# taz.de -- Korruption in Bremerhaven: Wer kennt schon Gesetze?
       
       > Bremerhavens Magistrat steht hinter Oberbürgermeister Melf Grantz: Er
       > müsse die Antikorruptions-Richtlinie nicht kennen.
       
 (IMG) Bild: Vom Verwaltungsgericht gerügt: Bremerhavens Oberbürgermeister Melf Grantz.
       
       BREMEN taz | Muss ein Oberbürgermeister die wesentlichen Grundsätze der
       Antikorruptionsrichtlinie im Kopf haben? Das ist die Frage, die derzeit
       Bremerhaven bewegt. Immerhin ist Melf Grantz, um den es geht, Jurist. Am
       Donnerstagabend wollte die Grünen-Fraktionsvorsitzende in der
       Stadtverordnetenversammlung, Doris Hoch, im Verfassungsausschuss wissen,
       warum der Magistrat die Dienstaufsichtsbeschwerde der
       Antikorruptionsbeauftragten vergangenen Dezember schlicht abgebügelt hat.
       
       Und das mit Mehrheit der Partei des Oberbürgermeisters, der SPD. Sowohl das
       grüne Magistratsmitglied wie auch der CDU-Mann Michael Teiser sollen dem
       Vernehmen nach in der Sitzung anders votiert haben. Teiser war zu allem
       Überfluss offenbar als Antragsteller für den Persil-Antrag vorgesehen:
       Getippt steht sein Name auf dem Papier, doch Teiser verweigerte die
       Unterschrift.
       
       ## Drei-Gänge-Menü für Mitarbeiter
       
       Es geht immer noch um eine kleine Einladung an Mitarbeiter der
       Beschaffungs-Abteilung, die sich in Bremerhaven zur Affäre ausweitet. Die
       Firma „ePhilos-AG“ des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Andreas Kottisch hatte
       die Mitarbeiter zu einer Varieté-Show mit Drei-Gänge-Menü nach Bremen
       eingeladen.
       
       So etwas geht für den Leiter der Zentralen Antikorruptionsstelle (ZAKS) im
       Land Bremen, Daniel Heinke, entschieden zu weit: Selbst „nett gemeint“
       könne bestechlich wirken, erklärte er. In Bremerhaven wird das Bremer
       Landesrecht anders gesehen: Sie hätten auch früher ähnliche Einladungen
       bekommen und angenommen, rechtfertigten sich die betroffenen Mitarbeiter.
       
       Einer stellte in einer Dankes-E-Mail an die Kottisch-Software-Firma sogar
       ganz ungeniert eine Verbindung zu den geschäftlichen Interessen des
       Unternehmens her: Er regte an, „über Ihr Angebot, bezogen auf das Upgrade“
       zu sprechen, sobald er wieder im Dienst sei.
       
       ## Gutachten ging an die Presse
       
       Der Bremerhavener Oberbürgermeister, der diese Mail angeblich kannte, hätte
       den Fall an die Staatsanwaltschaft geben müssen. Darin sind sich heute alle
       einig. Er sei „einer Fehleinschätzung erlegen“, räumt Grantz selbst ein.
       
       Er ließ sich ein Rechtsgutachten machen, in dem es heißt: Die
       Antikorruptionsbeauftragte Beate Gissel-Baden ist schuld, denn die hätte
       ihn informieren müssen, dass so was problematisch sei. Man könne vom
       Bürgermeister nicht erwarten, so das Rechtsgutachten, dass er
       „detaillierten Inhalt“ der Antikorruptions-Richtlinie „stets vor Augen“
       habe.
       
       Das Gutachten mit dieser Schuld-Zuweisung an die Antikorruptionsbeauftragte
       verschickte der Oberbürgermeister an die Presse. Das wiederum brachte
       Gissel-Baden in Rage: Ihre Erklärung, dass sie erst aus der Zeitung von den
       Korruptionsvorwürfen im Beschaffungswesen erfahren habe, der OB aber vorher
       direkt aus dem Personalamt informiert wurde, kommt in dem einseitigen
       „Gutachten“ überhaupt nicht vor. Gissel-Baden formulierte ihre
       Dienstaufsichtsbeschwerde.
       
       ## Klage gegen Versetzung
       
       Die Ironie der Geschichte: Die für das Beschaffungswesen zuständige
       Abteilungsleiterin Eva Cappelmann, die die Einladung an ihre Untergebenen,
       die an ihr vorbei ausgesprochen wurde, als Korruptionsproblem empfand und
       pflichtgemäß ihrer Vorgesetzten meldete, wurde strafversetzt ins
       Rechnungsprüfungsamt – ausgerechnet zu Gissel-Baden, die in Personalunion
       Antikorruptionsbeauftragte und Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes ist.
       
       Cappelmann hat vor dem Verwaltungsgericht gegen ihre Versetzung erfolgreich
       geklagt. Das Bremer Verwaltungsgericht rügte dabei mit klaren Worten den
       Rechtsverstoß des Oberbürgermeisters. Grantz will den Richterspruch aber
       nicht hinnehmen und hat Beschwerde eingelegt.
       
       So ist die Strafversetzung aus dem Februar 2014 noch immer in Kraft. Doris
       Hoch hatte ihn aufgefordert, die Beschwerde zurückzuziehen, denn wenn er
       auch beim Oberverwaltungsgericht als Rechtsbeuger abgewiesen würde, müsse
       er „Konsequenzen ziehen, um unsere Stadt nicht der Lächerlichkeit
       preiszugeben“.
       
       15 Jan 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
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