# taz.de -- Luftangriff in Afghanistan: Klage von Kundus-Opfern abgewiesen
       
       > Die Angehörigen der Opfer, die bei einem Angriff in Kundus 2009 getötet
       > wurden, erhalten keine Entschädigung. Eine Verletzung der Amtspflicht sei
       > nicht nachzuweisen.
       
 (IMG) Bild: Der ausgebrannte Tanklaster in Kundus im September 2009.
       
       BONN dpa/taz | Das Bonner Landgericht hat Schadenersatz-Klagen von
       Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Bombardements in Afghanistan
       abgewiesen. Der Luftangriff auf zwei von Taliban-Kämpfern gekaperte
       Tankwagen war vor mehr als vier Jahren von einem Bundeswehr-Kommandanten
       angeordnet worden. Dabei kamen etwa 100 Menschen ums Leben, darunter viele
       Zivilisten.
       
       Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass dem damaligen Bundeswehr-Kommandeur
       Oberst Georg Klein kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen
       nachzuweisen sei. Erst daraus hätte sich eine Staatshaftung der
       Bundesrepublik ergeben können.
       
       In dem Zivilprozess ging es erstmals um Schadenersatzklagen von Angehörigen
       afghanischer Zivilopfer gegen die Bundesrepublik Deutschland.
       
       Der Angriff in Kunds war der blutigste deutsche Militäreinsatz seit 1945.
       Seine Bewertung ist bis heute umstritten. Im April 2010 stellte die
       Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Oberst Klein ein. Im Dezember
       2011 endete ein Untersuchungsausschuss des Bundestags ohne eindeutige
       Ergebnisse.
       
       11 Dec 2013
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Kundus
 (DIR) Luftangriffe
 (DIR) Oberst Georg Klein
 (DIR) Schadensersatz
 (DIR) Gericht
 (DIR) Kundus
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Isaf
 (DIR) Kundus
 (DIR) Schwerpunkt Afghanistan
 (DIR) Bundeswehr
 (DIR) Afghanistaneinsatz
 (DIR) Kundus
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kundus-Luftangriff der Bundeswehr: Oberst Klein kann gehen
       
       Die Hinterbliebenen der Kundus-Opfer müssen eine weitere Niederlage
       einstecken: Das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein wurde eingestellt.
       
 (DIR) Kommentar Abzug aus Afghanistan: Dranbleiben, ehrlich werden
       
       Mehr Geld für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan ist gut,
       Transparenz ist besser. Wie wäre es mit einer Liste aller deutschen
       Projekte?
       
 (DIR) Bundeswehr in Afghanistan: Kein Wort mehr über Taliban-Angriffe
       
       In einem Jahr endet der Nato-Einsatz im Kundus. Die Sicherheitslage ist
       immer noch prekär. Über die Zahl der Taliban-Attacken berichtet die
       Bundeswehr jetzt nicht mehr.
       
 (DIR) Isaf in Afghanistan: Tod im Konvoi
       
       Drei Soldaten sind einem Selbstmordanschlag in Afghanistan zum Opfer
       gefallen. Dort gab es 3.300 tote Nato-Soldaten dieses Jahr.
       
 (DIR) Kommentar Kundus-Urteil: Erwartbar und beklemmend
       
       Beim Bombardement in Kundus gab es keinen Rechtsbruch, urteilt das Bonner
       Landgericht – und belohnt die Ahnungslosigkeit der deutschen Armee.
       
 (DIR) Kundus nach Abzug der Bundeswehr: Deutschland stärkte die Warlords
       
       Die Bundeswehr hat die Machtstrukturen im afghanischen Kundus falsch
       eingeschätzt. Das ist das Fazit einer Studie des Afghanistan Analysts
       Network.
       
 (DIR) Prozess gegen Bundeswehr in Kundus: Richter sichten Kriegsvideos
       
       Am Landgericht Bonn geht der Prozess wegen der Bomben von Kundus in seine
       entscheidende Phase. Die Opfer fordern Schadenersatz vom deutschen Staat.
       
 (DIR) Truppenchef über Abzug aus Afghanistan: „Es hat sich gelohnt“
       
       Der Kommandeur der deutschen Truppen, Generalmajor Jörg Vollmer, über die
       Lage in Kundus und den Fall, in dem die Bundeswehr zurückkehren könnte.
       
 (DIR) Bundeswehr-Abzug aus Kundus: 54 tote Soldaten in zehn Jahren
       
       Das Kapitel Kundus ist für die Bundeswehr abgeschlossen. Die letzten
       Truppen haben unter starkem militärischem Schutz die nordafghanische
       Unruheprovinz verlassen.