# taz.de -- Kundus-Luftangriff der Bundeswehr: Oberst Klein kann gehen
       
       > Die Hinterbliebenen der Kundus-Opfer müssen eine weitere Niederlage
       > einstecken: Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde
       > eingestellt.
       
 (IMG) Bild: Oberst Klein 2009 in Kundus.
       
       Karlsruhe afp | Wegen des tödlichen Nato-Luftangriffs im afghanischen
       Kundus mit vielen zivilen Opfern wird es kein Strafverfahren geben. Mit
       einem am Freitag veröffentlichten Beschluss billigte das
       Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Entscheidung der
       Bundesanwaltschaft, die Ermittlungen unter anderem gegen den damaligen
       Bundeswehr-Oberst Georg Klein einzustellen. Damit mussten Hinterbliebene
       des verheerenden Luftschlags vom September 2009 erneut eine Niederlage vor
       deutschen Gerichten hinnehmen.
       
       Klein hatte das nächtliche Bombardement von zwei durch aufständische
       Taliban entführten Tanklastern in Nordafghanistan veranlasst. Bei dem
       Luftschlag kamen mehr als hundert Menschen ums Leben, darunter zahlreiche
       Zivilisten. Nach den zuständigen Stellen des Heeres untersuchte in der
       Folge auch die Bundesanwaltschaft die Umstände des folgenschweren Angriffs.
       Die Karlsruher Behörde stellte ihr Ermittlungsverfahren am 16. April 2010
       ein, das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte diesen Schritt am
       16. Februar 2011.
       
       Mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht verlangte nun ein Vater,
       der bei dem Angriff zwei Kinder verloren hatte, weitere Ermittlungen und
       einen Strafprozess gegen Klein sowie einen als Fliegerleitoffizier an dem
       Angriff beteiligten Hauptfeldwebel. Das Bundesverfassungsgericht nahm die
       Beschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an.
       
       Die Bundeswehr habe befürchtet, dass die beiden Tanklaster von den Taliban
       jederzeit zu einer „rollenden Bombe“ gegen ein in der Nähe befindliches
       Lager der Bundeswehr umfunktioniert werden könnten. Dabei sei Klein davon
       ausgegangen, dass es sich bei den Menschen im Umfeld der Tanklaster um
       Angehörige oder Unterstützer der aufständischen Taliban handelt.
       
       ## In zwei Instanzen gescheitert
       
       Vor diesem Hintergrund sei die Einstellung der Ermittlungen durch die
       Bundesanwaltschaft „nicht willkürlich und aus verfassungsrechtlicher Sicht
       nicht zu beanstanden“, hoben die Karlsruher Richter hervor. Das
       Bundesverfassungsgericht betonte zugleich, dass auch mögliche Verbrechen
       und Straftaten staatlicher Stellen genau untersucht werden müssten. Es
       dürfe gar nicht erst der Eindruck entstehen, dass Staatsanwaltschaften und
       Gerichte hier eine höhere Schwelle anlegen. Diesen Anforderungen würden die
       Ermittlungen im Fall Kundus aber gerecht.
       
       Hinterbliebene von Kundus-Opfern waren auch in zwei Instanzen mit
       Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland gescheitert. Das
       Bonner Landgericht wies im Dezember 2013 zwei entsprechende Klagen ab – mit
       der Begründung, den an der tödlichen Militäraktion beteiligten Soldaten sei
       „keine schuldhafte Amtspflichtverletzung“ vorzuwerfen. Dieses Urteil
       bestätigte Ende April das Oberlandesgericht Köln. Die Anwälte der klagenden
       Opfer kündigten allerdings wiederholt an, den Fall notfalls bis vor den
       Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu tragen.
       
       19 Jun 2015
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kundus
 (DIR) Luftangriffe
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Kundus
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Taliban
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Oberlandesgericht
 (DIR) Bombardement
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Deutscher Militäreinsatz in Afghanistan: Neuer Prozess um Kundus
       
       Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte könnte Deutschland
       verurteilen – weil die Tötung von Zivilisten nicht ausreichend untersucht
       worden sei.
       
 (DIR) Taliban-Angriff auf Kundus: „Die Lage ist besorgniserregend“
       
       Deutschlands Verteidigungsministerin will den Zeitplan des Abzugs der
       restlichen Soldaten in Afghanistan überdenken. Die Linke ist dagegen.
       
 (DIR) Berichte über Tod von Taliban-Chef: Verhandeln ohne Mullah Omar
       
       Unmittelbar vor Gesprächen zwischen Regierung und Taliban wird die
       Todesmeldung lanciert. Das könnte Folgen für die Verhandlungen haben.
       
 (DIR) Kosovo, Mali und der Libanon: Die Bundeswehr bleibt
       
       Der Bundestag hat der Verlängerung dreier Auslandseinsätze der Bundeswehr
       zugestimmt. Insgesamt befinden sich 2.500 Soldaten im Ausland.
       
 (DIR) Gericht zu Kundus-Opfern: Keine Kompensation aus Deutschland
       
       Bundeswehr-Oberst Klein hatte 2009 einen Bombeneinsatz angeordnet. Dutzende
       Unschuldige starben. Schadensersatz bekommen ihre Familien nicht.
       
 (DIR) Bombardement in Kundus: Keine Chance auf Entschädigung
       
       Das Kölner Oberlandesgericht verhandelt über die Klagen zweier afghanischer
       Angehöriger der Opfer des tödlichen Luftangriffs vom September 2009.
       
 (DIR) Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
       
       Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet
       wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei
       nicht nachzuweisen.
       
 (DIR) Kundus-Affäre: Oberst Klein soll General werden
       
       Durch seinen Befehl waren in Afghanistan 2009 dutzende Zivilisten ums Leben
       gekommen. Nun soll Oberst Georg Klein eine Beförderung erhalten.