwettbewerben“.
       Soweit es nur um sportliche Ziele ging, war es bisher nicht strafbar,
       gegnerische Spieler und Trainer oder den Schiedsrichter zu bestechen. Es
       drohten allenfalls Sanktionen des jeweiligen Sportverbands wie zum Beispiel
       jahrelange Sperren. Am bekanntesten ist der Bundesligaskandal von 1971, als
       Arminia Bielefeld sich mit gekauften Spielen den Klassenerhalt sicherte.
       
       Der Gesetzentwurf des Justizministers befindet sich derzeit in der
       Ressortabstimmung und der Verbände- und Länderanhörung. Grundsätzlich
       dürfte es aber keine Probleme geben, denn der schwarz-rote
       Koalitionsvertrag sieht „strafrechtliche Regelungen“ gegen
       Spielmanipulationen ausdrücklich vor.
       
       ## Neue Paragraphen
       
       Anders als beim geplanten Anti-Doping-Gesetz soll hier kein eigenständiges
       Gesetz entstehen, vielmehr sollen neue Paragraphen (265 c bis 265 f) ins
       Strafgesetzbuch eingefügt werden. Als geschütztes Rechtsgut gelten die
       wirtschaftlichen Interessen der ehrlichen Sportler, Vereine, Verbände und
       Veranstalter sowie die „Integrität des Sports“.
       
       Der Sport stehe für Werte wie Fairness und Leistungsbereitschaft. Wenn
       Wettkämpfe manipuliert werden, verliere der Sport seine Authentizität, so
       der Gesetzentwurf, und damit wohl auch seine ideelle und wirtschaftliche
       Bedeutung.
       
       9 Oct 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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