# taz.de -- Zoff um Prostitutionsgesetz: Mindestalter für Puffmutter?
       
       > Die Koalition streitet über das Gesetz fürs Rotlichtmilieu. Einen
       > Idiotentest für Prostituierte soll es nicht geben, versichert das
       > Familienministerium.
       
 (IMG) Bild: Auch für „Prostitutionsfahrzeuge“ will das Gesetz Regeln festlegen, zum Beispiel was Türen betrifft.
       
       BERLIN taz | Knapp 80 Seiten samt Anhängen lang ist der Entwurf des
       Prostituiertenschutzgesetzes. Ein üppiger Packen Papier. Das neue
       Mautgesetz, das gerade beschlossen wurde, zählt rund 50 Seiten und betrifft
       über 44 Millionen AutofahrerInnen in Deutschland. In der Prostitution
       arbeiten hierzulande geschätzt 400.000 Frauen und Männer.
       
       Was steht in einem Gesetzentwurf, der hoch umstritten ist? Und der
       versucht, Moral und Recht zu verbinden, indem er Regeln für
       SexarbeiterInnen, BordellbetreiberInnen und KundInnen aufstellt? Selbst
       über Auswirkungen für AnwohnerInnen wird nachgedacht.
       
       Manches aus dem Papier, das der taz vorliegt, ist bekannt: Kondompflicht
       für Sexkäufer, Anmeldepflicht für Prostituierte, Pflicht zu
       Gesundheitskonsultationen. Als „Idiotentest“ kritisiert die
       Prostituiertenorganisation Dona Carmen in Frankfurt/Main den Passus, dass
       die Anmeldebescheinigung verweigert werden könne, wenn „eine Prostituierte
       oder ein Prostituierter nicht über die zum eigenen Schutz erforderliche
       Einsicht verfügt“. Das weist das Familienministerium, zuständig für das
       Gesetz, zurück. Es gebe „keine Pläne“ der Regierung, „einen ‚Idiotentest‘
       für Prostituierte einzuführen“, sagte eine Sprecherin.
       
       Das Gesetz soll 2016 in Kraft treten. Doch die Abstimmung zwischen Union
       und SPD ist nicht unkompliziert. CDU/CSU wollen es rigider, die SPD hätte
       es gern liberaler. Am Donnerstagabend wollten sich dem Vernehmen nach
       zuständige Gremien treffen, um erneut über strittige Fragen zu verhandeln.
       Dabei dürfte es unter anderem um die Frage gehen, ob SexkäuferInnen ein
       Bußgeld zahlen sollen, die kein Kondom verwenden. Unklar sind sich die
       Koalitionspartner auch, wie alt mindestens BordellbetreiberInnen sein
       müssen: volljährig oder doch besser 21?
       
       Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie praxisnah das
       Prostituiertenschutzgesetz ist. Wie will man beispielsweise überprüfen, ob
       SexkäuferInnen tatsächlich Kondome benutzen? Indem Kontrollbehörden
       benutzte Präservative einsammeln? Oder könnte es demnächst noch ein
       weiteres Gesetz geben, eins zur Sexpolizei?
       
       Der Entwurf entbehrt auch nicht unfreiwilliger Komik. So müssen
       „Prostitutionsfahrzeuge [beispielsweise Wohnwagen, d. A.] so ausgestattet
       sein, dass die Türen (…) von innen jederzeit zugänglich sind“. Und eine
       Bordellerlaubnis erlischt, wenn der Betreiber nicht innerhalb eines Jahres
       den Laden aufgemacht hat.
       
       11 Jun 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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