# taz.de -- Novelle des Kulturgutschutzgesetzes: Ist das Kultur oder darf das weg?
       
       > Der neue Entwurf soll Kunst in Deutschland schützen. Doch die staatliche
       > Zwangsverwaltung könnte unangenehme Folgen haben.
       
 (IMG) Bild: Der Maler und Bildhauer Baselitz im Albertinum in Dresden 2010.
       
       Georg Baselitz hat die Faxen dicke. Das kommt öfter vor. Aber in diesem
       Fall könnte sein Ärger berechtigt sein. Denn der Künstler hat dem
       Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Hartwig Fischer,
       am Freitag persönlich mitgeteilt, dass er seine Leihgaben abziehen werde.
       
       Der Baselitz-Saal im Albertinum ist dann Geschichte. Ähnliche Mitteilungen
       gingen an die Münchner Pinakothek der Moderne und die Kunstsammlungen
       Chemnitz. Grund seines Wutausbruchs ist die von Kulturstaatsministerin
       Monika Grütters geplante Verschärfung des Kulturgutschutzgesetzes. Er
       fürchtet wohl, bald nicht mehr die Hoheit über seine eigenen Kunstwerke zu
       haben.
       
       Bis Anfang letzter Woche hatte man eigentlich nur positive Erwartungen mit
       der Novellierung des seit Jahr und Tag als vollkommen untauglich
       kritisierten deutschen Kulturgutschutzgesetzes verknüpft. Sollte es doch
       endlich den üblen Raubkunsthandel mit Antiken aus den krisengeschüttelten
       Ländern das Nahen Ostens und anderen außereuropäischen Kostbarkeiten in
       Deutschland wirksam bekämpfen und Rückführungen ermöglichen.
       
       Nicht der beraubte Staat muss fürderhin über Inventarlisten nachweisen,
       dass ihm das Kulturgut ungerechtfertigt entwendet wurde, sondern Händler
       beziehungsweise Käufer müssen eine Exportgenehmigung vor- und eine stimmige
       Provenienz nachweisen können.
       
       ## Die Verhinderung des Raubkunsthandels ist nur Beiwerk
       
       Doch das ist nur Beiwerk, stellt sich nun heraus. Tatsächlich muss die
       Kunst in Deutschland vor den gierigen internationalen Großsammlern aus
       China, USA, Russland und Südamerika geschützt und vor den Auktionsgiganten
       wie Christie’s und Sotheby’s gerettet werden. Dazu wird sie jetzt unter
       bürokratische Zwangsverwaltung gestellt.
       
       Sämtliche Werke in öffentlichen Institutionen fallen unter die Liste
       „national wertvollen Kulturguts“, das aus Deutschland nicht ausgeführt
       werden darf. Dass selbst Dauerleihgaben in öffentlichen Museen und
       Kunstsammlungen als Teil einer „Sachgesamtheit“ unter Schutz gestellt
       werden können, sagt die Bundeskulturministerin, sei nicht wahr und eine
       Fehlinterpretation.
       
       Weil Baselitz die Klärung dieses Punkts nicht abwarten will, „sollte man
       diese Woche ins Albertinum gehen, wenn man die Werke noch mal sehen will“,
       sagt Harmut Fischer. „Der Raum wird so nicht mehr weiter existieren.“
       Überhaupt könnte es bald die große Abwanderungswelle geben. Denn mit dem
       neuen Gesetz sollen auch Ausfuhren in die EU genehmigungspflichtig sein.
       Was bislang nur für außereuropäische Verkäufe galt, nämlich dass Werke, die
       älter als 50 Jahre und mehr als 150 000 Euro wert sind, einer
       Ausfuhrgenehmigung bedurften, soll dann generell gelten.
       
       ## Bürokratischer Aufwand
       
       Das bedeutet nicht nur eine gesetzlich erzeugte Marktverzerrung, die für
       Monika Grüters ein zentraler Punkt ihrer Gesetzesreform ist. Denn der über
       die flächendeckenden Ausfuhrverbote erzeugte Ausschluss der internationalen
       Konkurrenz führt zu einem Preisverfall, was die deutschen Museen mit ihren
       geringen Budgets wieder zum Zuge kommen lassen soll.
       
       Die Genehmigungsverfahren bedeuten auch einen immensen bürokratischen
       Aufwand. Und man soll sich nicht täuschen: So klandestin der Kunsthandel
       gern agiert, der staatliche Behördenapparat geriert sich nicht weniger
       geheimniskrämerisch. Wer sitzt in den Gremien und Kommissionen, die
       zuständig sind, zu entscheiden, was nationales Kulturgut ist oder nicht? Es
       ist nicht in Erfahrung zu bringen. Müssen Sachverständige hinzugezogen
       werden? Nein, bislang nicht. Die zuständigen Länder können hinter
       verschlossenen Türen entscheiden.
       
       Es wäre also nicht überraschend, brächten vor Inkrafttreten des Gesetzes
       potente Sammler ihre Schätze ins Ausland oder sähen sich auch klamme
       Kommunen veranlasst, ihre Kunstsammlungen rechtzeitig auf dem
       internationalen Markt zu verkaufen. Und es verwundert nicht, dass Künstler
       wie Baselitz eine Art stille Enteignung fürchten und deshalb schon jetzt
       die Notbremse ziehen.
       
       14 Jul 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Brigitte Werneburg
       
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