# taz.de -- Korrutions-Affäre in Bremerhaven: Gericht kritisiert Grantz
       
       > Den Verdacht der Vorteilsnahme gegen Beamte hätte Bremerhavens
       > Bürgermeister Grantz der Staatsanwaltschaft melden müssen, so das Gericht
       
 (IMG) Bild: Wenn das Geld lockt...
       
       BREMEN taz | Für das Bremer Verwaltungsgericht ist die Sache eindeutig: Die
       Einladung, die zwei MitarbeiterInnen der Bremerhavener
       Beschaffungs-Abteilung von der Firma des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten
       Andreas Kottisch, „ePhilos-AG“, erhalten haben, begründet einen
       Korruptionsverdacht.
       
       Die Stadt Bremerhaven hätte im Dezember 2013, als sie davon erfuhr,
       unmittelbar die Staatsanwaltschaft informieren müssen – nach der gültigen
       Korruptionsrichtlinie. Das tat Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz
       aber nicht – sondern ließ die Abteilungsleiterin, die den Verdacht
       pflichtgemäß gemeldet hat, von ihren Aufgaben entbinden – wegen einer
       Störung des Betriebsfriedens.
       
       Dieser Versuch einer Versetzung der Abteilungsleiterin sei rechtswidrig
       gewesen, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Bremen. Vor Gericht hatte
       die Stadt Bremerhaven behauptet, die in unmittelbarer zeitlicher Folge zu
       der Korruptions-Meldung erfolgte Versetzung sei aufgrund eines lange
       zerrütteten Betriebsklimas erfolgt – für das Gericht eine unglaubwürdige
       Ausrede.
       
       Anti-Korruptions-Richtlinien seien streng, die Staatsbeamten werden so gut
       versorgt, dass sie Vorteile von Kunden nicht annehmen dürfen, erklären die
       Richter. Und die Einladung an die Beamten war keine gewöhnliche: Als
       „ausgewählte Kunden“ lud die Kottisch-Firma die beiden Mitarbeiter „zu
       unserer Weihnachtsfeier im GOP Varieté-Theater“ ein.
       
       Begrüßung mit „Glühwein-Empfang auf der Terrasse mit Weserblick, dann
       speisen wir ein exklusives Drei-Gänge-Menü, um anschließend um 21 Uhr die
       Varieté-Show „Move“ zu sehen und zu staunen. Selbstverständlich können Sie
       gerne Ihren Partner mitbringen.“ Das entspricht wohl einem geldwerten
       Vorteil von rund 100 Euro. Unter die Bagatell-Grenze fallen gerade noch
       Blumensträuße von 10 Euro.
       
       Der eingeladene Mitarbeiter bedankte sich – ohne Rücksprache bei seiner
       Abteilungsleiterin – für die Einladung, kündigte sich mit Kollegin und
       Ehefrau an und fügte derselben Email den Satz an: „Ab dem 04.11. bin ich
       wieder im Dienst und werde dann mit Herrn XY über Ihr Angebot, bezogen auf
       das Upgrade, sprechen“ [Name anonymisiert, d. Red.]. Kottischs Firma
       ePhilos AG liefert Software für diverse Einkaufsprozesse und hatte der
       Stadt Bremerhaven offenbar ein „Update“ angeboten.
       
       Damit hatte der Mitarbeiter selbst einen Zusammenhang zwischen der
       Einladung und den Geschäftsbeziehungen hergestellt. Das wäre für den
       Verdacht der Vorteilsnahme nicht erforderlich gewesen: „Es genügt, wenn der
       Vorteilsgeber auf die künftige Dienstausübung Einfluss nehmen oder die
       vergangene Dienstausübung honorieren will, wobei die dienstliche Tätigkeit
       nicht einmal in groben Umrissen konkretisiert sein muss“, formuliert das
       Gericht die Kriterien.
       
       Der Bremerhavener Oberbürgermeister hatte damals entschieden, dass der
       Vorfall keinen Verdacht der „Vorteilsnahme“ begründe. Die Stadt wäre aber
       „für eine solche Wertung gar nicht zuständig gewesen“, urteilt nun das
       Gericht: „Nach Nr. 4.1 der Korruptionsrichtlinie ist bei einem durch
       Tatsachen begründeten Verdacht einer Korruptionsstraftat unverzüglich die
       Staatsanwaltschaft zu unterrichten.“
       
       Und das hat seinen guten Grund, den das Bremerhavener Beispiel vor Augen
       führt: „Die strafrechtliche Bewertung soll demnach gerade nicht durch
       Stellen der Beklagten, sondern durch die Strafverfolgungsbehörden
       erfolgen.“ Der Bremerhavener OB, von Hause Jurist, hätte völlig unabhängig
       von der strafrechtlichen Bewertung ein Disziplinarverfahren einleiten
       müssen, so das Gericht.
       
       „Ich habe damit nichts zu tun“, sagt Kottisch zu dem Urteil – und dass er
       keine Zeit habe, gegenüber der Presse etwas dazu zu erklären. Seine
       juristische Verteidigungsstrategie läuft darauf hinaus, dass er von den
       Einladungen durch seine 20-Personen-Firma nichts gewusst habe.
       
       Sein Anwalt hatte in der vergangenen Woche schon erklärt, Kottisch habe
       nicht damit rechnen müssen, dass sich die beiden Angestellten für die
       Einladung keine Genehmigung ihrer Vorgesetzten holen würden.
       
       17 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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