# taz.de -- Vor EU-Verhandlungen zum Datenschutz: Gleich schlechte Standards
       
       > Bürgerrechtler warnen: Der aktuelle Entwurf der
       > Datenschutzgrundverordnung würde die Situation für Verbraucher
       > verschlechtern.
       
 (IMG) Bild: Stirn mit Barcode: So weit ist es schon gekommen!
       
       BERLIN taz | Umfassende Ausnahmen, vage Formulierungen, das Gegenteil von
       Schutz für die Privatsphäre – Bürgerrechtsorganisationen sowie Daten- und
       Verbraucherschützer halten nichts von dem [1][Entwurf (als .pdf)] der
       EU-Justiz- und Innenminister für eine einheitliche
       Datenschutzgrundverordnung.
       
       „Der Entwurf ist eine rücksichtslose Missachtung von fundamentalen
       Bürgerrechten“, kritisiert Joe McNamee von der Bürgerrechtsorganisation
       European Digital Rights. Auch die Bilanz des Verbraucherzentrale
       Bundesverbands (VZBV) fällt eindeutig aus: „Der Entwurf enthält viele
       Regelungen, die hinter den Vorschlägen der EU-Kommission, des EU-Parlaments
       und sogar hinter den bisherigen Gesetzen zurück bleiben“, heißt es in einer
       Stellungnahme.
       
       Dabei ist die Vorlage die Basis für die anstehenden Verhandlungen zwischen
       EU-Kommission, -Parlament und -Rat, die am Mittwoch beginnen sollen. Sie
       sind der letzte Schritt in den seit drei Jahren währenden Verhandlungen der
       EU-Gremien über eine Reform des Datenschutzes.
       
       Derzeit gilt eine Richtlinie, die einzelne Mindeststandards definiert. Doch
       sie stammt aus den 90er Jahren – und ist daher dringend
       überarbeitungsbedürftig. Einen Konzern wie Facebook, dessen Kapital die
       Nutzerdaten sind, der global agiert und gleichzeitig sich nicht viel aus
       hiesigem Recht macht, gab es damals noch nicht. Und auch die Methoden zur
       Datenerhebung – von automatischer Gesichtserkennung bis hin zum
       Browser-Fingerprinting, das Internet-Nutzer identifizierbar macht –, werden
       zunehmend ausgefeilter.
       
       Begründung für die Reform war von Anfang an neben einer Verbesserung auch
       eine Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus in den EU-Ländern. Dann wäre
       die heutige Praxis obsolet, dass sich Unternehmen einfach in dem
       Mitgliedsstaat niederlassen, in dem es die laxeste Aufsichtsbehörde gibt.
       
       ## Grundsätze ausgehebelt
       
       Doch künftig, befürchten Datenschützer, ist es egal, in welches Land sich
       das Unternehmen niederlässt. Denn mit dem aktuellen Entwurf des
       Ministerrats würden zwar die Standards in allen Mitgliedsstaaten gleich –
       aber eben gleich schlecht. „Wenn es das Ziel der Reform war, die Kontrolle
       der Bürger über ihre persönlichen Informationen zu stärken, haben unsere
       Regierungen das genaue Gegenteil erreicht“, kritisiert Anna Fiedler von der
       Bürgerrechtsorganisation Privacy International.
       
       Bürgerrechtsorganisationen, Daten- und Verbraucherschützer kritisieren
       dabei einerseits, dass bislang geltende Grundsätze, wie die
       Datensparsamkeit, ausgehebelt würden. Nur eine „exzessive“ Datenerhebung
       soll nicht erlaubt sein und „legitime Interessen“ des Unternehmens können
       das Recht auf Privatsphäre seitens des Nutzers überwiegen. Ein berechtigtes
       Interesse können Unternehmen zwar auch heute schon geltend machen – doch
       zusätzlich muss die Datenverarbeitung auch „erforderlich“ sein, was
       umfassenden Datensammlungen eine recht enge Grenze setzt.
       
       Andererseits fehlten privatsphärefreundliche Ansätze wie das Recht auf
       Sammelklagen, die beispielsweise das Europaparlament in seiner Version des
       Verordnungsentwurfes berücksichtigt hatte. Das Recht auf Sammelklagen ist
       in Deutschland bislang kaum bekannt, aber nicht nur hier sind
       Verbraucherorganisationen und Datenschutzaufsichtsbehörden schon mangels
       personeller und finanzieller Ausstattung nicht in der Lage, allen
       Beschwerden nachzugehen.
       
       Sammelklagen wären daher ein zusätzliches Instrument, mit dem Verbraucher,
       die alleine im Kampf gegen einen Großkonzern oft machtlos sind, ihre Rechte
       durchsetzen könnten. Kommt es dennoch zu einer Strafe, soll die nach dem
       Willen der Minister deutlich niedriger liegen als vom EU-Parlament
       gefordert. Während das noch eine Höchststrafe von fünf Prozent des
       weltweiten Jahresumsatzes forderte, sind es im aktuellen Entwurf – je nach
       Tat – zwischen maximal 0,5 und maximal zwei Prozent.
       
       ## Explizite Zustimmung verschwunden
       
       Neben den Sammelklagen ist im Entwurf des Rates auch eine Regelung
       verschwunden, nach der Verbraucher explizit zustimmen müssen, wenn ihre
       persönlichen Daten verarbeitet werden sollen. Im Gegenteil: Unternehmen
       würde es mit der aktuellen Vorlage deutlich einfacher gemacht, persönliche
       Daten zu erheben, zu verwenden – auch zu Zwecken, von denen der Nutzer bei
       der Datenerhebung nicht ausgegangen ist –, die erhobenen Daten zu Profilen
       zusammenzuführen und auch in Nicht-EU-Staaten transferieren.
       
       Das soll etwa dann gehen, wenn die EU-Kommission einen Staat, ein
       Unternehmen oder eine Organisation als sicher erklärt – obwohl die Daten
       damit aus dem Kontrollbereich der Datenschutzgrundverordnung heraus fallen.
       
       VZBV-Vorstand Klaus Müller hofft, dass Kommission und Parlament den Entwurf
       bei den am Mittwoch beginnenden anstehenden Triolog-Verhandlungen wieder in
       Richtung Schutz der Privatsphäre lenken. Zunächst wollen die Unterhändler
       einen Fahrplan vorstellen. Eine Einigung ist bis Ende des Jahres geplant.
       Einfach wird das nicht werden. Die Bürgerrechtsorganisation European
       Digital Rights hat nachgerechnet: 34 Artikel umfasst die aktuelle
       Richtlinie. Die Zahl der Ausnahmen im Ratsvorschlag: 48.
       
       24 Jun 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9565-2015-INIT/en/pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Svenja Bergt
       
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