# taz.de -- Bombardement in Kundus: Keine Chance auf Entschädigung
       
       > Das Kölner Oberlandesgericht verhandelt über die Klagen zweier
       > afghanischer Angehöriger der Opfer des tödlichen Luftangriffs vom
       > September 2009.
       
 (IMG) Bild: Afghanische Sicherheitsbeauftragte inspizieren am 4. September 2009 die ausgebrannten Tanklastzüge in Kundus.
       
       KÖLN taz | Die Hinterbliebenen der Opfer des Bombenangriffs auf zwei
       Tanklaster im afghanischen Kunduz können weiterhin nicht auf eine
       Entschädigung von deutscher Seite hoffen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG)
       wird das Urteil des Landgerichts Bonn wohl bestätigen, das
       Schadenersatzklagen abgewiesen hatte. „Wir messen der Berufung eher geringe
       Erfolgsaussichten bei“, sagte Richterin Uta Statthalter in der Verhandlung
       am Donnerstag. Das Urteil soll am 30. April verkündet werden.
       
       Die Kläger werfen der Bundesrepublik Verstöße gegen das Völkerrecht vor. In
       dem Verfahren fordern ein Vater zweier Kinder, die bei dem Angriff getötet
       wurden, und eine Witwe, die nach dem Tod ihres Mannes sechs Kinder allein
       versorgen muss, Schadenersatz. „Wir werden bis vor den Europäischen
       Gerichtshof ziehen“, kündigte ihr Anwalt Karim Popal an.
       
       Im September 2009 hatten US-Kampfjets in Kundus auf Befehl des deutschen
       Obersts Georg Klein zwei Tanklaster bombardiert, die dort im Sand
       feststeckten. Klein will davon ausgegangen sein, dass es sich bei den
       Personen an den Lastern um Taliban handelte. Bei dem Angriff wurden 140
       Menschen getötet. Nach Angaben von Anwalt Popal waren unter den Opfern
       mindestens 79 Zivilisten, darunter 28 Kinder. Ermittlungen gegen den Oberst
       wurden 2010 eingestellt.
       
       ## Anwalt: Wir sind ausgetrickst worden
       
       Popal klagt für insgesamt 79 Hinterbliebene auf Schadenersatz. Bis zur
       endgültigen Entscheidung der jetzt zweitinstanzlich verhandelten beiden
       Musterprozesse ruhen die übrigen Verfahren. Nur wenn dem Oberst ein
       vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachzuweisen ist, können
       Hinterbliebene die Bundesrepublik in Haftung nehmen. Das ist jedoch nach
       Auffassung des Kölner OLG nicht der Fall. „Wir meinen, dass das Landgericht
       Bonn eine schuldhafte Amtspflichtverletzung zu recht verneint hat“, sagte
       Richterin Statthalter.
       
       Das sieht Anwalt Popal völlig anders. Grundlage für die Entscheidung des
       Oberst waren Infrarotaufnahmen aus der Luft und Berichte eines Informanten
       vor Ort, den Popal für unzuverlässig hält. „Rote Punkte auf Aufnahmen aus
       einer Höhe von 2.500 Metern als Taliban zu bewerten, ist grob fahrlässig“,
       sagte er. Klein hatte vorm Landgericht Bonn – anders als von den Anwälten
       der beklagten Bundesrepublik angekündigt – nicht ausgesagt. Die Bonner
       Richter hatten die Beweisaufnahme vorher geschlossen. „Wir sind
       ausgetrickst worden“, sagte Popal. Das OLG beanstandete das Vorgehen der
       Vorinstanz nicht, weil Klein nicht zu strittigen Fakten hätte aussagen
       sollen.
       
       Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben mittlerweile an 90 Familien
       aus Kundus 5.000 Dollar als Entschädigung gezahlt. „Sie hat einen
       unabhängigen Mediator eingesetzt“, sagte Anwalt Mark Zimmer, der den
       deutschen Staat vertritt.
       
       Hinterbliebenenanwalt Popal bestreitet allerdings, dass das Geld bei den
       Richtigen angekommen ist. „Etwa 20 Prozent der Opfer haben Geld bekommen,
       80 Prozent nicht“, sagte er. Das Geld sei stattdessen an korrupte
       afghanische Politiker geflossen.
       
       13 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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